Dr. Becher, Maximilian
Dr. Johann Maximilian Leonhard, genannt Max Becher, wurde am 21.09.1895 in Bayreuth als Sohn des Postassistenten Johann Becher und seiner Frau Johanna, geb. Kronberger, geboren.
Dr. Becher hatte die evangelisch-lutherische Konfession.
Im Ersten Weltkrieg leistete er Kriegsdienst vom 22.11.1915 bis zum 30.01.1919, zuletzt im Rang eines Unterzahlmeisters.
Er schloss am 01.05.1926 in Bayreuth die Ehe mit der Hausverwalterstochter Hedwig Johanna Katharina Becher, geb. Röder (geb. am 24.12.1901). Die Ehe blieb kinderlos.
Während seiner Referendarzeit wohnte er in Bayreuth, Bismarckstr. 21, ab Beginn seiner Anwaltstätigkeit und auch nach Kriegsende in Pegnitz, Bahnhofstr. 11a.
Am 28.10.1965 verstarb Dr. Becher in Pegnitz.
Dr. Becher absolvierte sein Jurastudium an der Universität Erlangen, wo er im Juli 1921 seine Schlussprüfung ablegte (Zeugnis v. 26.07.1921).
Am 01.09.1921 trat er seinen Vorbereitungsdienst (Referendariat) an, den er am Amtsgericht Bayreuth (01.09.1921 - 31.05.1922), am Landgericht Bayreuth (01.06.1922 - 30.09.1922), beim Bezirksamt Bayreuth (01.10.1922 - 15.02.1923), beim Stadtrat Bayreuth (16.02.2923 - 30.06.1923) und bei dem Bayreuther Rechtsanwalt Thoma (01.07.1923 - 31.10.1923) ableistete.
Die Assessorprüfung legte er im Jahr 1924 in München mit der Gesamtnotensumme 85 ab (Zeugnis v. 20.09.1924).
Bereits am 21.12.1922 hatte er an der Universität Erlangen mit „cum laude“ promoviert.
Dr. Becher wurde am 16.12.1924 als Rechtsanwalt vereidigt und übte diesen Beruf sodann ab 01.01.1925 in Pegnitz aus.
Mit einem an den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Bamberg gerichteten Schreiben vom 07.10.1939 (vgl. Dokumente) bat er „dringend“ um „Übernahme in Verwaltung oder Wirtschaft“. Sein Ersuchen begründete er mit seiner schlechten Einkommenssituation. Im Zeitraum Januar bis August 1939 habe er ein Bruttoeinkommen von ca. 5000,-- RM gehabt, die Entwicklung der Einkommenslage ab 01.09.1939 beschrieb er als „Aeusserst schlecht, da fast ohne jeden Anfall v. Mandanten“.
Ab dem 01.03.1942 wurde er als „beauftragter Richter“ (Hilfsrichter) bei dem Landgericht Bayreuth - als Ersatz für den zum Heeresdienst einberufenen Landgerichtsrat Hoepfel - eingesetzt.
Seit 1942 wirkte er auch - als beauftragter Richter - am Sondergericht Bayreuth mit und war an insgesamt 32 Verfahren beteiligt, darunter am Todesurteil gegen Willy Grünert (als „Volksschädling“) im Verfahren Az. SG 67/43 (vgl. dort).
Im Sommer 1944 wurde er abgeordnet in den Bezirk des Generalstaatsanwalts in Danzig, während dieser Zeit wohnte er in der Marienburger Str. 24 in der Stadt Marienwerder in Westpreußen. Wegen gesundheitlicher Beschwerden kehrte er jedoch bereits im November 1944 zu seinem früheren Wohnort Pegnitz und seinem Arbeitsort nach Bayreuth zurück.
Ab dem 08.01.1945 wurde er neben seiner Tätigkeit für das Sondergericht Bayreuth dienstverpflichtet als juristischer Sachgebietsleiter bei dem Viehwirtschaftsverband Bayreuth.
Dr. Becher trat nicht nur bereits zu einem frühen Zeitpunkt der NSDAP bei, sondern engagierte sich auch in anderen NS-Organisationen:
- Beitritt zur NSDAP im Jahre 1934, (wegen der zu dieser Zeit bestehenden Aufnahmesperre rückdatiert auf den 01.05.1933 [MitgliedsNr. 3465275)]). In der NSDAP war er bis 1945 auch als Ortspressereferent tätig.
- Mitglied der SA-Reserve II seit Nov. 1933; dort Oberscharführer und als Rechtsberater tätig, auf eigenen Antrag mit Wirkung vom 10.10.1941 entlassen (Grund: „körperliche Untauglichkeit“).
- Mitglied im NSV seit 01.04.1935
- Mitglied im NS-Rechtswahrerbund seit 01.04.1935
- Mitglied im NS-Reichsluftschutzbund seit 1935
Auch bei der Festnahme und Inhaftierung von Hans Gentner im Jahr 1934 war er beteiligt.
Anmerkung:
Hans Johann Gentner (* 26. Januar 1877 in Pegnitz; † 24. August 1953 ebenda) war ein bayerischer sozialdemokratischer Politiker. Der in Pegnitz als selbständiger Gast- und Landwirt tätige Gentner wurde am 7. Dezember 1924 erstmals zum Bürgermeister von Pegnitz gewählt und zog nach der Wahl im Mai 1928 für die SPD wieder in den Bayerischen Landtag ein, (in den er bereits zweimal zuvor, nämlich nach der Landtagswahl am 5. Februar 1912 und nach der Wahl am 12. Januar 1919 gewählt worden war), dem er bis zur Gleichschaltung der Länder im April 1933 angehörte. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde er als Bürgermeister abgesetzt. In den folgenden Jahren wurde er mehrfach verhaftet. So wurde er bereits 1933 aufgrund einer allgemeinen und geheimen Anordnung, am 30.06.1933 alle SPD-Abgeordneten in „Schutzhaft“ zu nehmen, im KZ Dachau inhaftiert. (vgl. Dokumente)
1934 kam Gentner erneut in Bayreuth in Schutzhaft. Bei der Antragstellung begleitete Dr. Becher die beiden Standartenführer Röder und Kolbe (vgl. Dokumente).
