Präsidenten des OLG und Generalstaatsanwälte in Bamberg

- Matthias Burghardt -

Das Landgericht Bayreuth gehört/e damals wie heute zum Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg. Am OLG Bamberg wurden und werden vor allem Personal- und Ausstattungsentscheidungen für die Landgerichte des OLG-Bezirks getroffen. 
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg wiederum hatte und hat nicht nur die Dienstaufsicht, sondern auch die Fachaufsicht über die nachgeordneten Staatsanwaltschaften, somit auch über die Staatsanwaltschaft Bayreuth.
Für das Verständnis u.a. für die Stellenbesetzung am Landgericht Bayreuth oder das Handeln der Staatsanwaltschaft Bayreuth in den Verfahren des Sondergerichts Bayreuth ist also auch das Wissen um die obersten Justizvertreter im OLG-Bezirk Bamberg, also die Präsidenten des Oberlandesgerichts und die Generalstaatsanwälte in Bamberg, hilfreich und mitunter notwendig.
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Die nachfolgende Chronologie der zusammenfassend dargestellten Biografien der Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG) und der Generalstaatsanwälte in Bamberg soll diese Hilfestellung geben. Wegen des Themas des Forschungsprojekts erfolgt eine nähere Darstellung der Biografien vornehmlich nur bei jenen Präsidenten und Generalstaatsanwälten, die ihr Amt in der NS-Zeit innehatten. Eine Ausnahme bilden - wegen der außergewöhnlichen Besonderheiten in ihren Biografien - die Nachkriegspräsidenten Dr. Krapp und Weinkauff.
OLG

Gebäude des OLG Bamberg (Ó matthias burghardt)

01.04.1910 - 30.06.1926
Georg Ritter v. Marth, Exzellenz
16.09.1926 - 31.12.1931
Heinrich Spangenberger
01.04.1932 - 31.10.1933
Hans Aull(2)

*05.06.1869 in Ainring/BA Laufen, † 21.06.1948 in Seehausen am Staffelsee

n.e. (= Religionszugehörigkeit „nicht erfasst“)

 

  • Dezember 1922
    Oberstaatsanwalt am Oberlandesgericht München,
  • 1929 - 31.03.1932 
    Präsident des Oberlandesgerichts Augsburg
  • seit 01.04.1932 
    Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg
  • 01.11.1933
    Durch Entschließung des bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 16.10.1933 auf Ansuchen wegen nachgewiesener Dienstunfähigkeit zum 01.11.1933 in den Ruhestand versetzt,
  • 25.11.1933 
    nach München abgemeldet
  • 16.03.1953 
    Entschädigungsantrag der Witwe wegen Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts am definitiv als "unbegründet" abgewiesen

(2)BayHStA MJu 24665 (1950 ff.); Gritschneder, S. 151; StadtA Bamberg Rep. C 9, Nr. 58a.; Verwaltungshandbuch Bayerische Landesbibliothek Online

01.11.1933 - 30.09.1938
Albert Heuwieser(3)

*10. 10. 1872 in Eggenfelden, † 07. 09. 1947 in München; röm.kath.
 

  • 01.10.1891        
    Einjährig-Freiwilliger bei der Infanterie       
    anschl. Studium der Rechtswissenschaften u.a. in München
  • 1898                             
    Staatskonkurs (Note II 10/20)
  • 01.11.1902
    Amtsrichter in Kissingen
  • 16.11.1912                   
    II. Staatsanwalt in Nürnberg


Im Aug. 1914 zum Kriegsdienst beim Landsturmbataillon Bamberg einberufen, ab März 1915 an der Front, am 18.11.1918 als Leutnant d.Res. entlassen.

Heuwieser trat 1933 dem BNSDJ (Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen) bei,

am 01.11.1933 (trotz Mitgliedsperre) der NSDAP (Mitglieds-Nr. 2.008.852)

1938 Einstellung der Zahlung des Mitgliedsbeitrages

seit 1934 war er förderndes Mitglied der SS

  • 16.05.1920                   
    Landgerichtsrat in Nürnberg
  • 16.01.1922                   
    Titel und Rang Oberlandesgerichtsrat
  • 16.11.1924                    
    1. Staatsanwalt in Fürth
  • 01.10.1930                     
    Landgerichtsdirektor in Nürnberg
  • 01.05.1933                   
    Landgerichtspräsident in Amberg,
  • 01.11.1933                     
    Oberlandesgerichtspräsident in Bamberg,
  • 01.10.1938                  
    Ruhestand

Heuwieser hatte die wegen Verzögerungen der Neubesetzung der Stelle ergangene Aufforderung, die Amtsgeschäfte "einstweilen weiterzuführen", aus Gesundheitsgründen abgelehnt.

