

Gebäude des OLG Bamberg (Ó matthias burghardt)
*05.06.1869 in Ainring/BA Laufen, † 21.06.1948 in Seehausen am Staffelsee
n.e. (= Religionszugehörigkeit „nicht erfasst“)
- Dezember 1922
Oberstaatsanwalt am Oberlandesgericht München, - 1929 - 31.03.1932
Präsident des Oberlandesgerichts Augsburg - seit 01.04.1932
Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg - 01.11.1933
Durch Entschließung des bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 16.10.1933 auf Ansuchen wegen nachgewiesener Dienstunfähigkeit zum 01.11.1933 in den Ruhestand versetzt, - 25.11.1933
nach München abgemeldet - 16.03.1953
Entschädigungsantrag der Witwe wegen Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts am definitiv als "unbegründet" abgewiesen
(2)BayHStA MJu 24665 (1950 ff.); Gritschneder, S. 151; StadtA Bamberg Rep. C 9, Nr. 58a.; Verwaltungshandbuch Bayerische Landesbibliothek Online
*10. 10. 1872 in Eggenfelden, † 07. 09. 1947 in München; röm.kath.
- 01.10.1891
Einjährig-Freiwilliger bei der Infanterie
anschl. Studium der Rechtswissenschaften u.a. in München - 1898
Staatskonkurs (Note II 10/20) - 01.11.1902
Amtsrichter in Kissingen - 16.11.1912
II. Staatsanwalt in Nürnberg
Im Aug. 1914 zum Kriegsdienst beim Landsturmbataillon Bamberg einberufen, ab März 1915 an der Front, am 18.11.1918 als Leutnant d.Res. entlassen.
Heuwieser trat 1933 dem BNSDJ (Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen) bei,
am 01.11.1933 (trotz Mitgliedsperre) der NSDAP (Mitglieds-Nr. 2.008.852)
1938 Einstellung der Zahlung des Mitgliedsbeitrages
seit 1934 war er förderndes Mitglied der SS
- 16.05.1920
Landgerichtsrat in Nürnberg - 16.01.1922
Titel und Rang Oberlandesgerichtsrat - 16.11.1924
1. Staatsanwalt in Fürth - 01.10.1930
Landgerichtsdirektor in Nürnberg - 01.05.1933
Landgerichtspräsident in Amberg, - 01.11.1933
Oberlandesgerichtspräsident in Bamberg, - 01.10.1938
Ruhestand
Heuwieser hatte die wegen Verzögerungen der Neubesetzung der Stelle ergangene Aufforderung, die Amtsgeschäfte "einstweilen weiterzuführen", aus Gesundheitsgründen abgelehnt.
Heuwieser lebte von 1939 bis 1945 in München
Im Jahr 1945 war er noch einmal kurzzeitig polizeilich in Bamberg gemeldet.
Gegen ihn wurde eine Vermögenssperre verhängt.
28.04.1947 Einstellung des Entnazifizierungsverfahrens nach der Weihnachtsamnestie 1947. Ihm wurden die vollen Versorgungsbezüge zuerkannt.
(3)Verwaltungshandbuch Bayerische Landesbibliothek Online
* 04.04.1888 in Klingenberg/Main, † 08. 01. 1951 in Karlsruhe; evang.-luth.
Schulbesuch in Schwabach, danach Gymnasium in Ansbach, 1907 Abitur
Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg, Tübingen und Kiel,
- 12.07.1911
Referendarexamen in Würzburg (Note "bestanden") - 01.10.1911 - 30.09.1912
Einjährig-Freiwilliger - 15.10.1912
(Vereidigung) Eintritt in den juristischen Vorbereitungsdienst - 03.08.1914 - 14.12.1918
Weltkriegsteilnehmer, zuletzt Oberleutnant d. Res.
