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Brehm, Rudolf

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geb. am 30.11.1900 in Nürnberg
Rudolf Brehm wurde am 30.11.1900 in Nürnberg als Sohn des Reichsbahnbeamten Wilhelm Brehm und seiner Frau Marie Brehm, geb. Eichhorn, geboren.

Er gehörte der evang.-luth. Konfession an, trat jedoch 1936 aus der Kirche aus.

Am 22.09.1928 schloss er in Erlangen (HR Erlangen 279/1928) mit Anna Härtling (geb. 1905 in Münchaurach, verst. 1976 in Bayreuth) die Ehe.

Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor.

Seine Wohnorte seit 01.01.1932 waren u.a.:
  • Selb, Franz-Heinrich-Straße 14        (bis 31.07.1934)
  • Bamberg, Luisenstr. 14                       (bis 30.11.1934)
  • Bayreuth, Gneisenaustr. 13                (bis 30.10.1937)
  • Bayreuth, Dietrich-Eckart-Str. 17     (bis 01.11.1937)
  • Bayreuth, Hertzstraße 42III               (1950)
  • Bayreuth, Bismarckstr. 53e                (1953)

Rudolf Brehm starb am 30.03.1978 (STR Bayreuth 428/1978).

Brehm besuchte das humanistische Gymnasium in Nürnberg. Nach dem Abitur im Jahr 1920 studierte er Rechtswissenschaften in Erlangen und Kiel. 

Dem Ersten Juristischen Examen, das er erfolgreich im Oktober 1924 in Erlangen absolvierte, schloss sich bis 1927 das Referendariat an. Im November 1927 legte er erfolgreich in Nürnberg die Große Staatsprüfung (mit der Notensumme 77) ab.

Brehm bewarb sich daraufhin für den höheren Justizdienst, erhielt dort aber zunächst keine Stelle. Deshalb arbeitete er zunächst als Assessor und Grundbuchkommissar an mehreren Amtsgerichten und zwar ab

  • 16.05.1928 am Amtsgericht Ingolstadt
  • 01.08.1928 am Amtsgericht Weiler-Lindenberg
  • 01.12.1928 am Amtsgericht Wolfratshausen
  • 01.01.1929 am Amtsgericht Erlangen

Am 01.08.1929 wurde er zum Amtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bamberg ernannt, Sein weiterer beruflicher Werdegang gestaltete sich wie folgt:
 

  • 01.10.1931   Amtsgerichtsrat in Selb
  • 01.07.1934   1. Staatsanwalt bei der StA Bamberg
  • 01.12.1934   1. Staatsanwalt bei der StA Bayreuth (vgl. unter Dokumente "Beurteilung der StA-Tätigkeit")
  • 01.11.1935    Landgerichtsrat am LG Bayreuth
  • 01.02.1937   Landgerichtsdirektor bei dem LG Bayreuth
  • Juni 1939    Ernennung zum Mitglied der Akademie für Deutsches Recht


Die NSDAP, insbesondere die Gauleitung in Bayreuth, nahm immer wieder Einfluss auf die berufliche Entwicklung von Brehm (vgl. unter Dokumente). 

Am 17.10.1939 wurde Brehm zum aktiven Wehrdienst einberufen, kurze Zeit später jedoch u.k. gestellt (im militärischen Kontext steht "u.k." für "unabkömmlich"), da "nicht felddienstfähig".

Im November 1939 wurde er als Leiter der Abteilung Justiz (Gaurechtsberater) in das Gouvernement Warschau abgeordnet (vgl. unter Dokumente). Seine genauen Aufgaben und Tätigkeiten dort sind bislang nicht bekannt.

Am 01.08.1941 wurde er mit denselben Aufgaben nach Lemberg (heute die ukrainische Stadt Lwiw) versetzt.                
Zwei Jahre später, am 01.08.1943, wurde er schließlich - als Nachfolger von Wilhelm Krick - zum Präsidenten des Landgerichts Bayreuth ernannt (vgl. unter Dokumente).