Heuwieser lebte von 1939 bis 1945 in München

Im Jahr 1945 war er noch einmal kurzzeitig polizeilich in Bamberg gemeldet.

Gegen ihn wurde eine Vermögenssperre verhängt.

28.04.1947 Einstellung des Entnazifizierungsverfahrens nach der Weihnachtsamnestie 1947. Ihm wurden die vollen Versorgungsbezüge zuerkannt.

(3)Verwaltungshandbuch Bayerische Landesbibliothek Online

01.10.1938 - 31.10.1939
In diesem Zeitraum blieb die Präsidentenstelle unbesetzt
01.11.1939 - 20.09.1944
Dr. jur. Ernst Rudolf Hermann Dürig(4)

* 04.04.1888 in Klingenberg/Main, † 08. 01. 1951 in Karlsruhe; evang.-luth.

Schulbesuch in Schwabach, danach Gymnasium in Ansbach, 1907 Abitur

Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg, Tübingen und Kiel,

  • 12.07.1911
    Referendarexamen in Würzburg (Note "bestanden")
  • 01.10.1911 - 30.09.1912
    Einjährig-Freiwilliger
  • 15.10.1912
    (Vereidigung) Eintritt in den juristischen Vorbereitungsdienst
  • 03.08.1914 - 14.12.1918
    Weltkriegsteilnehmer, zuletzt Oberleutnant d. Res.

Dürig war zunächst parteilos, ab Nov. 1937 war er NSDAP-Anwärter; seit 01.05.1937 (Eintrittsdatum rückdatiert) NSDAP-Mitglied, Mitglieds-Nr. 5.153.603) am 05.05.1945 durch das Gaugericht in Reichenberg aus der NSDAP ausgestoßen

  • Okt. 1919        
    2. juristische Staatsprüfung in Nürnberg ("sehr gut")
  • Dez. 1919       
    bayerischer Gerichtsassessor, vorübergehend in der Finanzverwaltung tätig
  • 21.04.1920     
    Promotion in Würzburg (Diss. "Die Erpressung")
  • 16.06.1921    
    II. Staatsanwalt in Nürnberg
  • 11.08.1922    
    in das Staatsministerium der Justiz einberufen (dort bis 30.04.1933)
  • 01.01.1923    
    Amtsrichter
  • 01.01.1925    
    I. Staatsanwalt
  • 01.09.1928    
    Landgerichtsrat
  • 01.06.1930    
    Oberregierungsrat
  • 01.05.1933    
    Oberstaatsanwalt bei dem Obersten Landesgericht
  • 01.02.1934    
    Amtsgerichtspräsident München I
  • 01.11.1937    
    Landgerichtspräsident München I
  • 23.10.1939    
    mit Wirkung vom 01.11.1939 Oberlandesgerichtspräsident

Bamberg (gegen den Willen der Partei, welche Karl Bauer bevorzugt hatte)

  • 1944                   
    zum Antrag auf Versetzung in den Ruhestand veranlasst
    Laut GStA Frankfurt war Dürig Teilnehmer  der Tagung der höchsten Juristen des Reiches am 23./24.04.1941 in Berlin : Informierung über die Vernichtung lebensunwerten Lebens mittels Gas und Scheinlegalisierung des Krankenmords durch Schlegelberger (Js 17/59).(5)

Zum 20. September 1944 wurde Dürig zum Oberlandesgericht Leitmeritz (heute Litoměřice, Tschechische Republik) abgeordnet, wo er den dortigen Oberlandesgerichtspräsidenten Herbert David bis 20.04.1945 vertrat. Ende April 1945 kehrte Dürig nach einer Inspektionsreise nach Eger nach Bamberg zurück. Dürig wurde noch am 5. Mai 1945 durch das Gaugericht in Reichenberg die Parteimitgliedschaft entzogen. Nach Kriegsende wurde gegen ihn am 07.08.1945 ein Betätigungs- und Hausverbot im Oberlandesgericht Bamberg verhängt, am 08.08.1945 wurde er von seiner Funktion als Oberlandesgerichtspräsident entbunden, festgenommen und bis Juni 1946 in Hammelburg interniert. Am 07.06.1946 wurde er aus dem Lager Hammelburg nach Bayreuth entlassen.