Dürig war zunächst parteilos, ab Nov. 1937 war er NSDAP-Anwärter; seit 01.05.1937 (Eintrittsdatum rückdatiert) NSDAP-Mitglied, Mitglieds-Nr. 5.153.603) am 05.05.1945 durch das Gaugericht in Reichenberg aus der NSDAP ausgestoßen
- Okt. 1919
2. juristische Staatsprüfung in Nürnberg ("sehr gut") - Dez. 1919
bayerischer Gerichtsassessor, vorübergehend in der Finanzverwaltung tätig - 21.04.1920
Promotion in Würzburg (Diss. "Die Erpressung") - 16.06.1921
II. Staatsanwalt in Nürnberg - 11.08.1922
in das Staatsministerium der Justiz einberufen (dort bis 30.04.1933) - 01.01.1923
Amtsrichter - 01.01.1925
I. Staatsanwalt - 01.09.1928
Landgerichtsrat - 01.06.1930
Oberregierungsrat - 01.05.1933
Oberstaatsanwalt bei dem Obersten Landesgericht - 01.02.1934
Amtsgerichtspräsident München I - 01.11.1937
Landgerichtspräsident München I - 23.10.1939
mit Wirkung vom 01.11.1939 Oberlandesgerichtspräsident
Bamberg (gegen den Willen der Partei, welche Karl Bauer bevorzugt hatte)
- 1944
zum Antrag auf Versetzung in den Ruhestand veranlasst
Laut GStA Frankfurt war Dürig Teilnehmer der Tagung der höchsten Juristen des Reiches am 23./24.04.1941 in Berlin : Informierung über die Vernichtung lebensunwerten Lebens mittels Gas und Scheinlegalisierung des Krankenmords durch Schlegelberger (Js 17/59).(5)
Zum 20. September 1944 wurde Dürig zum Oberlandesgericht Leitmeritz (heute Litoměřice, Tschechische Republik) abgeordnet, wo er den dortigen Oberlandesgerichtspräsidenten Herbert David bis 20.04.1945 vertrat. Ende April 1945 kehrte Dürig nach einer Inspektionsreise nach Eger nach Bamberg zurück. Dürig wurde noch am 5. Mai 1945 durch das Gaugericht in Reichenberg die Parteimitgliedschaft entzogen. Nach Kriegsende wurde gegen ihn am 07.08.1945 ein Betätigungs- und Hausverbot im Oberlandesgericht Bamberg verhängt, am 08.08.1945 wurde er von seiner Funktion als Oberlandesgerichtspräsident entbunden, festgenommen und bis Juni 1946 in Hammelburg interniert. Am 07.06.1946 wurde er aus dem Lager Hammelburg nach Bayreuth entlassen.
- 30.09.1947
Die Spruchkammer Bamberg stufte Dürig in die Gruppe III (Minderbelastete) ein. - 10.02.1948
Die Berufungskammer Ansbach stufte Dürig in die Gruppe V (Entlastete) ein. - 03.07.1948
Wiederberufung in sein früheres Amt,
mangels Verwendungsmöglichkeit (OLG-Präsidentenstelle war bereits besetzt) wurde er jedoch auf Antrag wegen „Dienstunfähigkeit“ in den Ruhestand versetzt.
- 26.10.1950
auf Vorschlag von Bundesminister der Justiz Thomas Dehler (zuvor OLG-Präsident Bamberg) wurde Dürig zum Senatspräsidenten am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ernannt; in diesem Amt ist Dürig am 08.01.1951 verstorben.
Es folgte ein langjähriger Rechtsstreit über die Zuständigkeit für die Zahlung der Versorgungsbezüge an die Witwe. Dieser wurde 1977 durch einen Vergleich beendet.

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Signatur: Austr. 5391 z-96/97, Bd. 97, S. 55; Bildnummer: port-024506
Fotograf: A. Ernst
(5) Ernst Klee, Das Personenlexikon zum Dritten Reich, S. 121
*04.02.1895 in Leipzig, † 13.11.1968 in Bonn; evang., [1943] gottgl.