In einem Zeitungsbericht vom 05.08.1943 über die Einführungsveranstaltung des neuen Landgerichtspräsidenten Brehm wird aus den Reden zitiert, die dabei gehalten wurden. So wird Stammler, der Vizepräsident des OLG Bamberg, mit den Worten zitiert:
 

„…daß er als eine der wichtigsten (Anm.: Aufgaben des neuen Präsidenten) die betrachte, alles zu tun, was in seinen Kräften steht, um die Rechtspflege, diese Hüterin der inneren Front, und ihre Verbindung mit dem Volk lebendig zu erhalten und sie nicht im toten Formelkram ersticken zu lassen.“  


Aus der Rede des Gaustabsamtsleiters Horlbeck wird wie folgt zitiert:
 

„Liebe Parteigenossen! Lieber Parteigenosse Brehm! Der Führer hat Sie zum Präsidenten des Landgerichtsbezirkes Bayreuth ernannt. Mit dieser Ernennung wurde dem Bestreben der Partei, an den hervorragenden Stellen des Staates Männer zu wissen, bei denen sich fachliches Wissen und Können mit einer einwandfreien weltanschaulichen Haltung glücklich paart, Rechnung getragen. Das deutsche Volk steht im vierten Jahre eines ungeheueren, schweren Schicksalskampfes. In diesem Kampfe ist die Uebernahme einer hohen Verantwortung sehr viel schwerer. Dies trifft auch für Ihr hohes Amt zu, in dem es gilt, wahres deutsches Recht zu sprechen und zu pflegen. Gerade in dieser Zeit sind an den leitenden Stellen des Staates Männer notwendig, die nicht nur Beamte im landläufigen Sinne des Wortes sind, sondern Beamte, die neben ihrem fachlichen Können in der Lage sind, an sie herantretende Entscheidungen mit nationalsozialistischem Elan und nationalsozialistischer Klarheit im Sinne der deutschen Volksgemeinschaft sicher und rasch zu treffen. … Sie sind einer dieser Beamten, die bereits in der Zeit, als das deutsche Volk am Boden lag und der Jude triumphierte, das braune Hemd des nationalsozialistischen Kämpfers trugen. …“


Brehm übernahm auch das Amt des Vorsitzenden des Sondergerichts Bayreuth und war in dieser Funktion an mehr als 120 Sondergerichtsverfahren, darunter 10 Todesurteilen, beteiligt.

  • Brehm diente während des 1. Weltkrieges kurzzeitig (22.06. - 20.11.1918) im 19. Bayerischen Infanterieregiment
  • vom 05.04. bis 30.05.1919 schloss er sich dem Freikorps Epp an (militärischer Verband aus Freiwilligen und Zeitfreiwilligen in der Weimarer Republik, benannt nach seinem Führer, Oberst Franz Ritter von Epp)
  • dem Bund Oberland gehörte er von 1925 bis 1930 an
  • NSDAP-Mitglied 1922-1923, 1925-1926 und 1931-1945 (Mitglieds-Nr. 1767)
  • Allg. SS von 1932 bis 1933
  • NS-Rechtswahrerbund 1933-1945
  • NSV 1933-1945
  • NS-Altherrenbund 1935-1945
  • Reichskolonialbund 1935-1945
  • Reichsluftschutzbund 1934-1945


Brehm war Inhaber des Coburger Abzeichens (das sog. „Koburger Ehrenzeichen“ gehörte mit dem Deutschen Orden, dem Blutorden und dem Goldenen Parteiabzeichen zu den höchsten Auszeichnungen der NSDAP. Damit wurde an den von Hitler initiierten dritten „Deutschen Tag“ am 14. Oktober 1922 erinnert, bei dem es zu Straßenkämpfen und Schlägereien mit Gegendemonstranten aus links orientierten Parteien kam. Es war der erste gewalttätige Auftritt der NSDAP außerhalb Münchens).

Brehm war außerdem Leiter des Rechtsamtes für den Gau Bayerische Ostmark (später „Gau Bayreuth“), Ersatzrichter beim Gaugericht Bayreuth und Gauführer des BNSDJ.