  • 30.09.1947                    
    Die Spruchkammer Bamberg stufte Dürig in die Gruppe III (Minderbelastete) ein.
  • 10.02.1948                    
    Die Berufungskammer Ansbach stufte Dürig in die Gruppe V (Entlastete) ein.
  • 03.07.1948                    
    Wiederberufung in sein früheres Amt,

mangels Verwendungsmöglichkeit (OLG-Präsidentenstelle war bereits besetzt) wurde er jedoch auf Antrag wegen „Dienstunfähigkeit“ in den Ruhestand versetzt.

  • 26.10.1950                    
    auf Vorschlag von Bundesminister der Justiz Thomas Dehler (zuvor OLG-Präsident Bamberg) wurde Dürig zum Senatspräsidenten am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ernannt; in diesem Amt ist Dürig am 08.01.1951 verstorben.

Es folgte ein langjähriger Rechtsstreit über die Zuständigkeit für die Zahlung der Versorgungsbezüge an die Witwe. Dieser wurde 1977 durch einen Vergleich beendet.

 
OLG

Bildquelle: Bayerische Staatsbibliothek
Signatur: Austr. 5391 z-96/97, Bd. 97, S. 55; Bildnummer: port-024506
Fotograf: A. Ernst

 

(4) Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2003 (Erstausgabe), ISBN 3-10-039309-0, aktualisierte Auflage 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, 2. Auflage 2007, ISBN 978-3-596-16048-8; Lizenzausgabe: Akzente, Koblenz 2008, ISBN 978-3-9811483-4-3.; Verwaltungshandbuch Bayerische Landesbibliothek Online; Godau-Schüttke, BGH, S. 309 ff, insbesondere Fußnote 60 (Personalakte im BA Koblenz, Pers. 101/39795, 39798-39801, 39961
(5) Ernst Klee, Das Personenlexikon zum Dritten Reich, S. 121
 
20.09.1944 - Kriegsende 1945
Dr. jur. Karl Bauer(6)

*04.02.1895 in Leipzig, † 13.11.1968 in Bonn; evang., [1943] gottgl.

Als Präsident des Landgerichts München I m.W.d.G.b. (mit Wahrung der Geschäfte beauftragt)

Studium der Rechtswissenschaften, mutmaßlich 1921 Promotion in Würzburg

(Dissertation "Der Zweikampf im Verhältnisse zu Körperverletzung und Tötung")

Bauer trat schon im Jahr 1925 der NSDAP bei, er war Träger des Goldenen Ehrenzeichens der Partei; 1938 wurde er Vorsitzender des NSDAP-Kreisgerichts Würzburg

  • Juni 1923         
    bayerischer Gerichtsassessor
  • 09.12.1925    
    Umzug von Hof nach Bamberg, Assessor am Landgericht Bamberg
  • 14.01.1926    
    nach Kulmbach abgemeldet
  • 01.03.1926    
    Amtsanwalt in Regensburg
  • 16.12.1926    
    2. Staatsanwalt in Regensburg
  • 01.09.1927    
    Amtsgerichtsrat in Erlangen
  • 01.09.1931    
    Amtsgerichtsrat in Kirchenlamitz
  • 01.07.1933    
    Oberamtsrichter in Neu-Ulm
  • 01.01.1936    
    Amtsgerichtsdirektor in Amberg
  • 01.09.1936    
    Landgerichtspräsident Würzburg
  • 1938/39
    von der NSDAP für das Amt des Oberlandesgerichtspräsidenten Bamberg favorisiert, das Amt erhielt jedoch Dürig.
  • 01.11.1939    
    Landgerichtspräsident München I (als Nachfolger von Dürig)
  • 20.09.1944    
    kommissarisch mit der Leitung des Oberlandesgerichts Bamberg beauftragt. Das Amt behielt er bis Kriegsende inne.
  • 12.04.1945    
    unbekannt verzogen (möglicherweise beteiligte er sich am "Volkssturm")

Bauer lebte vor seinem Tod als „Landgerichtspräsident a.D.“ in Erlangen, Isarstraße 33,

am 13.11.1968 verstarb er im Johanniter-Krankenhaus in Bonn.

