Verfahren des Sondergerichts
Verbrechen nach § 4 VolksschädlingsVO i.V.m. Amtsunterschlagung, Verbrechen nach KriegswirtschaftsVO, Zuwiderhandlung gegen die PreisvorschriftenVO v. 03.06.1939, u.a. / Urteil vom 05.12.1944
Lippert, Karoline, geb. Sandner
Die Angeklagte war seit Mitte August 1943 im Postamt Hof als Postfacharbeiterin angestellt. Am 17.08.1943 war sie durch Handschlag für den Postdienst verpflichtet worden. Sie hatte das Treuegelöbnis auf den Führer geleistet und war unterschriftlich belehrt worden, dass sie strafrechtlich als Beamtin gelte.
Ihr wurde zur Last gelegt, am 14.02.1944 und nochmals im Juni 1944 zwei beschädigte Pakete, die bei ihr durchliefen, beraubt zu haben. Entnommene Raucherkarten habe sie ihrem Bruder weitergegeben, einen Großteil der Karten selbst verwertet. Kleiderkarten habe sie u.a. an ihren Geliebten Adolf Wostry weitergegeben.
Die Beschuldigte wurde am 11.07.1944 festgenommen und befand sich seit 15.07.1944 in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Hof.
Mit Datum 07.11.1944 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens nach § 4 Volksschädlingsverordnung
i.V.m. Amtsunterschlagung, §§ 354, 359 RStGB, rechtlich zusammentreffend mit einem
Kriegswirtschaftsverbrechen nach § 1 Abs. 2 KriegswirtschaftsVO, § 73 RStGB, sachlich
zusammentreffend mit einem Kriegswirtschaftsverbrechen nach § 1 Abs. 1 und 3 KriegswirtschaftsVO
sowie einer Zuwiderhandlung gegen die PreisvorschriftenVO v. 03.06.1939 (RGBl. I, 999),
§§ 73, 74 RStGB Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
Für die Verhandlung des Sondergerichts vom 05.12.1944 findet sich bei den Akten kein Verhandlungsprotokoll,
sodass nicht dokumentiert ist, welchen Strafantrag die Staatsanwaltschaft gestellt hat.
Allerdings enthalten die Akten ein Schreiben des Generalstaatsanwalts in Bamberg vom 11.11.1944,
in dem die Staatsanwaltschaft Bayreuth ersucht wird,
„bei der Schwere der in Betracht stehenden Tathandlungen und der Minderwertigkeit
der Persönlichkeit der Angeklagten … die Todesstrafe zu beantragen.“
Tenor:
Die Angeklagte Karoline Lippert hat als Postfacharbeiterin 2 Postsendungen beraubt. Sie hat die Beute - 864 Raucherkarten für Urlauber und 40 Reichskleiderkarten für Kinder - teils verwertet, teils zu verwerten versucht.
Sie wird hierwegen als Volksschädling zum Tode verurteilt.
07.12.1944 Überstellung in das Frauenjugendgefängnis Frankfurt-
Preungesheim