Als Präsident des Landgerichts München I m.W.d.G.b. (mit Wahrung der Geschäfte beauftragt)
Studium der Rechtswissenschaften, mutmaßlich 1921 Promotion in Würzburg
(Dissertation "Der Zweikampf im Verhältnisse zu Körperverletzung und Tötung")
Bauer trat schon im Jahr 1925 der NSDAP bei, er war Träger des Goldenen Ehrenzeichens der Partei; 1938 wurde er Vorsitzender des NSDAP-Kreisgerichts Würzburg
- Juni 1923
bayerischer Gerichtsassessor - 09.12.1925
Umzug von Hof nach Bamberg, Assessor am Landgericht Bamberg - 14.01.1926
nach Kulmbach abgemeldet - 01.03.1926
Amtsanwalt in Regensburg - 16.12.1926
2. Staatsanwalt in Regensburg - 01.09.1927
Amtsgerichtsrat in Erlangen - 01.09.1931
Amtsgerichtsrat in Kirchenlamitz - 01.07.1933
Oberamtsrichter in Neu-Ulm - 01.01.1936
Amtsgerichtsdirektor in Amberg - 01.09.1936
Landgerichtspräsident Würzburg - 1938/39
von der NSDAP für das Amt des Oberlandesgerichtspräsidenten Bamberg favorisiert, das Amt erhielt jedoch Dürig. - 01.11.1939
Landgerichtspräsident München I (als Nachfolger von Dürig) - 20.09.1944
kommissarisch mit der Leitung des Oberlandesgerichts Bamberg beauftragt. Das Amt behielt er bis Kriegsende inne. - 12.04.1945
unbekannt verzogen (möglicherweise beteiligte er sich am "Volkssturm")
Bauer lebte vor seinem Tod als „Landgerichtspräsident a.D.“ in Erlangen, Isarstraße 33,
am 13.11.1968 verstarb er im Johanniter-Krankenhaus in Bonn.
* 18. Dezember 1882 in Bamberg; † 21. Mai 1947 in München
Schulausbildung in Bamberg- Ab 1901
Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen und
(ab 1902) in München
- 28. Juli 1905
juristisches Staatsexamen - Dezember 1909
zweite juristische Staatsprüfung - 1909
Promotion an der Universität Würzburg - 1. Dezember 1910
Amtsanwalt in Pirmasens - 1. März 1911
III. Staatsanwalt in Kaiserslautern - ab 5. Januar 1915
Militärdienst beim 8. Königlich Bayerischen - 1915 - 1918
Reserve-Infanterie-Regiment
Kriegseinsatz an der Ost- und an der Westfront
- 1. Juni 1918
Amtsrichter in München und in Arnstein - 1. Januar 1920
II. Staatsanwalt in Bamberg und Coburg
Anschließend Auswärtiger Dienst bei dem deutsch-italienischen Schiedsgericht in Rom und dem Deutschen Konsular-Obergericht in Kairo. Krapp wurde abgestellt zum Auswärtigen Amt in Berlin und war dort seit 1923 Geheimer Justizrat und Leiter der Abteilung Italien der Vertretung des Reichs am Deutsch-italienischen Schiedsgerichtshof. Von 1924 bis 1930 war er in Rom in letzterer Eigenschaft, dazu Vertreter des Reichsfinanzministeriums (Reichsausgleichsamt) in Rom und von 1926 bis 1930 Ersatzrichter am Konsularobergericht in Kairo (Ägypten). Danach kehrte er wieder in den bayerischen Justizdienst zurück.
- 1. Juli 1930
Oberstaatsanwalt in Bamberg - 1. Mai 1931
Präsident des Landgerichts in Bamberg
Nach der Machtübernahme Hitlers im Jahr 1933 sollte Krapp als überzeugter Gegner des Nationalsozialismus in ein anderes Amt und an einen anderen Ort versetzt werden. Er sah sich daher dazu gedrängt, aus „gesundheitlichen Gründen“ aus dem Justizdienst auszuscheiden. Zum 31.07.1933 wurde er „zwangspensioniert“.
Nach der Befreiung Bambergs im Zweiten Weltkrieg durch die US-Army wurde Krapp am 15. April 1945 von der amerikanischen Militärregierung das Amt des Oberbürgermeisters von Bamberg angetragen, welches er jedoch ablehnte. Er wurde stattdessen auf eigenen Wunsch hin ab Anfang Mai 1945 Berater der Militärregierung für den Wiederaufbau der Gerichte des Oberlandesgerichts Bamberg.