(6)Verwaltungshandbuch Bayerische Landesbibliothek Online
12.12.1945 - 21.05.1947
Dr. jur. et pol. Lorenz Alexander Krapp(7)

* 18. Dezember 1882 in Bamberg; † 21. Mai 1947 in München

Schulausbildung in Bamberg
  • Ab 1901                           
    Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und

(ab 1902) in München

  • 28. Juli 1905                  
    juristisches Staatsexamen
  • Dezember 1909          
    zweite juristische Staatsprüfung
  • 1909                                   
    Promotion an der Universität Würzburg
  • 1. Dezember 1910    
    Amtsanwalt in Pirmasens
  • 1. März 1911                 
    III. Staatsanwalt in Kaiserslautern
  • ab 5. Januar 1915                      
    Militärdienst beim 8. Königlich Bayerischen
  • 1915 - 1918
    Reserve-Infanterie-Regiment                              

Kriegseinsatz an der Ost- und an der Westfront

  • 1. Juni 1918                   
    Amtsrichter in München und in Arnstein
  • 1. Januar 1920             
    II. Staatsanwalt in Bamberg und Coburg

Anschließend Auswärtiger Dienst bei dem deutsch-italienischen Schiedsgericht in Rom und dem Deutschen Konsular-Obergericht in Kairo. Krapp wurde abgestellt zum Auswärtigen Amt in Berlin und war dort seit 1923 Geheimer Justizrat und Leiter der Abteilung Italien der Vertretung des Reichs am Deutsch-italienischen Schiedsgerichtshof. Von 1924 bis 1930 war er in Rom in letzterer Eigenschaft, dazu Vertreter des Reichsfinanzministeriums (Reichsausgleichsamt) in Rom und von 1926 bis 1930 Ersatzrichter am Konsularobergericht in Kairo (Ägypten). Danach kehrte er wieder in den bayerischen Justizdienst zurück.

  • 1. Juli 1930                    
    Oberstaatsanwalt in Bamberg 
  • 1. Mai 1931                   
    Präsident des Landgerichts in Bamberg

Nach der Machtübernahme Hitlers im Jahr 1933 sollte Krapp als überzeugter Gegner des Nationalsozialismus in ein anderes Amt und an einen anderen Ort versetzt werden. Er sah sich daher dazu gedrängt, aus „gesundheitlichen Gründen“ aus dem Justizdienst auszuscheiden. Zum 31.07.1933 wurde er „zwangspensioniert“.

Nach der Befreiung Bambergs im Zweiten Weltkrieg durch die US-Army wurde Krapp am 15. April 1945 von der amerikanischen Militärregierung das Amt des Oberbürgermeisters von Bamberg angetragen, welches er jedoch ablehnte. Er wurde stattdessen auf eigenen Wunsch hin ab Anfang Mai 1945 Berater der Militärregierung für den Wiederaufbau der Gerichte des Oberlandesgerichts Bamberg.

Am 12. Dezember 1945 wurde Krapp zum Präsidenten des inzwischen maßgeblich durch ihn wieder aufgebauten Oberlandesgerichts Bamberg eingesetzt. Im Jahr 1947 erfolgte seine Berufung zum Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Vor Amtsantritt verstarb er jedoch.

