Verfahren des Sondergerichts
Verbrechen nach § 4 VolksschädlingsVO i.V.m. § 242 RStGB / Urteil vom 28.01.1943
Maisel, Karl
Weiß, Margarete, geb. Sponsel
Dem Beschuldigten Maisel wurde zur Last gelegt, am 03.01.1943 und am 10.01.1943
gemeinsam mit der Tochter der Beschuldigten Weiß, der gesondert verfolgten 15-jährigen
Lydia Weiß, aus einem Lagerraum des Ernährungshilfewerks Bayreuth, wo er als
Schweinefütterer beschäftigt war, dort eingelagerte Altbekleidung entwendet zu haben,
insgesamt 79 Kleidungsstücke und zusätzlich Socken und Tischdecken. Die Altbekleidung war
im Juni 1942 im Rahmen einer Altkleider- und Spinnstoffsammlung eingesammelt worden, und
für „Volksdeutsche in den Ostgebieten“ bestimmt und bis zum Abruf durch das Winterhilfswerk
eingelagert worden.
Die entwendeten Sachen sollen in der Wohnung der Beschuldigten Weiß gelagert worden
sein, die ihre fünf Kinder davon gekleidet und sich erboten haben soll, für den Beschuldigten
Maisel die Männersachen zu richten.
Die Beschuldigten sollen den großen Erfolg der Sammlung, der die sofortige Verwertung
unmöglich gemacht und ihre Tat begünstigt und erleichtert habe, für ihre Zwecke ausgenutzt
haben.
Anmerkung:
Das Verfahren kam in Gang aufgrund Strafanzeige des „Oberbürgermeisters der
Gauhauptstadt Bayreuth“ vom 18.01.1943.
Die Beschuldigte Weiß hatte insgesamt elf Kinder, von denen zum Tatzeitpunkt noch fünf bei
ihr lebten. Einer ihrer Söhne war einige Jahre zuvor von einem LKW des NSV, zu welchem
das Ernährungswerk gehörte, überfahren und dabei tödlich verletzt worden.
Maisel, Karl wurde am 16.01.1943 festgenommen und befand sich seit 20.01.1943 in Untersuchungshaft
im Gerichtsgefängnis Bayreuth.
Weiß, Margarete befand sich nicht in Untersuchungshaft.
Mit Datum 25.01.1943 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fortgesetzten Verbrechens nach § 4
Volksschädlingsverordnung i.V.m. § 242 RStGB (Angeklagter Maisel) bzw. § 259 RStGB (Angeklagte Weiß)
zum Sondergericht Bayreuth.
In der Verhandlung des Sondergerichts vom 28.01.1943 beantragte die Staatsanwaltschaft,
- den Angeklagten Maisel wegen eines Verbrechen nach § 4 der Volksschädlingsverordnung in Verbindung mit Diebstahl zu 6 Jahren Zuchthaus zu verurteilen, ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf Dauer von 6 Jahren abzuerkennen und ihm die Kosten aufzuerlegen.
- die Angeklagte Weiß wegen eines Verbrechen nach § 4 der Volksschädlingsverordnung in Verbindung mit Hehlerei zu 2 Jahren Zuchthaus zu verurteilen, ihr die bürgerlichen Ehrenrechte auf Dauer von 2 Jahren abzuerkennen und ihr die Kosten aufzuerlegen.
Tenor:
- [Die Angeklagten] werden verurteilt und zwar:
Maisel Karl wegen eines fortgesetzten Verbrechens nach § 4 der
Volksschädlingsverordnung in Verbindung mit Diebstahl von Gegenständen der
Spinnstoffsammlung zur Zuchthausstrafe von 5 Jahren und zu den Kosten,
Volksschädlingsverordnung in Verbindung mit Hehlerei von Gegenständen der
Spinnstoffsammlung zur Zuchthausstrafe von 2 Jahren und zu den Kosten.
- Die bürgerlichen Ehrenrechte werden aberkannt dem Angeklagten Karl Maisel auf die
Dauer von 5 Jahren, der Angeklagten Margarete Weiß auf die Dauer von 2 Jahren.