Am 12. Dezember 1945 wurde Krapp zum Präsidenten des inzwischen maßgeblich durch ihn wieder aufgebauten Oberlandesgerichts Bamberg eingesetzt. Im Jahr 1947 erfolgte seine Berufung zum Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Vor Amtsantritt verstarb er jedoch.
*14. Dezember 1897 in Lichtenfels; † 21. Juli 1967 in Streitberg, Lkrs. Ebermannstadt
Dehler war zuvor (seit 21.12.1945) Generalstaatsanwalt in Bamberg.
Von Juni 1945 bis 1946 war Dehler von der US-Militärregierung ernannter Landrat des Kreises Bamberg. Am 20. September 1949 wurde er als Bundesminister der Justiz in die von Bundeskanzler Konrad Adenauer geführte Bundesregierung berufen.
Der gelernte Rechtsanwalt Dehler war, obgleich während der Weimarer Republik Mitglied der DDP und in der NS-Zeit im liberalen Widerstand aktiv, mindestens mitverantwortlich für die enge personelle Verknüpfung des OLG Bamberg zu dem im Jahr 1950 gegründeten Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, damit letztlich auch für die maßgebliche Nachkriegsrechtsprechung zu NS-Justizunrecht. Insbesondere die Ernennungen von Hermann Weinkauff, ab 1949 OLG-Präsident in Bamberg, zum ersten BGH-Präsidenten, von Dr. jur. Ernst Rudolf Hermann Dürig, in den Jahren 1939 bis 1944 Bamberger OLG-Präsident, zum Senatspräsidenten am Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Jahre 1950, und von Willi Geiger, während der NS-Zeit Staatsanwalt am Sondergericht Bamberg und dort auch an mehreren Todesurteilen beteiligt (8), zum BGH-Richter im Jahr 1950, waren auch auf die Mitwirkung von Thomas Dehler zurückzuführen.(9)

Porträtfoto v. 1953
Bildnachweis REGIERUNGonline; B 145 Bild-00011166
Urheber Rolf Unterberg (Fotograf)
(8) vgl. StABa, Generalakten OLG Bamberg, Rep. K 100/V Nr. 2613
(9)Godau-Schüttke: Der Bundesgerichtshof - Justiz in Deutschland, S. 104 ff., 309 ff. und 334 ff.
* 10. Februar 1894 in Trippstadt, Pfalz; † 9. Juli 1981 in Heidelberg
Gymnasium in Speyer
Studium der Rechtswissenschaft in München, Heidelberg, Würzburg und Paris
1914 bis 1918 Kriegseinsatz im Ersten Weltkrieg bei der bayerischen Feldartillerie an der Westfront; 1917 Ernennung zum Leutnant der Reserve
- 1920
Erste juristische Staatsprüfung - 1922
Zweite juristische Staatsprüfung - 1922
Gerichtsassessor im bayerischen Staatsministerium der Justiz - 1924
Staatsanwalt am Landgericht München I - 1926
Amtsrichter am Arbeitsgericht München - 1928-1929
Studium des französischen Rechts in Paris - 1930
Oberamtsrichter am Amtsgericht Berchtesgaden - 1932
Direktor am Landgericht München I
Weinkauff trat am 1. Februar 1934 dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) bei, der 1936 in den NS-Rechtswahrerbund überging. Im November 1934 wurde er Mitglied der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt. Träger des silbernen Treudienstabzeichens der NSDAP.(10)
Ab 1935 war Weinkauff bei der Reichsanwaltschaft, dort zeitweise beim Oberreichsanwalt Karl August Werner(11) eingesetzt und wechselte als I. Hilfsrichter am Reichsgericht zu Reichsgerichtspräsident Erwin Bumke in den III. Strafsenat, der auch für „Rassenschande-Fälle“ zuständig war. Am 01.03.1937 erfolgte die Beförderung zum Reichsgerichtsrat. In der Begründung von Reichsgerichtspräsident Erwin Bumke heißt es u.a.: „…Ihr Verhalten bietet auch die Gewähr dafür, dass sie jederzeit rücksichtslos für den nationalsozialistischen Staat eintreten. Die arische Abstammung haben Sie […] nachgewiesen.“
Nach dem Krieg war Weinkauff zunächst mehrere Monate in einem amerikanischen Lager interniert.