(7)H. Schütz, Justiz im „Dritten Reich“. Dokumentation aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, S. 48 ff.
1947 - 1949
Thomas Dehler

*14. Dezember 1897 in Lichtenfels; † 21. Juli 1967 in Streitberg, Lkrs. Ebermannstadt
Dehler war zuvor (seit 21.12.1945) Generalstaatsanwalt in Bamberg.
Von Juni 1945 bis 1946 war Dehler von der US-Militärregierung ernannter Landrat des Kreises Bamberg. Am 20. September 1949 wurde er als Bundesminister der Justiz in die von Bundeskanzler Konrad Adenauer geführte Bundesregierung berufen.
Der gelernte Rechtsanwalt Dehler war, obgleich während der Weimarer Republik Mitglied der DDP und in der NS-Zeit im liberalen Widerstand aktiv, mindestens mitverantwortlich für die enge personelle Verknüpfung des OLG Bamberg zu dem im Jahr 1950 gegründeten Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, damit letztlich auch für die maßgebliche Nachkriegsrechtsprechung zu NS-Justizunrecht. Insbesondere die Ernennungen von Hermann Weinkauff, ab 1949 OLG-Präsident in Bamberg, zum ersten BGH-Präsidenten, von Dr. jur. Ernst Rudolf Hermann Dürig, in den Jahren 1939 bis 1944 Bamberger OLG-Präsident, zum Senatspräsidenten am Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Jahre 1950, und von Willi Geiger, während der NS-Zeit Staatsanwalt am Sondergericht Bamberg und dort auch an mehreren Todesurteilen beteiligt (8), zum BGH-Richter im Jahr 1950, waren auch auf die Mitwirkung von Thomas Dehler zurückzuführen.(9)

OLG

Porträtfoto v. 1953
Bildnachweis REGIERUNGonline; B 145 Bild-00011166
Urheber Rolf Unterberg (Fotograf)

(8) vgl. StABa, Generalakten OLG Bamberg, Rep. K 100/V Nr. 2613 
(9)Godau-Schüttke: Der Bundesgerichtshof - Justiz in Deutschland, S. 104 ff., 309 ff. und 334 ff.

1949 - 1950
Hermann Karl August Weinkauff

* 10. Februar 1894 in Trippstadt, Pfalz; † 9. Juli 1981 in Heidelberg

Gymnasium in Speyer
Studium der Rechtswissenschaft in München, Heidelberg, Würzburg und Paris
1914 bis 1918 Kriegseinsatz im Ersten Weltkrieg bei der bayerischen Feldartillerie an der Westfront; 1917 Ernennung zum Leutnant der Reserve

  • 1920                  
    Erste juristische Staatsprüfung
  • 1922                  
    Zweite juristische Staatsprüfung 
  • 1922                  
    Gerichtsassessor im bayerischen Staatsministerium der Justiz
  • 1924                   
    Staatsanwalt am Landgericht München I
  • 1926                   
    Amtsrichter am Arbeitsgericht München
  • 1928-1929         
    Studium des französischen Rechts in Paris
  • 1930                   
    Oberamtsrichter am Amtsgericht Berchtesgaden
  • 1932                   
    Direktor am Landgericht München I

