Dr. Stadelmann, Fritz

Dr. Georg Friedrich, genannt Fritz Stadelmann wurde am 15.10.1907 in Wallenburg als Sohn eines Landwirtschaftsrates, zugleich Gutsverwalter in Wallenburg, und dessen Hausfrau Franziska Stadelmann geboren.
Am 16.03.1937 schloss er in Ansbach die erste Ehe mit Katharina Eva Franke, geb. 29.09.1909 in Ansbach. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor. Seine Frau verstarb kurz nach Kriegsende am 15.05.1945 in Bayreuth.
Am 24.05.1948 heiratete Dr. Stadelmann erneut. In Bayreuth schloss er die Ehe mit Ruth Alwine Emilie Enge, geb. 09.08.1910 in Görlitz.
Er wohnte u.a. in
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Eglfing bei München (1910-1934),
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Rothenburg o.d.T. (1934-1938),
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Bayreuth, Bismarckstraße 18 (01.02.1938 – 07.08.1944),
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danach erneut in Eglfing und in Gut Frabertsham bei Obing,
- zuletzt in München, Nibelungenstraße 18.
Am 06.04.1970 verstarb Dr. Fritz Stadelmann in der Krankenanstalt des Dritten Ordens in München, Menzinger Str. 48 (Standesamt München IV, Nr. 892/1970).
Dr. Stadelmann legte seine beiden Juristischen Staatsprüfungen am 11.02.1930 und im Jahr 1933 (mit der Notensumme 74) erfolgreich in München ab.
Im Jahr 1931 hatte er bereits mit "cum laude" an der Universität Erlangen promoviert.
Nach der Großen Staatsprüfung im Jahr 1933 war er zunächst als Assessor tätig und zwar
- vom 01.06.1933 bis 15.06.1934 bei Rechtsanwalt Dr. Stautner in München;
- vom 16.06.1934 bis 30.09.1934 als Gerichtsassessor bei der Staatsanwaltschaft München I.
Ab dem 01.10.1934 war er II. Staatsanwalt in Ansbach mit dem Dienstsitz in Rothenburg o.d.T..
Seit dem 01.02.1938 war er als Amtsgerichtsrat in Bayreuth tätig und am 01.10.1942 erfolgte seine Versetzung als Landgerichtsrat an das Landgericht Bayreuth (vgl. Dokumente).
Von Februar bis Dezember 1943 war er zur Staatsanwaltschaft Bayreuth abgeordnet.
Dr. Stadelmann war zunächst als Richter, später als Staatsanwalt an mehr als 60 Verfahren des Sondergerichts Bayreuth, darunter an fünf Todesurteilen beteiligt.
- NSDAP vom 01.10.1930 bis 06.12.1931 und vom 01.05.1937 bis 1945
- NSKK von 1934 bis 1945 (Obertruppführer 1944-1945)
- NS-Rechtswahrerbund 1933-1945 (Gaumitarbeiter 1941-1945)
- RDB 1936-1945
- RLB 1935-1945
- NSV 1935-1945
- NS-Reichskolonialbund 1936-1945
Nach Kriegsende war Dr. Stadelmann zunächst vom 09.06.1945 bis 17.04.1946 in Haft. Er zog dann nach Frabertsham bei Obing, weshalb die Spruchkammer in München-Land für ihn zuständig war. In diesem Spruchkammerverfahren gegen ihn wurden auch (entlastende) eidesstattliche Erklärungen (sog. Persilscheine) von Rudolf Brehm und Karl Krumbholtz vorgelegt.
Der Spruch der Spruchkammer München-Land vom 07.01.1948, (Az.: Mü-La.1409/47-Haar 2645/Wei.) lautete schließlich:
Der Betroffene ist Minderbelasteter (Gruppe III) (vgl. Dokumente).
Hiergegen legte Dr. Stadelmann Berufung ein mit der Begründung:
„Die Kammer musste einräumen, dass kein Beweis dafür vorliegt, dass ich ein guter Pg. (Anm.: „Parteigenosse“) war, dass ich vielmehr durch die von mir vorgelegten Beweismittel den Nachweis dafür erbracht habe, dass ich mich nicht aktivistisch betätigt habe, ja, dass ich zu den Beamten gehörte, die im a n t i f a s c h i s t i s c h e n Sinn absolut zuverlässig waren.“
Die Berufungskammer für München hob die Einstufung der Vorinstanz auf und entschied am 13.05.1948 (vgl. auch Dokumente):
Der Betroffene ist Mitläufer.
Er hat einen Sühnebeitrag von RM 1500 an einen Wiedergutmachungsfond zu bezahlen. Im Falle der Uneinbringlichkeit tritt an die Stelle von je RM 50 ein Tag Arbeitsleistung.
Die Kosten I. Instanz trägt der Betroffene, die Kosten der Berufung die Staatskasse.
Streitwert RM 7600.
Dr. Stadelmann wurde daraufhin wieder in den bayerischen Justizdienst eingestellt. Als Landgerichtsrat war er bei dem Landgericht München I tätig.
- BArch R 9361-II / 962313
- BArch R 3001/195151
- BayHStA MJu 26937
- StAM (Spruchkammer St 1745)
- Stadtarchiv Miesbach
- Stadtarchiv München
- Nazi Braunbuch „Nazis in der BRD 26“
- Markus Materna „Richter der eigenen Sache“, Nomos-Verlag, 1. Aufl. (2021), S. 539