Am 1. April 1946 trat Weinkauff die Stelle als Präsident des neu eröffneten Landgerichts Bamberg an, bevor er ab 1949 Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg wurde.
Anfang Oktober 1950 ernannte ihn Bundespräsident Theodor Heuss zum ersten Präsidenten des Bundesgerichtshofs.(12) Er setzte sich damit gegenüber dem ebenfalls als Kandidaten gehandeltem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone, Ernst Wolff, durch.
Weinkauff machte in seiner Funktion als Präsident des Bundesgerichtshofes vor allem im Jahre 1953 von sich reden, als er ein kurz zuvor ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 1953, Az. 1 BvR 147/52, BVerfGE 3, 58 - Beamtenverhältnisse) kritisierte und sich weigerte, der Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtes zu folgen, ein bis dato einmaliger Vorgang in der Bundesrepublik Deutschland.(13) Das Urteil betraf eine Verfassungsbeschwerde von 34 ehemaligen Gestapo-Beamten, die einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den Beamtenstatus geltend machten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen und die Auffassung vertreten, dass alle Beamtenverhältnisse aus der Zeit des Dritten Reiches am 8. Mai 1945 erloschen seien. Dementsprechend existiere kein Anspruch auf Wiedereinstellung. Dem Protest der meist aus ehemaligen Nationalsozialisten bestehenden Juristen schloss sich Weinkauff an. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgezählten, umfangreichen Unrechtsakte der Richter- und Beamtenschaft nannte der Große Zivilsenat des BGH unter Vorsitz seines Präsidenten Weinkauff bloße „Zierate“, die die eigentliche Arbeit der Beamtenschaft nicht nennenswert beeinflusst hätten. „Der überwiegende Teil der deutschen Beamten hat sich …. trotz des schimpflichen und rechtswidrigen Drucks … in erster Linie dem Staate und seinen legitimen Aufgaben verpflichtet“ gefühlt; der persönliche Treueeid auf Hitler habe schließlich nicht ihm persönlich gegolten, sondern dem „obersten Staatsorgan.“(14)Dabei berief sich Weinkauff auf die Spitzen der deutschen Nachkriegs-Rechtswissenschaft, die weitgehend identisch mit denen der NS-Jurisprudenz waren. Weinkauff vertrat in seinem Buch „Die deutsche Justiz und der Nationalsozialismus“ die These Gustav Radbruchs, der Rechtspositivismus habe die deutsche Justiz im Dritten Reich „wehrlos“ gegen nationalsozialistisches Unrecht gemacht.
Die Universität Heidelberg verlieh ihm 1951 die Ehrendoktorwürde. Am 1. März 1960 trat er aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand ein. Ausgezeichnet wurde er hernach mit dem Großen Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband sowie am 9. Mai 1961 mit dem Bayerischen Verdienstorden.
Die aktive Beteiligung von Weinkauff an der NS-Justiz war zwar schon länger vermutet worden, doch konnte erst 2015 nachgewiesen werden, dass Weinkauff tatsächlich, nämlich am 2. September 1936 an einem Revisionsurteil zum Blutschutzgesetz mitgewirkt hatte, in dem, wie üblich von fünf Richtern, geurteilt wurde, wer „Jude“ im Sinne dieses Gesetzes war. Folglich wurde die Revision eines als „Juden“ bezeichneten Mannes verworfen, der vom Landgericht Erfurt zu neun Monaten Gefängnis wegen eines Liebesverhältnisses zu einer als „Deutsche“ bezeichneten Frau verurteilt worden war.(15)

Bildquelle: BArch B 145 Bild-F050216-0036 / CC-BY-SA 3.0
(11)Klaus-Detlev Godau-Schüttke: Blut und Roben, in: Die Zeit, 17. September 2015, S. 18
(12)Vgl. Godau-Schüttke: Der Bundesgerichtshof - Justiz in Deutschland
(13)Volker Gerloff: Rote Roben gegen braunen Mief. Das Bundesverfassungsgericht als "Hüter der Verfassung" gegen den braunen Sumpf in der jungen Bundesrepublik Deutschland
(14)Ingo Müller: Furchtbare Juristen, S. 262
(15)Klaus-Detlev Godau-Schüttke: Blut und Roben, in: Die Zeit, 17. September 2015, S. 18
Eingangsportal des Justizpalastes in Bamberg, in dem auch die Generalstaatsanwaltschaft ihren Sitz hatte (Ó matthias burghardt)
*20.02.1869 in Hammelburg, † 07.09.1941 in Bamberg; n.e.