Auf die Strafe werden 5 Monate der erlittenen Untersuchungshaft angerechnet.
- Auf die erkannte Strafe werden dem Angeklagten Karl Maisel 10 Tage der erlittenen
Polizei- und Untersuchungshaft angerechnet.
Maisel, Karl
28.01.1943 Strafbeginn im Gerichtsgefängnis Bayreuth
06.03.1943 Einlieferung in das Zuchthaus Amberg
18.06.1945 Entlassung durch eine Überprüfungskommission der Militärregierung aus dem Zuchthaus Amberg
21.05.1948 Beschluss des Landgerichts Bayreuth:
Herabsetzung der Zuchthausstrafe von 2 Jahren auf Gefängnisstrafe von 1
Jahr 6 Monaten und Aufhebung der Aberkennung der bürgerlichen
Ehrenrechte aufgrund des 2. Gesetzes zur Wiedergutmachung
nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege vom 19.11.1946
Der Verurteile zog nach seiner Haftentlassung nach Waldmünchen.
Weiß, Margarete
28.01.1943 „Untersuchungshaft“ [?] im Gerichtsgefängnis Bayreuth
30.01.1943 Gesuch des Ehemanns der Verurteilten, Andreas Weiß, auf Begnadigung oder
zumindest Strafaussetzung zur Bewährung sowohl an „Die Reichskanzlei des
Führers“ als auch an die „Kanzlei des Führers der NSDAP“; Weiterleitung des
Gesuchs an die Staatsanwaltschaft Bayreuth, von dort am 05.04.1943 mit dem
Hinweis, ein Gnadenerweis sei „zumindest erheblich verfrüht“, und unter
Anheimstellung, „die Gnadenfrage im Interesse der Kinder der Verurteilten
nach Vollstreckung der halben Strafzeit erneut zu prüfen“
06.03.1943 Frauenzuchthaus Aichach
21.03.1943 Gnadengesuch des Ehemanns der Verurteilten auf bedingten Erlass der
Reststrafe, gerichtet nunmehr an die Staatsanwaltschaft Bayreuth: die
Verurteilte schloss sich dem Gesuch am 02.04.1943 ans
09.04.1943 Zurückweisung der insgesamt drei Gnadengesuche des Ehemanns der
Verurteilten Andreas Weiß auf Straferlass bzw. Strafaussetzung zur
Bewährung durch Beschluss der Staatsanwaltschaft Bayreuth (AGRat Dr.
Weißenberger)
17.05.1943 Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe von 2 Jahren 1 Monat Zuchthaus
durch Beschluss des Sondergerichts unter Einbeziehung einer Verurteilung
durch Strafbefehl des Amtsgerichts Bayreuth zu einer Gesamtgefängnisstrafe
von 5 Monaten
28.05.1943 Gnadengesuch des Ehemanns der Verurteilten auf bedingten Erlass der
Reststrafe, wenigstens Strafunterbrechung; die Verurteilte schloss sich dem
Gesuch am 08.06.1943 an
24.06.1943 Bewilligung einer zweimonatigen Strafunterbrechung und Zurückweisung des
Gnadengesuchs vom 28.05.1943 im Übrigen durch Beschluss der
Staatsanwaltschaft Bayreuth (1. StA Krumbholtz)
01.07.1943 Beginn Strafunterbrechung
27.07.1943 Zurückweisung eines weiteren Gnadengesuchs des Ehemanns der
Verurteilten vom 06.07.1943 auf bedingten Erlass des Strafrestes durch
Beschluss der Staatsanwaltschaft Bayreuth (AGRat Dr. Weißenberger)
02.08.1943 Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Bayreuth an den
Oberstaatsanwalt in Bayreuth mit Übermittlung und Befürwortung eines
Gnadengesuchs des Ehemanns der Verurteilten vom 22.05.1943, „das mir
Frau Winifred Wagner unter wärmster Befürwortung übergab“
18.08.1943 Zurückweisung des über den Oberbürgermeister der Stadt Bayreuth