Weinkauff trat am 1. Februar 1934 dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) bei, der 1936 in den NS-Rechtswahrerbund überging. Im November 1934 wurde er Mitglied der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt. Träger des silbernen Treudienstabzeichens der NSDAP.(10)
Ab 1935 war Weinkauff bei der Reichsanwaltschaft, dort zeitweise beim Oberreichsanwalt Karl August Werner(11) eingesetzt und wechselte als I. Hilfsrichter am Reichsgericht zu Reichsgerichtspräsident Erwin Bumke in den III. Strafsenat, der auch für „Rassenschande-Fälle“ zuständig war.  Am 01.03.1937 erfolgte die Beförderung zum Reichsgerichtsrat. In der Begründung von Reichsgerichtspräsident Erwin Bumke heißt es u.a.: „…Ihr Verhalten bietet auch die Gewähr dafür, dass sie jederzeit rücksichtslos für den nationalsozialistischen Staat eintreten. Die arische Abstammung haben Sie […] nachgewiesen.“
Nach dem Krieg war Weinkauff zunächst mehrere Monate in einem amerikanischen Lager interniert.
Am 1. April 1946 trat Weinkauff die Stelle als Präsident des neu eröffneten Landgerichts Bamberg an, bevor er ab 1949 Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg wurde.
Anfang Oktober 1950 ernannte ihn Bundespräsident Theodor Heuss zum ersten Präsidenten des Bundesgerichtshofs.(12) Er setzte sich damit gegenüber dem ebenfalls als Kandidaten gehandeltem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone, Ernst Wolff, durch.
Weinkauff machte in seiner Funktion als Präsident des Bundesgerichtshofes vor allem im Jahre 1953 von sich reden, als er ein kurz zuvor ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 1953, Az. 1 BvR 147/52, BVerfGE 3, 58 - Beamtenverhältnisse) kritisierte und sich weigerte, der Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtes zu folgen, ein bis dato einmaliger Vorgang in der Bundesrepublik Deutschland.(13) Das Urteil betraf eine Verfassungsbeschwerde von 34 ehemaligen Gestapo-Beamten, die einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den Beamtenstatus geltend machten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen und die Auffassung vertreten, dass alle Beamtenverhältnisse aus der Zeit des Dritten Reiches am 8. Mai 1945 erloschen seien. Dementsprechend existiere kein Anspruch auf Wiedereinstellung. Dem Protest der meist aus ehemaligen Nationalsozialisten bestehenden Juristen schloss sich Weinkauff an. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgezählten, umfangreichen Unrechtsakte der Richter- und Beamtenschaft nannte der Große Zivilsenat des BGH unter Vorsitz seines Präsidenten Weinkauff bloße „Zierate“, die die eigentliche Arbeit der Beamtenschaft nicht nennenswert beeinflusst hätten. „Der überwiegende Teil der deutschen Beamten hat sich …. trotz des schimpflichen und rechtswidrigen Drucks … in erster Linie dem Staate und seinen legitimen Aufgaben verpflichtet“ gefühlt; der persönliche Treueeid auf Hitler habe schließlich nicht ihm persönlich gegolten, sondern dem „obersten Staatsorgan.“(14)Dabei berief sich Weinkauff auf die Spitzen der deutschen Nachkriegs-Rechtswissenschaft, die weitgehend identisch mit denen der NS-Jurisprudenz waren. Weinkauff vertrat in seinem Buch „Die deutsche Justiz und der Nationalsozialismus“ die These Gustav Radbruchs, der Rechtspositivismus habe die deutsche Justiz im Dritten Reich „wehrlos“ gegen nationalsozialistisches Unrecht gemacht.
Die Universität Heidelberg verlieh ihm 1951 die Ehrendoktorwürde. Am 1. März 1960 trat er aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand ein. Ausgezeichnet wurde er hernach mit dem Großen Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband sowie am 9. Mai 1961 mit dem Bayerischen Verdienstorden.
Die aktive Beteiligung von Weinkauff an der NS-Justiz war zwar schon länger vermutet worden, doch konnte erst 2015 nachgewiesen werden, dass Weinkauff tatsächlich, nämlich am 2. September 1936 an einem Revisionsurteil zum Blutschutzgesetz mitgewirkt hatte, in dem, wie üblich von fünf Richtern, geurteilt wurde, wer „Jude“ im Sinne dieses Gesetzes war. Folglich wurde die Revision eines als „Juden“ bezeichneten Mannes verworfen, der vom Landgericht Erfurt zu neun Monaten Gefängnis wegen eines Liebesverhältnisses zu einer als „Deutsche“ bezeichneten Frau verurteilt worden war.(15)

OLG

Bildquelle: BArch B 145 Bild-F050216-0036 / CC-BY-SA 3.0

(10)Ingo Müller: Furchtbare Juristen - Die unbewältigte Vergangenheit der deutschen Justiz, S. 250; Ernst Klee, Das Personenlexikon zum Dritten Reich, S. 663
(11)Klaus-Detlev Godau-Schüttke: Blut und Roben, in: Die Zeit, 17. September 2015, S. 18
(12)Vgl. Godau-Schüttke: Der Bundesgerichtshof - Justiz in Deutschland
(13)Volker Gerloff: Rote Roben gegen braunen Mief. Das Bundesverfassungsgericht als "Hüter der Verfassung" gegen den braunen Sumpf in der jungen Bundesrepublik Deutschland
(14)Ingo Müller: Furchtbare Juristen, S. 262
(15)Klaus-Detlev Godau-Schüttke: Blut und Roben, in: Die Zeit, 17. September 2015, S. 18
Generalstaatsanwälte in Bamberg
OLG

Eingangsportal des Justizpalastes in Bamberg, in dem auch die Generalstaatsanwaltschaft ihren Sitz hatte (Ó matthias burghardt)

01.07.1925 - 31.03.1934
Nikolaus Döll (16)

*20.02.1869 in Hammelburg, † 07.09.1941 in Bamberg; n.e.
 

