Verfahren des Sondergerichts
Fortgesetztes Verbrechen nach § 4 VolksschädlingsVO i.V.m. einem fortgesetzten Vergehen des Betrugs nach § 263 RStGB / Urteil vom 24.11.1943
Waege, Thea
Die Angeklagte war als Fabrikarbeiterin in Hamburg beschäftigt. Infolge der Luftangriffe auf
die Stadt verließ sie Hamburg zunächst Richtung Schwerin, anschließend zog sie nach
Freiburg und von dort nach Bayreuth.
Der Angeklagten wurde zur Last gelegt, sich in diesen Orten als „Fliegergeschädigte“
ausgegeben zu haben, obwohl ihre Hamburger Wohnung unbeschädigt geblieben sei. Hierauf
habe sie mehrfach zu Unrecht soziale Leistungen bezogen.
Die Beschuldigte wurde am 12.08.1943 festgenommen und befand sich seit 13.08.1943 in
Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth.
Mit Datum 27.09.1943 erhob die Staatsanwaltschaft wegen fortgesetzten Verbrechens nach § 4
Volksschädlingsverordnung i.V.m. einem fortgesetzten Vergehen des Betrugs nach § 263 RStGB Anklage
um Sondergericht Bayreuth.
In der Verhandlung des Sondergerichts vom 11.10.1943 und 24.11.1943 beantragte die
Staatsanwaltschaft, die Angeklagte wegen eines fortgesetzten Vergehens des Betrugs zur
Gefängnisstrafe von 1 Jahr und zur Tragung der Kosten zu verurteilen.
Im Verhandlungstermin vom 11.10.1943 war das Sondergericht mit Dr. Lenz und Dr. Becher, im Verhandlungstermin
vom 24.11.1943 (und damit auch bei Urteilsverkündung) mit Brehm und von Voithenberg besetzt.
Tenor:
Die Angeklagte hat sich in mehreren Fällen wahrheitswidrig als Bombengeschädigte
ausgegeben und Unterstützungen erschwindelt und zu erschwindeln versucht. Sie wird
wegen fortgesetzten vollendeten und versuchten Betrugs zur Gefängnisstrafe von einem
Jahr kostenfällig verurteilt.
3 Monate 1 Woche der Untersuchungshaft werden angerechnet.
21.12.1943 Verlegung in das Frauenjugendgefängnis Hohenleuben
21.01.1944 Verlegung in das Frauengefängnis Rothenfeld
16.08.1944 Haftentlassung nach vollständiger Verbüßung





