Dr. Beutner, Richard

Am Ersten Weltkrieg nahm er vom 27.11.1916 bis 01.02.1919 als sog. Frontkämpfer teil. Zum Schluss hatte er den Rang eines Unteroffiziers. Er wurde einmal verwundet und ihm wurde das Eiserne Kreuz Zweiter Klasse (EK II) sowie der Bayerische Militärverdienstorden 3. Klasse verleihen.
Am 24.08.1933 heiratete er in Coburg Hedwig Doerfel. Die Eheleute hatten vier Kinder..
Dr. Beutner war im Zeitraum 01.12.1933 bis 31.05.1938 wohnhaft in Straubing und ab 01.06.1938 bis Januar 1945 in Bayreuth, Richard-Wagner-Straße 46.
Am 25.01.1945 wurde er in Bayreuth zum Volkssturm einberufen und als „Volkssturmmann“ in Kämpfen bei Frankfurt/Oder eingesetzt.
Seit 28.01.1945 galt er als vermisst. Auf Antrag der Ehefrau wurde er vom Amtsgericht Bayreuth (Gz.: II 138/47) für tot erklärt (Todestag 02.02.1945).
Am 20.04.1925 promovierte er an der Universität Erlangen mit "cum laude".
Nach seinen Juristischen Abschlussprüfungen war er beruflich wie folgt tätig:
- 01.01.1927 - 30.10.1928 Gerichtsassessor und Grundbuchbeamter in Dingolfing
- 01.11.1928 - 30.09.1930 Amtsanwalt in Vilshofen
- 01.10.1930 - 30.11.1933 Amtsgerichtsrat am AG Kronach
- 01.12.1933 - 14.02.1938 I. Staatsanwalt bei der StA Regensburg - Dienstsitz Straubing
Dr. Beutner war als Richter an mehr als 30 Verfahren des Sondergerichts Bayreuth, darunter 5 Todesurteilen, beteiligt.
- Mitglied der NSDAP seit 01.05.1933 (Mitglieds-Nr. 3 468 019)
- Mitglied im NSRB seit 09.02.1934
- Mitglied im NSV seit 01.10.1935
- Mitglied im RLB seit 1933
Er gehörte als Scharführer seit August 1933 zur SA-Reserve. Aus Sicht der NSDAP galt er als "politisch zuverlässig" (vgl. unter Dokumente).
Zudem war Dr. Beutner seit 08.07.1941 stellvertretender Obmann des Schiedsgerichts beim Reichsnährstand für Lieferstreitigkeiten am Sitz der Landesbauernschaft Bayreuth.
Dr. Beutner galt bereits seit 28.01.1945, d.h. kurz nach seiner Einberufung zum Volkssturm, als „vermisst“. Sein Todestag wurde später auf den 02.02.1945 bestimmt.
Ungeachtet seiner Vermissteneigenschaft wurde noch ein Spruchkammerverfahren gegen ihn durchgeführt, in dem seine Ehefrau Angaben machte.
Die Spruchkammer III Bayreuth Stadt (Az.: 4861/48) entschied am 29.07.1948:
II. Das Verfahren wird eingestellt.
III. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
In der Begründung heißt es u.a.:
„Nach dem Ermittlungsbericht und nach dem Zeugnis der politischen Parteien Bayreuth ist der Betroffene politisch nicht in Erscheinung getreten. Sein Beitritt zur Partei erfolgte nach den Angaben seiner Frau 1933 als Staatsbeamter.
Die Kammer kam zu der Auffassung, dass der Betroffene nicht mehr als nominell am Nationalsozialismus teilgenommen hat; soferne er anwesend gewesen wäre, hätte ihn die Kammer als Mitläufer eingestuft.“
Die Tätigkeit des Dr. Beutner für das Sondergericht Bayreuth fand im Spruchkammerverfahren weder Berücksichtigung noch Erwähnung.
- BArch R 3001 / 195642
- StABa Spruchkammer BT-Stadt III B 38
- BayHStA MJu 26937
- Markus Materna „Richter der eigenen Sache“, Nomos-Verlag, 1. Aufl. (2021), S. 526