- 01.10.1896
3. Staatsanwalt in Aschaffenburg - 01.04.1898
Amtsrichter in Laufen - 16.11.1899
2. Staatsanwalt in Straubing - 16.10.1902
Landgerichtsrat in Eichstätt - ab 24.12.1913
im Range eines Oberlandesgerichtsrats - 01.07.1914
1. Staatsanwalt in Traunstein - 16.09.1923
Landgerichtsdirektor in Kempten - 01.07.1925
Oberstaatsanwalt in Bamberg, - ab 01.03.1930
mit der Amtsbezeichnung Generalstaatsanwalt - 31.03.1934
wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand - 1935
bis zu seinem Tod als Pensionär im Bürgerspital Bamberg
(16) Mitt. Generalstaatsanwaltschaft Bamberg (u.a. Termin-Kalender für bayer. Juristen 1932); StadtA Bamberg Rep. C 9, Nr. 58a.; Verwaltungshandbuch Bayerische Landesbibliothek Online
*28.01.1875 in Erlangen, † 26.05.1957 in Bamberg; evang.-luth.,
Volksschule und Gymnasium in Erlangen
Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und München
- 1900
bayerischer Assessor, - 01.11.1904
II. Staatsanwalt in Neuburg a.D. - 16.11.1909
Amtsrichter in Nürnberg - 01.04.1915
II. Staatsanwalt in Nürnberg - 01.01.1923
Oberregierungsrat und Vorstand des Zellengefängnisses in Nürnberg - 01.04.1934
Generalstaatsanwalt in Bamberg - 01.10.1944
Ruhestand
(17) Mitt. Generalstaatsanwaltschaft Bamberg (Rest-Personalakten); Personalverzeichnis 1938; Klee (mit falschem Geburtsdatum 28.05.1875); StadtA Bamberg Rep. C 9, Nr. 58a.; Verwaltungshandbuch Bayerische Landesbibliothek Online
*07.03.1888 in Saarbrücken, † 03.09.1972 in Klingenmünster/Pfalz
- 29.03.1915
preuß. Gerichtsassessor - 01.08.1921
Staatsanwalt in Duisburg - 01.09.1935
Landgerichtsdirektor bei dem Landgericht Saarbrücken - 01.10.1937
Landgerichtsdirektor bei dem Landgericht Frankenthal und ständiger Vertreter des Landgerichtspräsidenten - 01.04.1939
Vizepräsident des Oberlandesgerichts Zweibrücken - 01.10.1944 - 1945
Generalstaatsanwalt in Bamberg
Am 14.10.1948 durch Verfügung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter Wiederberufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Landgerichtsdirektor der Bes.Gr. A 1 b ernannt und gemäß Art. 93, 94 BBG in den Ruhestand versetzt.
Am 31.08.1948 Umzug von Bamberg nach Wollersheim (Kreis Düren, Nordrhein-Westfalen), den Geburtsort seiner Frau.
*14. Dezember 1897 in Lichtenfels; † 21. Juli 1967 in Streitberg, Landkreis Ebermannstadt
- seit 21.12.1945
Generalstaatsanwalt in Bamberg - 1947 - 1949
Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg (vgl. dort)
Von Juni 1945 bis 1946 war Dehler von der US-Militärregierung ernannter Landrat des Kreises Bamberg. Am 20. September 1949 wurde er als Bundesminister der Justiz in die von Bundeskanzler Konrad Adenauer geführte Bundesregierung berufen.
