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Mohr, Karl-Michael

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geb. am 25.11.1906 in Untersteinbach
Karl-Michael Mohr wurde am 25.11.1906 in Untersteinbach, Gde. Felsdorf / Kreis Nabburg als Sohn des Reichsbahnoberinspektors Karl Mohr (geb. 21.06.1880 in Ramsenthal) und seiner Frau Mina Mohr, geb. Dörfler (geb. 03.10.1882 in Ramsenthal), geboren.

Karl-Michael Mohr blieb ledig und kinderlos.

Er wohnte u.a.

seit 20.07.1930 in Gemünden a.M.

nach seinem Wechsel nach Bayreuth 
zunächst in Bayreuth, Maxstr. 2
seit 1946 in Bayreuth, Hammerstr. 11
seit 1953 in Bayreuth, Friedrich-Ebert-Str. 11 I
seit 1959 in Bayreuth, Bahnhofstr. 12 V 

Er starb am 03.03.1971 in Bayreuth.
Mohr absolvierte 5 Klassen Volksschule in Velden (Hersbruck) und Wiedersbach (Ansbach), anschließend besuchte er humanistische Gymnasien in Ansbach und Fürth.

Nach dem Abitur im Jahre 1928 studierte er Jura an den Universitäten in Erlangen, München und Würzburg.

1932 / 1933        Erstes Examen in Würzburg (11 Punkte)
1933-1936           Referendariat
Mai 1936             Zweites Examen in München (befriedigend)

Ab Juni 1936 war er Gerichtsassessor mit den Aufgaben
  • Leiter des Grundbuchamtes in Würzburg-Stadt
  • Staatsanwaltschaft Bayreuth, Amts- und Landgericht Bayreuth

01.11.1937
Mohr, der bislang ehrenamtlich für das Gaugericht tätig war, wurde nun hauptamtlich als Beisitzer des Gaugerichts Bayerische Ostmark beauftragt (vgl. Dokumente).

Mai 1939                  
Ernennung zum Landgerichtsrat am LG Bayreuth
 

03.01.1940               
Abordnung in das Generalgouvernement (Distrikt Warschau)

  • zunächst als Sachbearbeiter für die polnische Gerichtsbarkeit und das Gefängniswesen
  • im Mai 1943 Ernennung zum Oberrichter (entsprach Oberlandesgerichtsrat) bei dem Deutschen Obergericht in Warschau. Hier war er zuständig für Berufungen gegen Urteile der deutschen Gerichte.
  • laut Braunbuch „Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in Westberlin“, Staatsverlag der DDR,3. Aufl. 1968 auch am Sondergericht Warschau tätig https://www.yumpu.com/de/document/read/21342820/braunbuch-volksbetrugnet (dort S. 494)

15.03.1944
Kommissarische Berufung zum Beisitzer des Distrikt-Parteigerichts Warschau der NSDAP (vgl. Dokumente)
 

Mit Verfügung des OLG-Präsidenten Bamberg vom 22.09.1944 wurde Mohr mit sofortiger Wirkung „an Stelle des zum Wehrdienst einberufenen Landgerichtsrats Dr. Hans Freiherr Voith von Voithenberg“ zum Hilfsrichter bei dem Landgericht Bayreuth, zum stellvertretenden Vorsitzenden und Beisitzer des Sondergerichts sowie zum Hilfsrichter bei dem Amtsgericht Bayreuth bestellt (vgl. Dokumente). 


Mohr war seit dieser Zeit und bis zum April 1945 an mehr als 30 Verfahren, darunter an 5 Todesurteilen des Sondergerichts Bayreuth, beteiligt.

Mohr war
  • von 1920 bis 1922 Mitglied des Deutschnationalen Jugendbundes Ansbach
  • von 1930 bis 1931 Mitglied des Nationalsozialistischen Studentenbundes 
  • Mitglied der NSDAP seit 01.08.1931 (MitgliedsNr. 597 976) und Gründungsmitglied der Ortsgruppe Gemünden (vgl. Dokumente)
  • seit 1931 Mitarbeiter an Parteigerichten
    • bis 1936 am Kreisgericht Gemünden (vgl. Dokumente);
    • 01.11.1936 - 31.10.1937 ehrenamtlich am Gaugericht Bayer. Ostmark;
    • 01.11.1937 - 31.07.1938 hauptamtlich am Gaugericht Bayer. Ostmark (vgl. Dokumente);
    • 01.08.1938 - 31.12.1939 erneut ehrenamtlich am Gaugericht Bayer. Ostmark;
    • 1944 wurde er zudem kommissarisch zum Beisitzer des Distrkt-Parteigerichts Warschau der NSDAP berufen. 
  • Mitglied der SA seit 1931 (zuletzt Sturmführer)
  • Mitglied im NS-Rechtswahrerbund seit 1934
  • Mitglied bei der NS-Volkswohlfahrt seit 1936
  • Mitglied im Reichskolonialbund seit 1936
  • Mitarbeiter am Gaugericht Bayreuth in den Jahren 1937 und 1938

 
Nach Kriegsende war Mohr zunächst vom 10.05.1945 bis 26.09.1946 im Lager Moosburg (Lager-Nr. 1748) interniert.

Im Spruchkammerverfahren der Spruchkammer des Interniertenlagers Moosburg (Az. 866) beantragte der öffentliche Kläger mit Klageschrift vom 27.08.1947, Mohr in die Gruppe II der Belasteten einzureihen.

Am 29.06.1947 wurde Mohr aus dem Interniertenlager entlassen und das Verfahren wurde vor der Spruchkammer II Bayreuth-Stadt (Az.: II/1190/47) fortgeführt.

Der öffentliche Kläger beantragte dort mit Klageschrift vom 17.02.1948, Mohr in die Gruppe I der Hauptschuldigen einzureihen.

Die Spruchkammer II Bayreuth-Stadt bewertete dies völlig anders und entschied am 11.03.1948:

Der Betroffene ist nach Art. 4/4 des Gesetzes in die Gruppe IV der Mitläufer eingereiht worden.

Es werden folgende Sühnemaßnahmen auferlegt: ein einmaliger Beitrag zum Wiedergutmachungsfond in Höhe von RM 50,-- (fünfzig).
Außerdem hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Der Streitwert ist auf RM 5800,-- festgesetzt.


Danach fand Mohr wieder Verwendung bei der bayerischen Justiz und war als Landgerichtsrat (heutige Bezeichnung „Richter am Landgericht“) beim Landgericht Bayreuth tätig.

Karl-Michael Mohr starb am 03.03.1971 in Bayreuth.
  • StABa Spruchkammer BT-Stadt II M 78
  • StAM Spruchkammer München in M 1188
  • BArch R 9361-I/56596
  • BArch/R 9361-II/721488
  • BArch VBS 1018 (R 3001)/ZD 7639 Bl. 001-402
  • BayHStA MJu 26937
  • StABa Rep. K 100/5 Nr. 3110 (Generalakten OLG Bamberg „Sondergerichte“, Nr. 3234 Bd. I)
  • Nazi Braunbuch „Nazi-Juristen in der BRD 25“
  • Markus Materna „Richter der eigenen Sache“, Nomos-Verlag, 1. Aufl. (2021), S. 279f., 534
  • Braunbuch, Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in Westberlin, Staatsverlag der DDR, 3. Aufl. 1968 https://www.yumpu.com/de/document/read/21342820/braunbuch-volksbetrugnet (dort S. 494)
  • Sterberegister Bayreuth 239/1971