  • 01.10.1896                    
    3. Staatsanwalt in Aschaffenburg
  • 01.04.1898                   
    Amtsrichter in Laufen
  • 16.11.1899                    
    2. Staatsanwalt in Straubing
  • 16.10.1902                    
    Landgerichtsrat in Eichstätt
  • ab 24.12.1913               
    im Range eines Oberlandesgerichtsrats
  • 01.07.1914                    
    1. Staatsanwalt in Traunstein
  • 16.09.1923                    
    Landgerichtsdirektor in Kempten
  • 01.07.1925                    
    Oberstaatsanwalt in Bamberg,
  • ab 01.03.1930               
    mit der Amtsbezeichnung Generalstaatsanwalt
  • 31.03.1934                   
    wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand
  • 1935                             
    bis zu seinem Tod als Pensionär im Bürgerspital Bamberg

(16) Mitt. Generalstaatsanwaltschaft Bamberg (u.a. Termin-Kalender für bayer. Juristen 1932); StadtA Bamberg Rep. C 9, Nr. 58a.; Verwaltungshandbuch Bayerische Landesbibliothek Online

01.04.1934 - 30.09.1944
Otto Kahl (17)

*28.01.1875 in Erlangen, † 26.05.1957 in Bamberg; evang.-luth.,

Volksschule und Gymnasium in Erlangen

Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und München

  • 1900                              
    bayerischer Assessor,
  • 01.11.1904                   
    II. Staatsanwalt in Neuburg a.D.
  • 16.11.1909                   
    Amtsrichter in Nürnberg
  • 01.04.1915                   
    II. Staatsanwalt in Nürnberg
  • 01.01.1923                   
    Oberregierungsrat und Vorstand des Zellengefängnisses in Nürnberg
  • 01.04.1934                   
    Generalstaatsanwalt in Bamberg
  • 01.10.1944                   
    Ruhestand

(17) Mitt. Generalstaatsanwaltschaft Bamberg (Rest-Personalakten); Personalverzeichnis 1938; Klee (mit falschem Geburtsdatum 28.05.1875); StadtA Bamberg Rep. C 9, Nr. 58a.; Verwaltungshandbuch Bayerische Landesbibliothek Online

01.10.1944 - 1945
Johannes (Hans) Steuer(18)

*07.03.1888 in Saarbrücken, † 03.09.1972 in Klingenmünster/Pfalz
 

  • 29.03.1915                   
    preuß. Gerichtsassessor
  • 01.08.1921                   
    Staatsanwalt in Duisburg
  • 01.09.1935                   
    Landgerichtsdirektor bei dem Landgericht Saarbrücken
  • 01.10.1937                   
    Landgerichtsdirektor bei dem Landgericht Frankenthal und ständiger Vertreter des Landgerichtspräsidenten
  • 01.04.1939                   
    Vizepräsident des Oberlandesgerichts Zweibrücken
  • 01.10.1944 - 1945       
    Generalstaatsanwalt in Bamberg

Am 14.10.1948 durch Verfügung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter Wiederberufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Landgerichtsdirektor der Bes.Gr. A 1 b ernannt und gemäß Art. 93, 94 BBG in den Ruhestand versetzt.

Am 31.08.1948 Umzug von Bamberg nach Wollersheim (Kreis Düren, Nordrhein-Westfalen), den Geburtsort seiner Frau.

(18) Verwaltungshandbuch Bayerische Landesbibliothek Online
21.12.1945 - 14.06.1947
Thomas Dehler

*14. Dezember 1897 in Lichtenfels; † 21. Juli 1967 in Streitberg, Landkreis Ebermannstadt
 

  • seit 21.12.1945               
    Generalstaatsanwalt in Bamberg
  • 1947 - 1949                   
    Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg (vgl. dort)
     

Von Juni 1945 bis 1946 war Dehler von der US-Militärregierung ernannter Landrat des Kreises Bamberg. Am 20. September 1949 wurde er als Bundesminister der Justiz in die von Bundeskanzler Konrad Adenauer geführte Bundesregierung berufen.