Verfahren des Sondergerichts
Verbrechen nach Ziff. I Abs. 3, XIV der Polenstrafrechtsverordnung v. 04.12.1941 (RGBl. I. S. 759) / Urteil vom 20.10.1942
Calka, Josef
Das Verfahren kam durch eine Anzeige des Landwirts Pankraz Böhm, damals 36 Jahre alt,
aus Poxdorf in Gang, der sich unzufrieden zeigte über „seinen Polen“, der aufgrund
freiwilliger Meldung in Deutschland zur Arbeit eingesetzt und dem Landwirt Böhm seit
14.03.1940 zugeteilt war.
Anfang 1942 soll er in einem Streit mit dem Bauersehepaar Böhm geäußert haben: „Auf die
deutsche Regierung scheiße ich und auch auf den Hitler. Wenn Deutschland kaputt ist,
kommen wir Polen und schneiden Euch die Hälse ab!“ Der Beschuldigte hat die Tatvorwürfe
bestritten.
Der Beschuldigte wurde am 07.09.1942 festgenommen und befand sich seit 15.10.1942 in
Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth.
Mit Datum 14.10.1942 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens nach Ziff. I Abs. 3, XIV
der Polenstrafrechtsverordnung v. 04.12.1941 (RGBl. I. S. 759) Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
In der Verhandlung des Sondergerichts vom 20.10.1942 beantragte die Staatsanwaltschaft, den
Angeklagten wegen Schädigung des Ansehens des deutschen Volkes zu 1 Jahr Straflager und zu
den Kosten zu verurteilen und die erlittene Polizei- und Untersuchungshaft nicht auf die Strafe anzurechnen.
Tenor:
Der Angeklagte wird wegen fortgesetzter Schädigung des Ansehens des deutschen Volkes
zu einem Jahr Straflager
und zu den Kosten verurteilt.
Erläuterung:
Das SG konnte nicht feststellen, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Äußerungen
tatsächlich abgegeben hatte (Nr. I Abs. 3 der Polenstrafrechts-VO).
Grundlage der Verurteilung war stattdessen die „Renitenz“ und „Aufsässigkeit“ des Angeklagten im
Rahmen seines Arbeitsverhältnisses.
(Brüx-STW Lager 28a)
(Todesursache geht aus den Akten nicht hervor)

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