Diese Aufgaben waren so umfangreich, dass sie schon im Jahr 1936 seinen Dienst bei dem Landgericht erheblich beeinträchtigten (vgl. unter Dokumente "Belastung durch Parteiarbeit").


Nach Kriegsende war Brehm zunächst vom 28.04.1945 bis 18.02.1948 interniert im Internierungslager Regensburg.

Mit Klageschrift vom 14.07.1948 beantragte der öffentliche Kläger bei der Spruchkammer II Bayreuth-Stadt, Brehm in die Gruppe I der Hauptschuldigen einzureihen.

In seiner dem Vorprüfungsausschuss abgegebenen Stellungnahme vom 07.05.1948 führte Brehm u.a. aus:

"Da mich auch wegen meiner beruflichen Tätigkeit formelle Belastungen treffen, will ich hierzu folgendes ausführen:

Ich habe am 1. Oktober 1931 bei Beginn meiner richterlichen Tätigkeit den Richtereid abgelegt. Ich habe mich dabei durch Eid verpflichtet:
'die mir obliegenden Richteramtspflichten nach bestem Wissen und Gewissen mit Fleiß und Sorgfalt zu erfüllen, keine Person zu begünstigen, keiner mit Rat zu dienen, von keiner ein Geschenk oder Versprechen, weder mittelbar noch unmittelbar, anzunehmen, nirgends aus Haß, Gunst, Furcht, Rücksicht auf die Person oder aus ähnlichen Ursachen zu handeln, sondern bei allen Richteramtshandlungen nur Gott, die Gesetze, die Gerechtigkeit und Wahrheit vor Augen zu haben.'

Diese Verpflichtung war die ausschließliche Richtschnur für meine Tätigkeit als Richter bis zum letzten Tage meines bisherigen Wirkens. Ich habe nach ihr auch als Staatsanwalt nie als Beamter der Justizverwaltung gehandelt.

Ich bin daher der Überzeugung, daß mir auch meine berufliche Tätigkeit nicht als Belastung nach dem Befreiungsgesetz ausgelegt werden kann."


Die Entscheidung der Spruchkammer BT II Bayreuth-Stadt (Az.: II/34/48) erging am 19.08.1948:

Der Betroffene ist in die Gruppe III der Minderbelasteten gemäß Art. 17/VIII ohne Bewährungsfrist eingereiht worden.

Es werden ihm folgende Sühnemaßnahmen auferlegt: ein einmaliger Sonderbeitrag zum Wiedergutmachungsfond in Höhe von DM 500,-- (fünfhundert).

Ausserdem hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Festsetzung des Streitwerts bleibt vorbehalten.
(Das Höchsteinkommen in den Jahren 1932-1945 betrug 9500,--RM)
Für den Fall der Nichtbeitreibbarkeit d. Geldsühne wird an Stelle von je DM 5,-- ein Tag Arbeitsleistung angeordnet.


Die Frage der sog. Nutznießerschaft hatte die Spruchkammer verneint. Auch seine Beförderung zum Landgerichtspräsidenten könne nicht in dieser Weise ausgelegt werden. In keinem Fall habe ihm „ein brutales oder verwerfliches Verhalten nachgewiesen werden“ können.

Die Fränkische Presse berichtete hierüber am 24.08.1948 (vgl. unter Dokumente).

Brehm wandte sich gegen die Entscheidung und begehrte vor allem eine Herabsetzung der Sühne. Er habe durch seine lange Internierung und durch die Inbesitznahme seines Hauses durch die Besatzungsmacht sein Vermögen verloren. Hierauf entschied die Hauptkammer Ansbach (Az.: HK 436/49 B) am 02.02.1949:
 

Der Betroffene wird in die Gruppe IV der Mitläufer eingereiht.

Von weiteren Sühnemassnahmen wird Abstand genommen.

Der Streitwert wird auf DM 9.500,-- festgesetzt.

