Verfahren des Sondergerichts
Verbrechen nach § 4 VolksschädlingsVO i.V.m. Unterschlagung, Urkundenunterdrückung / Urteil vom 05.12.1944
Glaser, Margarete, geb. Krauß
Die Angeklagte war als Zeitungsausträgerin beschäftigt.
Ihr wurde zur Last gelegt, am 06.07.1944 von der Postbotin Alma Fischer vier Feldpostpäckchen entgegengenommen zu haben, um sie den Empfängern weiterzuleiten. Die Angeklagte habe - unter Ausnutzung der Kriegsverhältnisse – die Päckchen jedoch für sich behalten.
Die Beschuldigte befand sich nicht in Untersuchungshaft.
Mit Datum 18.11.1944 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens nach § 4 Volksschädlingsverordnung i.V.m.Unterschlagung, § 246 RStGB, Urkundenunterdrückung, §§ 274 Ziff. 1, 73 RStGB Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
In der Verhandlung des Sondergerichts vom 05.12.1944 beantragte die Staatsanwaltschaft, die Angeklagte im Sinne der Anklageschrift zur Zuchthausstrafe von 2 Jahren und zur Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die gleiche Dauer zu verurteilen.
Tenor:
Die Angeklagte Margarete Glaser wird unter Überbürdung der Kosten auf die Reichskasse freigesprochen.