Gentner wurde einige Jahre später (1939) noch einmal in Fürth in Schutzhaft genommen und zudem im Jahr 1944 erneut im KZ Dachau interniert.
Die Beteiligung des Dr. Becher an den Vorgängen im Jahr 1934 sollte auch im späteren Spruchkammerverfahren eine wichtige Rolle spielen.
Nach Kriegsende wurde Dr. Becher am 14.08.1945 von der amerikanischen Militärregierung entlassen. Auch er musste sich einem Spruchkammerverfahren unterziehen. Zuständig hierfür war die Spruchkammer I Landkreis Pegnitz.
Spruch der Spruchkammer I Landkreis Pegnitz, Az. 3171-Pegnitz, vom 18.12.1946:
Der Betroffene ist in Gruppe IV der Mitläufer eingereiht.
Es werden ihm folgende Sühnemaßnahmen auferlegt:
Die Zahlung einer einmaligen Geldsühne in Höhe von RM 1500,-- zum Wiedergutmachungsfonds wird ihm auferlegt.
Die Kosten des Verfahrens hat der Betroffene zu tragen.
Streitwert beträgt RM 10000,--
In den Gründen heißt es u.a.:
Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass der Betroffene keinerlei politische Aktivität im Sinne der NSDAP entwickelte, sondern eher das Gegenteil.
Mit Beschluss des Kassationshofes im Bayerischen Staatsministerium für Sonderaufgaben, Kassationsregister M 2687, vom 19.01.1948 wurde die Pegnitzer Entscheidung aufgehoben:
- Der Spruch der Spruchkammer I Landkreis Pegnitz vom 18.12.1946 wird aufgehoben.
- Die erneute Durchführung des Verfahrens wird angeordnet.
In den Gründen führte der Kassationshof u.a. aus, dass der Betroffene bislang nicht ausreichend widerlegt habe, dass er durch seine Tätigkeiten nicht zur Begründung und Stärkung der Gewaltherrschaft beigetragen habe.
Mit ihrer erneuten Entscheidung hielt die Spruchkammer I Landkreis Pegnitz, Az. 3171-Pegnitz, jedoch an ihrer Linie fest. Ihre Entscheidung vom 05.03.1948 lautete:
- Der Spruch der Kammer vom 18.12.1946 wurde durch den Kassationshof mit Beschluß vom 29.1.1948 aufgehoben und zur neuerlichen Verhandlung an die Spruchkammer Pegnitz zurückverwiesen.
- Der Betroffene wird in die Gruppe IV der Mitläufer eingereiht. Es werden ihm folgende Sühnemaßnahmen auferlegt:
Die Zahlung von 1500,-- RM zum Wiedergutmachungsfonds. Bei Nichtzahlung tritt an Stelle von je 10,-- RM Geldsühne eine Arbeitsleistung von 1 Tag.
Die Kosten des Verfahrens hat der Betroffene zu tragen.
Der Streitwert beträgt 10.000,-- RM
In den Gründen heißt es u.a.:
Die Bezeichnung des Betroffenen als Nationalsozialisten … ist … als widerlegt zu betrachten, …
Sein Beitritt zur SA-Reserve am 1.11.1933 erfolgte zwangsläufig durch die Übernahme der Rechtsberatung für SA-Angehörige. … war die Rechtsberatung ganz unbedeutend und sind während seiner ganzen Tätigkeit lediglich 10 Fälle zu verzeichnen, wo der Betroffene als solcher in Anspruch genommen worden war. Die Beratung selbst war unpolitisch und beschränkte sich auf reine Rechtsfragen. Seine Beförderung zum Oberscharführer erfolgte lediglich ehrenhalber …
…
Die in der Zweitverhandlung neu aufgetretene Belastung nach Art 7 Abs. 2 Ziffer 8 und 10 (Anm. es handelt sich um die Vorgänge im Zusammenhang mit der Verhaftung von Hans Gentner) hat sich als haltlos erwiesen … Es hat sich einwandfrei herausgestellt, daß der Betroffene lediglich zur Klärung einer rechtlichen Frage damals zugezogen wurde und es ist auch durch den Schutzhaftbefehl klar erwiesen, daß der Antrag von den Standartenführern Röder und Kolbe ausging.
Die Tätigkeit des Dr. Becher für das Sondergericht in Bayreuth spielte im gesamten Spruchkammerverfahren keine Rolle, sie wurde nicht einmal erwähnt.
Seit 1949 und bis zu seinem Tod im Jahr 1965 war Dr. Becher wieder als Rechtsanwalt in Pegnitz tätig.
Da für seine Rechtsanwaltskanzlei nach seinem Tod kein Nachfolger gefunden werden konnte, bestellte der Bamberger OLG-Präsident am 22.12.1965 im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer in Bamberg den Pegnitzer Rechtsanwalt Josef Vogl zum Abwickler der Kanzlei.
- BArch R 3001/51038
- StABa (Spruchkammer Pegnitz B 75)
- Unterlagen der Rechtsanwaltskammer Bamberg
- Markus Materna „Richter der eigenen Sache“, Nomos-Verlag, 1. Aufl. (2021), S. 526
