Dr. Riedel, Hermann

Dr. Hermann Georg Riedel wurde am 04.06.1905 in Nürnberg als Sohn des Oberlehrers Karl Riedel und seiner Ehefrau Lieselotte, geb. Wißmeyer, geboren. Seine Konfession war evangelisch-lutherisch.
Er heiratete am 09.06.1932 Frau Traute Rothgangel, geb. 07.06.1909, ebenfalls Tochter eines Oberstudienrates. Aus der Ehe mit seiner Frau Traute gingen zwei Töchter hervor. Außerdem hatten die Eheleute eine Adoptivtochter.
Dr. Riedel war u.a. wohnhaft in
- Nürnberg, Meuschelstr. 67
- Regensburg, Gumpelsheimerstr. 17
- Traunstein, Theresienstr. 31 und ab Dezember 1933 in
- Bayreuth, Rathenaustraße 35, später Kasernstr. 35.
Nach seinem Wegzug nach München war er dort wohnhaft in der Possartstraße 9/II, in der Herrnstraße 42/III sowie ab 18.02.1966 und bis zuletzt in der Toemlingerstraße 3.
Dr. Riedel starb am 01.03.1996 in München.
Dr. Riedel besuchte von 1911 bis 1915 die Volksschule in Nürnberg, anschließend das Alte Gymnasium in Nürnberg, wo er im April 1924 das Abitur ablegte.
Sein anschließendes Jurastudium absolvierte er an den Universitäten Erlangen (1924-1925), Leipzig (1925-1926) und München (1926), kehrte sodann 1926 an die Universität Erlangen zurück, wo er im Februar 1928 die Erste Juristische Prüfung erfolgreich ablegte.
Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst, den er
- an Amts- und Landgericht Nürnberg (1928-1929)
- am Stadtrat- und Bezirksamt Nürnberg (1929-1930) sowie
- in der Nürnberger Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kroher und Mayer (1930-31.01.1931)
absolvierte, legte er am 24.04.1931 die Große Staatsprüfung mit Erfolg (Gesamtnotensumme 74) ab.
Bereits am 01.05.1928 hatte er zudem an der Universität Erlangen mit „magna cum laude“ promoviert. Das Thema seiner Dissertationsarbeit lautete „Der ursächliche Zusammenhang zwischen Betrieb und Unfall in der sozialen Unfallversicherung“ (Universität Erlangen, Jur. Diss. von Hermann Riedel, Zirndorf 1928, 64 S.).
Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung war Dr. Riedel vom 19.08.1931 bis 13.08.1932 zunächst als juristischer Hilfsarbeiter in der Rechtsanwaltskanzlei K. Hoffmann in Lauf beschäftigt.
Anschließend war er
- vom 16.09.1932 bis 31.01.1933 Gerichtsassessor bei der Staatsanwaltschaft Regensburg
- vom 01.02.1933 bis 31.10.1933 II. Staatsanwalt in Traunstein
Ab dem 01.02.1933 und bis zum Kriegsende war er Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Bayreuth.
Dr. Riedel war in dieser Zeit vor allem als Vertreter der Staatsanwaltschaft an mehr als 35 Verfahren, darunter einem Todesurteil des Sondergerichts Bayreuth beteiligt.
Im Februar 1945 wurde Dr. Riedel zum Kriegseinsatz eingezogen und geriet als Soldat bei Kriegsende in amerikanische Kriegsgefangenschaft.
Dr. Riedel war Mitglied
- der NSDAP seit 01.05.1935 (Mitglieds-Nr. 3 668 526)
- im NSRB seit Oktober 1933
- im NSV seit Juni 1934
- im RKB seit 1936
- im RDB seit 1936
In den Zeiträumen 03.08. - 31.12.1936 und 26.09. - 30.09.1938 leistete er als Funker Militärdienst bei der Wehrmacht.
Dr. Riedel geriet nach dem Krieg als Soldat in amerikanische Kriegsgefangenschaft, aus der er am 22.01.1946 entlassen wurde. Am 14.03.1946 fand er zunächst als Hilfsarbeiter bei der Fa. Manfred Konrad eine Beschäftigung.
Im Spruchkammerverfahren empfahl der Vorprüfungsausschuss in seinem Gutachten vom 23.09.1946, Dr. Riedel als „Mitläufer“ einzustufen.
Die Entscheidung der Spruchkammer II Bayreuth Stadt (Az.: II/50/47) vom 06.05.1947 lautete:
Der Betroffene ist nach Art. 4/4 des Gesetzes in die Gruppe IV der Mitläufer eingereiht worden.