Der Betroffene hat die Hälfte der Kosten gem. § 11 der 25. DVO. zu bezahlen.


Mit ihrem Spruch entsprach die Hauptkammer dem Antrag des öffentlichen Klägers vom 31.01.1949.

1953 wurde Brehm nachträglich die Besoldung vom Ministerium aberkannt, da er offensichtlich allein aufgrund der Nähe zum NS-Regime befördert worden sei. Dem schloss sich in den Jahren 1953-1957 ein vor dem Verwaltungsgerichtshof geführtes Verfahren hinsichtlich der nachträglichen Aberkennung seiner Beförderungen zum Landgerichtsdirektor und Landgerichtspräsidenten an. Vom Verwaltungsgerichtshof wurde mit Urteil vom 21.06.1957 (Az. 278 II 53) die zuvor erfolgte Aberkennung des Titels „Landgerichtsdirektor“ wieder aufgehoben; den Antrag auf Aufhebung der Aberkennung des Titels „Landgerichtspräsident“ hatte Brehm während des Verfahrens selbst bereits zurückgenommen                   

In der Justiz wurde Brehm nicht mehr eingesetzt. Bereits im September 1950 hatte er jedoch eine Zulassung als Rechtsanwalt erhalten und war in der Folgezeit in diesem Beruf mit Kanzleisitz in Bayreuth tätig, u.a. in Schloßberglein 3, Heinrich-Schütz-Str. 17 und Bismarckstr. 19.

Wegen Sehschwäche bat er 1952 um Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. 

Rudolf Brehm verstarb am 30.03.1978 in Bayreuth.

Archive
  • BArch R 3001 / 9656
  • BArch R 3001/194145
  • BArch R 9361-II/112212
  • BArch R 9361-II/544293
  • BArch R 61/704
  • BArch R 102/339 und
  • BArch VBS 1018 (R 3001) / ZB II 1642 A. 09
  • BArch VBS 1018 (R 3001) / ZD 7638 Bl. 001-433
  • BArch OSTDOK 8/835
  • BayHStA MJu 24784 und 24787
  • StAM (Spruchkammerakte) Karton B 193
  • StABa Spruchkammer Bayreuth-Stadt II B 179  (Kopie in Auszügen bei Unterlagen Paulus)

Literatur                   

  • Mayer/Paulus „Eine Stadt wird entnazifiziert. Die Gauhauptstadt Bayreuth vor der Spruchkammer“, 2008, Verlag Ellwanger, S. 28, 88/89 (mit Foto), S. 153
  • Markus Materna „Richter der eigenen Sache“, Nomos-Verlag, 1. Aufl. (2021), S. 113, 144, 189, 527
  • Mielnik H., Prawo sprawdzenia prawomocnych orzeczeń sądów polskich (nieniemieckich) w Generalnym Gubernatorstwie w okresie II wojny światowej. Orzecznictwo Wyższego Sądu Niemieckiego w Radomiu, „Czasopismo Prawno-Historyczne”, t. LXXII, z. 1 (2020).
  • Mielnik H., Sądownictwo polskie (nieniemieckie) w dystrykcie lubelskim Generalnego Gubernatorstwa w latach 1939–1944, Lublin 2020.
  • Wrzyszcz A., Okupacyjne sądownictwo niemieckie w Generalnym Gubernatorstwie 1939-1945. Organizacja i funkcjonowanie, Lublin 2008.
  • Wrzyszcz A., Tworzenie okupacyjnego wymiaru sprawiedliwości w Generalnym Gubernatorstwie w latach 1939-1940, „Studia z Dziejów Państwa i Praw Polskiego” t. 8 (2003).
  • Engelbrecht „Ende und Neubeginn“, Verlag Heinz Späthling, 2022, S.179f., 239
  • Dr. Konrad Graczyk, Schlesische Universität in Katowice (Fakultät für Recht und Verwaltung) Institut für Nationales Gedenken in Warschau (Büro für Historische Forschung) Dr. Brehm, Rudolf (1900-1978) – biographischer Riss ORCID: 0000-0002-0991-2036.