
Justiz im Dritten Reich – wehrhaft oder willfährig?
Eine Zeittafel die zeigt, wie rasch die freiwillige „Gleichschaltung“ der deutschen Justiz erfolgte.
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Eine Zeittafel die zeigt, wie rasch die freiwillige „Gleichschaltung“ der deutschen Justiz erfolgte.
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Die deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts ist vielen heute lebenden Menschen nicht mehr genau bekannt. Erst recht gilt dies für die Justizgeschichte des letzten Jahrhunderts. Wer weiß heute etwa noch, dass es in Deutschland Wuchergerichte oder bis zum Jahr 1924 Geschworenengerichte gab, von denen wir - vor allem aufgrund englischer oder amerikanischer Spielfilme - annehmen, dass es sie nur im anglo-amerikanischen Recht gäbe?
Im Folgenden sollen die Sondergerichte in Deutschland vorgestellt werden, die vor allem in der NS-Zeit eine unrühmliche und für die Justiz beschämende Rolle gespielt haben. Ein solches Sondergericht gab es in den 1940 Jahren auch in Bayreuth.

Auf jedem Weg, auch auf jedem Lebensweg gibt es Wegmarken, an denen man sich für die eigene weitere Richtung entscheiden kann oder muss. Die Schlegelberger-Konferenz ist eine solche Wegmarke.
Sie soll deshalb hier näher dargestellt werden, denn sie steht exemplarisch nicht nur für die Einflussnahme der nationalsozialistischen Ideologie auf die Justiz, sondern auch für die Mitwirkung, die Gleichgültigkeit oder das aktive Schweigen von Richtern und Staatsanwälten gegenüber dieser Einflussnahme. Sie steht für ihre Bereitschaft, einen Weg mitzugehen, der es erfordert, bislang unverrückbare Grundsätze des Rechts und der Ethik nur noch als relativ zu betrachten und nicht mehr ihnen, sondern der Beliebigkeit und Nützlichkeit den Vorrang zu geben. Die Schlegelberger-Konferenz zeigt zudem exemplarisch, wie sich die deutsche Nachkriegsbewertung von Justizunrecht im Dritten Reich von jener der Weltgemeinschaft unterschieden hat.
Die Konferenz, eine Tagung für die obersten Vertreter der Justiz, ist benannt nach dem kommissarischen Leiter des Reichsjustizministeriums Prof. Dr. Franz Schlegelberger (* 23. Oktober 1876 in Königsberg; † 14. Dezember 1970 in Flensburg).

Bayreuth war von 1933 bis 1945 „Gau-Hauptstadt“. Die Gauleiter hatten enormen Einfluss, vor allem bei der Durchsetzung der NS-Ideologie, damit aber auch auf die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen.
Welches Gebiet umfasste dieser Gau und wer waren die Gauleiter?