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Verfahren des Sondergerichts

Lesen Sie hier mehr über alle Verfahren des Sondergerichts am Landgericht Bayreuth in den Jahren 1942 bis 1945. Mittels der Suchfunktion können Sie auch nach Namen suchen.

Verbrechen nach § 4 VolksschädlingsVO / Urteil vom 08.04.1943

SG 10/43
SG Js 3/43
StABa Rep K 106 Nr. 52

Sachs, Johann

Geburtstag17.08.1899 in Poppenreuth
BerufPostfacharbeiter
Familienstandverheiratet
Wohnort Münchberg, Sparnecker Straße 63
26.02.1943
Beschreibung der angelasteten Tat

Der Angeklagte war seit 1939 als Postfacharbeiter beim Postamt Münchberg beschäftigt.

Ihm wurde zur Last gelegt, im Zeitraum Juni 1941 bis Ende 1942 in mehreren Fällen
Feldpostpäckchen unterschlagen bzw. Feldpostanweisungen durch Fälschung von
Unterschriften sich selbst habe auszahlen zu lassen.
 

Der Beschuldigte wurde am 31.12.1942 festgenommen und befand sich  seit 02.01.1943 in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth.

 

Mit Datum 26.02.1943 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens nach § 4 Volksschädlingsverordnung Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
 

In den Verhandlungen des Sondergerichts vom 11.03. und 08.04.1943 beantragte die Staatsanwaltschaft,

den Angeklagten wegen fortgesetzten Verbrechens nach § 4 Volksschädlingsverordnung zum Tode, zum dauernden
Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und zu den Kosten zu verurteilen.

08.04.1943
Urteil

Tenor:
 

Der Angeklagte wird wegen fortgesetzter Unterschlagung von Feldpostpäckchen ,
Feldpostanweisungen und anderer Postsendungen im Amte als Volksschädling zum Tode,
zum dauernden Verlust der Bürgerlichen Ehrenrechte und zu den Kosten verurteilt.

Vollstreckung

09.04.1943     Verlegung in das Gefängnis München-Stadelheim

13.05.1943      Gnadengesuch des Verurteilten an die „Reichskanzlei des Führers“        

24.06.1943      Beschluss der Strafkammer des LG Bayreuth:

                        Der Antrag des Verurteilten auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird als
                        unbegründet verworfen.

02.07.1943      Beschwerde des Verurteilten gegen die Entscheidung des LG Bayreuth vom
                        24.06.1943 (Verurteilter beharrte darauf, keine Unterschriften gefälscht zu
                        haben)

09.07.1943      Entschließung des Reichsministers der Justiz (IV g 24 1104 h/43):
                        Mit „Ermächtigung des Führers“ wird die vom SG verhängte Todesstrafe in
                        eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren umgewandelt.

15.07.1943       Beschluss des Strafsenats des OLG Bamberg (Ws 4/43):
                        Der Beschluss der Strafkammer des LG Bayreuth vom 24.06.1943 wird
                        aufgehoben (Begründung: Strafkammer des LG Bayreuth war für
                        Entscheidung nicht zuständig)

09.08.1943     Anordnung der StA Bayreuth:
                        Anwendung der sog. KriegstäterVO (VO über die Vollstreckung von
                        Freiheitsstrafen wegen einer während des Krieges begangenen Tat v.
                        11.06.1940 - RGBl. I S. 877): Strafbeginn erst mit Kriegsende

21.08.1943       Verlegung in die Strafanstalt Bernau / Chiemsee

31.08.1943       Verlegung in die Strafanstalt Marburg a. Dr. (Anm.: heute Maribor in Slowenien)

08.05.1945      Bescheinigung des Oberbürgermeisters von Landshut, dass der Verurteilte
                         aus der Haftanstalt in Marburg a.Dr. entflohen und nun auf dem Weg nach
                         Hause (Poppenreuth) sei.

11.06.1946        Erlass des Bayer. Staatsministeriums der Justiz:
                         Die Zuchthausstrafe wird in eine Gefängnisstrafe von 3 Jahren umgewandelt.
                         Der nicht verbüßte Rest dieser Strafe wird erlassen. Dem Verurteilten werden
                         die bürgerlichen Ehrenrechte wieder verliehen.          

Dr. Frhr. Voith von Voithenberg, Hans

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Brehm, Rudolf

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Dr. Beutner, Richard

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Krumbholtz, Karl

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Dr. Stadelmann, Fritz

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