Es werden ihm folgende Sühnemaßnahmen auferlegt: ein einmaliger Betrag zum Wiedergutmachungsfond in Höhe von RM 300,-- (dreihundert).
Außerdem hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf RM 6800,-- festgesetzt.
In den Gründen der Entscheidung heißt es u.a.:
„Die Kammer war der Überzeugung, daß der Betroffene nur nominell am Nationalsozialismus teilnahm und ihn nur unwesentlich durch Mitgliedsbeiträge unterstützte.“
Die Tätigkeit des Dr. Riedel für das Sondergericht Bayreuth spielte im gesamten Verfahren keine Rolle. Von ihm selbst wurde diese Tätigkeit auch nicht erwähnt (vgl. Dokumente).
Dr. Riedel fand nach diesem entlastenden Spruch wieder Verwendung bei der bayerischen Justiz und zwar zunächst erneut als Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Bayreuth (15.10.1947 - 30.11.1949).
Zum 01.12.1949 wurde er zum Landgerichtsrat am Landgericht München I ernannt.
Im Jahr 1951 bewarb sich Dr. Riedel um Beförderung auf eine Stelle als Oberlandesgerichtsrat oder als Landgerichtsdirektor. Dies blieb jedoch ohne Erfolg, da ihm der Präsident des Oberlandesgerichts München im Oktober 1952 bescheinigte, dass „die dienstlichen Leistungen des Landgerichtsrats Dr. Riedel … in letzter Zeit wiederholt Anlass zu Beanstandungen“ gegeben hätten. Er befürchte, „dass die aufgetretenen Mängel überwiegend auf die schriftstellerische Nebentätigkeit Dr. Riedels zurückzuführen“ seien.
Auch in seinen dienstlichen Beurteilungen wurden ihm zwar sehr gute theoretische Kenntnisse bescheinigt, allerdings fehle ihm Menschenkenntnis und seine Beurteilung von Menschen und Dingen würden den „Bedürfnissen des Lebens“ nicht immer gerecht.
Tatsächlich war Dr. Riedel (Mit-)Verfasser mehrerer wissenschaftlicher Arbeiten:
-
Jugendwohlfahrtsgesetz, Textausgabe München Beck 1951 und weitere Veröffentlichungen;
-
Jugendwohlfahrtsgesetz, Kommentar von Dr. Hermann Riedel, Landgerichtsrat in München, Vierte, ergänzte und erweiterte Auflage 1965, J. SCHWEITZER VERLAG, BERLIN (Reprint-Ausgabe 2020)
-
Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung in der Deutschen Bundesrepublik und in Berlin-West, Kommentar zum Zwangsversteigerungsgesetz unter Berücksichtigung des Rechtes aller Länder der Bundesrepublik, begründet von Anton Steiner †, früher Senatspräsident am OLG Nürnberg; 7. ergänzte und durchgesehene Auflage von Dr. Hermann Riedel, Landgerichtsrat in München, 1956, J. Schweitzer Verlag / Berlin W35
-
Meikel-Imhof-Riedel, Grundbuchrecht, Kommentar zur Grundbuchordnung, J. Schweitzer Verlag Berlin
-
Originalmusik und Musikbearbeitung - Eine Einführung in das Urheberrecht der Musik, J. Schweitzer Verlag • Berlin, 1971
Mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 04.03.1960 wurde der OLG-Präsident München gebeten, Dr. Riedel zu einer Erklärung zu seiner Mitwirkung am Sondergerichtsverfahren gegen Karoline Lippert (SG 54/44) zu veranlassen.
Dr. Riedel nahm hierzu mit Schreiben vom 09.03.1960 Stellung (vgl. Dokumente).
Nach weiteren Bewerbungen wurde er mit Wirkung vom 16.06.1960 schlicßlich doch zum Hilfsrichter bei dem OLG München - als Mitglied des 5. Zivilsenats - berufen (entspricht der heutigen Abordnung). Diese Abordnung wurde auf seinen Wunsch jedoch bereits zum 02.01.1961 wieder beendet.
Seine nachfolgenden Beförderungsgesuche, etwa zum Oberlandesgerichtsrat oder zum Direktor des AG Freising, blieben sämtlich erfolglos.
Als Landgerichtsrat trat Dr. Riedel mit Ablauf des Monats Juni 1970 in den Ruhestand.
Er starb am 01.03.1996 in München.
- BArch R 3001 / 195968
- StABa Spruchkammerakte Bayreuth-Stadt II R 76 Kasernstr. 35
- StAM OLG München 1663
- StAM FINA 38677
- Markus Materna „Richter der eigenen Sache“, Nomos-Verlag, 1. Aufl. (2021), S. 140, 540
