Verfahren des Sondergerichts
Verbrechen nach Ziffer I. Abs. 3, XIV der Polenstrafrechtsverordnung fom 04.12.1941 / Urteil vom 15.09.1942
Plis, Johann
Der polnische Angeklagte soll durch einen Angriff auf einen deutschen Bauern das Ansehen
des deutschen Volkes geschädigt haben. Am 14.08.1942 habe der Angeklagte gegenüber
einem Bauern, bei dem er seit dem 11.03.1940 in Kleinhül in der Gemeinde Sanspareil als
Landarbeiter beschäftigt war, behauptet, dass er von der Ehefrau des Bauern mit einer
Mistgabel gestochen worden sei. Nach einer verbalen Auseinandersetzung soll der Bauer
dem Angeklagten einen Schlag ins Gesicht versetzt haben, woraufhin der Angeklagte den
Bauern angesprungen und ihn zu Boden geworfen haben soll.
Der Angeklagte wurde am 14.08.1942 festgenommen und kam in Polizeihaft im Gerichtsgefängnis
Bayreuth. Seit 12.09.1942 befand er sich mit Haftbefehl vom 12.09.1942 in Untersuchungshaft im
Gerichtsgefängnis Bayreuth.
Mit Datum 10.09.1942 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens nach Ziffer I. Abs. 3, XIV
der Polenstrafrechtsverordnung vom 04.12.1941 Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
In der Verhandlung des Sondergerichts vom 15.09.1942 beantragte die Staatsanwaltschaft
in Abweichung von der Anklage eine Verurteilung wegen einer Zuwiderhandlung gegen Nr. II
der Polenstrafrechtsverordnung in Verbindung mit einem Vergehen der Körperverletzung – 1 Jahr
Straflager und Kostentragung.
Tenor:
Der Angeklagte wird wegen Körperverletzung, begangen an seinem Dienstherrn, aufgrund Nummer II der Polenstrafrechtsverordnung
zu 1 Jahr Straflager
und zu den Kosten verurteilt.
Aus der Begründung:
„Da … das Deutschtum des Bauern Weggel keine Rolle spielte, hat das Sondergericht im
Gegensatz zur schriftlichen Anklage keine Verfehlung der Schädigung des Ansehens
des deutschen Volkes angenommen.“
bei den Sudetenländischen Treibstoffwerken A. G. Brüx-STW-Lager 28a
(Chemiewerk in Maltheuern bei Brüx, in dem Kriegsgefangene und
Zwangsarbeiter eingesetzt waren)
12.10.1942 Ankunft im Strafgefangenenlager
24.02.1943 im Strafgefangenenlager verstorben
(Todesursache ist den Akten nicht zu entnehmen)

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