pfeil-icon

Verfahren des Sondergerichts

Lesen Sie hier mehr über alle Verfahren des Sondergerichts am Landgericht Bayreuth in den Jahren 1942 bis 1945. Mittels der Suchfunktion können Sie auch nach Namen suchen.

Verbrechen nach Ziff. I Abs. 3, XIV der Polenstrafrechtsverordnung v. 04.12.1941 (RGBl. I. S. 759) / Urteil vom 20.10.1942

SG 27/42
SG Js 114/42
StABa Rep K 106 Nr. 28 + Nr. 297

Calka, Josef

Geburtstag 07.03.1914 in Tanewska / Kreis Niska / Polen
BerufLandarbeiter. zur Arbeit eingesetzt bei dem Landwirt und Ortsbauernführer Pankraz Böhm, Poxdorf Nr. 36 (Landkreis Ebermannstadt)
Familienstandledig
Wohnort polnischer Staatsangehöriger
14.10.1942
Beschreibung der angelasteten Tat

Das Verfahren kam durch eine Anzeige des Landwirts Pankraz Böhm, damals 36 Jahre alt,
aus Poxdorf in Gang, der sich unzufrieden zeigte über „seinen Polen“, der aufgrund
freiwilliger Meldung in Deutschland zur Arbeit eingesetzt und dem Landwirt Böhm seit
14.03.1940 zugeteilt war.

Anfang 1942 soll er in einem Streit mit dem Bauersehepaar Böhm geäußert haben: „Auf die
deutsche Regierung scheiße ich und auch auf den Hitler. Wenn Deutschland kaputt ist,
kommen wir Polen und schneiden Euch die Hälse ab!“
Der Beschuldigte hat die Tatvorwürfe
bestritten.
 

Der Beschuldigte wurde am 07.09.1942 festgenommen und befand sich seit 15.10.1942 in
Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth.

Mit Datum 14.10.1942 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens nach Ziff. I Abs. 3, XIV
der Polenstrafrechtsverordnung v. 04.12.1941 (RGBl. I. S. 759) Anklage zum Sondergericht Bayreuth.

In der Verhandlung des Sondergerichts vom 20.10.1942 beantragte die Staatsanwaltschaft, den
Angeklagten wegen Schädigung des Ansehens des deutschen Volkes zu 1 Jahr Straflager und zu
den Kosten zu verurteilen und die erlittene Polizei- und Untersuchungshaft nicht auf die Strafe anzurechnen.

20.10.1942
Urteil

Tenor:

Der Angeklagte wird wegen fortgesetzter Schädigung des Ansehens des deutschen Volkes
                                                        zu einem Jahr Straflager
und zu den Kosten verurteilt.
 

Erläuterung:

Das SG konnte nicht feststellen, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Äußerungen
tatsächlich abgegeben hatte (Nr. I Abs. 3 der Polenstrafrechts-VO).

Grundlage der Verurteilung war stattdessen die „Renitenz“ und „Aufsässigkeit“ des Angeklagten im
Rahmen seines Arbeitsverhältnisses.  

 

Vollstreckung
17.11.1942     Überstellung in das Justizstrafgefangenenlager bei den Sudetendeutschen Treibstoffwerken
                       (Brüx-STW Lager 28a)
31.12.1942      12.30 Uhr Tod des Gefangenen
                      (Todesursache geht aus den Akten nicht hervor)

 

Dr. Schmitt, Hans Wilhelm (Willy)

02_Kollektionen/Richter/Dr.

Dr. Frhr. Voith von Voithenberg, Hans

1Richter.png

Dr. Stadelmann, Georg Friedrich (Fritz)

02_Kollektionen/Richter/Dr.Stadelmann/Stadelmann_Passfoto_BArch

Krumbholtz, Karl

02_Kollektionen/Staatsanwälte/Krumbholtz/Krumbholtz_Passfoto_BArch

Krumbholtz, Karl

02_Kollektionen/Staatsanwälte/Krumbholtz/Krumbholtz_Passfoto_BArch
Dokumente