Dr. Stadelmann, Georg Friedrich (Fritz)

Am 16.03.1937 schloss er die erste Ehe mit Katharina Eva Franke. Aus dieser Ehe gingen drei Kinder hervor. Seine Frau verstarb kurz nach Kriegsende am 15.05.1945.
Im Jahr 1948 heiratete Dr. Stadelmann erneut. In Bayreuth schloss er seine zweite Ehe mit Ruth Alwine Emilie Enge.
Stadelmann wohnte in
- Eglfing bei München (1910-1934)
- Rothenburg o.d.T., Adam-Hörberstr. 90 (1934-1938)
- Bayreuth, Bismarckstraße 18 (01.02.1938 – 07.08.1944)
- danach erneut in Eglfing und in Gut Frabertsham bei Obing
- zuletzt in München, Nibelungenstraße 18
Am 06.04.1970 verstarb Dr. Fritz Stadelmann in München (Standesamt München IV, Nr. 892/1970).
Im Jahr 1931 promovierte er mit "cum laude" an der Universität Erlangen.
Nach der Großen Staatsprüfung war er zunächst als Assessor tätig und zwar in den Zeiträumen
- 01.06.1933 - 15.06.1934 bei Rechtsanwalt Dr. Stautner in München
- 16.06.1934 - 30.09.1934 bei der Staatsanwaltschaft München I.
Ab dem 01.10.1934 war er II. Staatsanwalt in Ansbach mit dem Dienstsitz in Rothenburg o.d.T. Seit dem 01.02.1938 war er sodann als Amtsgerichtsrat am AG Bayreuth tätig.
Am 01.10.1942 erfolgte seine Versetzung als Landgerichtsrat an das LG Bayreuth (vgl. Dokumente).
Von Februar bis Dezember 1943 war Dr. Stadelmann zur Staatsanwaltschaft Bayreuth abgeordnet. Er war somit zunächst als Richter, später als Staatsanwalt an mehr als 60 Verfahren des Sondergerichts Bayreuth, darunter an fünf Todesurteilen, beteiligt.
- NSDAP vom 01.10.1930 bis 31.12.1931 und vom 01.05.1937 bis 1945 (Mitglieds-Nr. 4 856 326; sein früheres Mitgliedsbuch Nr. 339 001 war als "verlustig" gemeldet worden). Ab Januar 1940 arbeitete Stadelmann ehrenamtlich für das Gaurechtsamt der Gauleitung Bayerische Ostmark
- NSKK von 1934 bis 1945 (dort war er von 1944 bis 1945 Obertruppführer)
- NSRB 1933 - 1945 (dort war er Gaumitarbeiter von 1941 bis 1945)
- RDB 1936 - 1945
- RLB 1935 - 1945
- NS-Volkswohlfahrt 1935 - 1945
- NS-Kolonialbund 1936 - 1945
Nach Kriegsende war Dr. Stadelmann zunächst vom 09.06.1945 bis 17.04.1946 in Haft. Nach seiner Freilassung zog er nach Frabertsham bei Obing, weshalb die Spruchkammer in München-Land für ihn zuständig war. In diesem Spruchkammerverfahren gegen ihn wurden auch (entlastende) eidesstattliche Erklärungen (sog. Persilscheine) von Rudolf Brehm und Karl Krumbholtz vorgelegt.
Der Spruch der Spruchkammer München-Land vom 07.01.1948, (Az.: Mü-La.1409/47-Haar 2645/Wei.) lautete schließlich (vgl. auch Dokumente):
Der Betroffene ist Minderbelasteter (Gruppe III).
Hiergegen legte Dr. Stadelmann Berufung ein mit der Begründung:
"Die Kammer musste einräumen, dass kein Beweis dafür vorliegt, dass ich ein guter Pg. (Anm.: "Parteigenosse") war, dass ich vielmehr durch die von mir vorgelegten Beweismittel den Nachweis erbracht habe dass ich mich nicht aktivistisch betätigt habe, ja, dass ich zu den Beamten gehörte, die im a n t i f a s c h i s t i s c h e n Sinn absolut zuverlässig waren."
Die Berufungskammer für München hob die Einstufung der Vorinstanz auf und entschied am 13.05.1948:
Der Betroffene ist Mitläufer.
Er hat einen Sühnebeitrag von RM 1500 an einen Wiedergutmachungsfond zu bezahlen. Im Falle der Uneinbringlichkeit tritt an die Stelle von je RM 50 ein Tag Arbeitsleistung.
Die Kosten I. Instanz trägt der Betroffene, die Kosten der Berufung die Staatskasse.
Streitwert RM 7600.
Dr. Stadelmann wurde daraufhin wieder in der bayerischen Justiz eingestellt. Als Landgerichtsrat war er beim Landgericht München I tätig.
- BArch R 9361-II/962313
- BArch R 3001/195151
- BayHStA MJu 26937
- StAM (Spruchkammer St 1745)
- Stadtarchiv Miesbach
- Nazi Braunbuch „Nazis in der BRD 26“
- Markus Materna „Richter der eigenen Sache“, Nomos-Verlag, 1. Aufl. (2021), S. 539