eingereichten Gnadengesuchs durch Beschluss der Staatsanwaltschaft
Bayreuth (AGRAt Dr. Weißenberger)
19.08.1943 Bewilligung einer Verlängerung der Strafunterbrechung bis 01.10.1943 durch
Beschluss der Staatsanwaltschaft Bayreuth (AGRAt Dr. Weißenberger) auf ein
am 18.08.1943 zu Protokoll der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft
eingereichtes Gesuch des Ehemannes der Verurteilten
23.09.1943 Zurückweisung eines Gnadengesuchs des ältesten Sohnes der Verurteilten,
Feldwebel Albert Weiß, durch Beschluss der Staatsanwaltschaft Bayreuth
(1. StA Krumbholtz)
05.10.1943 Zurückweisung eines weiteren, am 27.09.1943 eingegangenen
Gnadengesuchs des Ehemanns der Verurteilten durch Beschluss der
Staatsanwaltschaft Bayreuth (LGRat Dr. Stadelmann)
10.10.1943 Fortsetzung der Strafvollstreckung im Frauenzuchthaus Aichach (Anmerkung:
Offenbar wurde zwischenzeitlich die gewährte Strafunterbrechung verlängert
bis 10.10.1943)
07.12.1943 Zurückweisung eines über den Bayreuther Rechtsanwalt Dr. Rudolf Meyer
vorgebrachten Gnadengesuchs der Verurteilten vom 11.09.1943, gerichtet auf
bedingten Straferlass zum Halbstrafenzeitpunkt am 28.02.1944, durch
Beschluss der Staatsanwaltschaft Bayreuth (AGRAt Dr. Weißenberger)
07.12.1943 Bewilligung einer erneuten Strafunterbrechung „zur Regelung häuslicher
Verhältnisse“ vom 15.12.1943 bis 15.01.1944 durch Beschluss der
Staatsanwaltschaft Bayreuth (AGRAt Dr. Weißenberger) auf ein schriftliches
Gesuch des Ehemannes der Verurteilten vom 01.12.1943
06.12.1943 Überstellung der Verurteilten in das Lager Rheda der Gefangenenlager
Oberems Gütersloh aufgrund Verfügung des Generalstaatsanwalts in
München vom 08.11.1943
15.12.1943 Beginn Strafunterbrechung
09.01.1944 Gnadengesuch des Sohnes der Verurteilten Karl Weiß (Obergefreiter) auf
Reststrafenaussetzung zur Bewährung
15.01.1944 Fortsetzung der Strafvollstreckung im Gefangenenlager Oberems Gütersloh
01.02.1944 Aussetzung des Strafrestes von 1 Jahr zur Bewährung ab dem 09.07.1944
(später berichtigt auf 10.07.1944) mit Bewährungsfrist bis 01.08.1947 unter
Zurückweisung des weitergehenden Gesuchs durch Beschluss der
Staatsanwaltschaft Bayreuth (OStA (?) Hoffmann)
19.05.1944 Zurückweisung eines weitergehenden, auf Straferlass gerichteten
Gnadengesuchs des Sohnes der Verurteilten Karl Weiß (Obergefreiter) vom
08.05.1944 durch Beschluss der Staatsanwaltschaft Bayreuth (OStA (?)
Hoffmann)
09.07.1944 Entlassung aus dem Gefangenenlager Oberems Gütersloh
21.05.1948 Beschluss des Landgerichts Bayreuth:
Herabsetzung der Zuchthausstrafe von 2 Jahren auf Gefängnisstrafe von 8
Monaten und Aufhebung der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte
aufgrund des 2. Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen
Unrechts in der Strafrechtspflege vom 19.11.1946;
Bildung einer neuen Gesamtstrafe von 11 Monaten Gefängnis
12.06.1948 Ersuchen der Staatsanwaltschaft Bayreuth an das Stadtpolizeiamt Bayreuth
um Ermittlung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Verurteilten;
daraufhin wurde mitgeteilt, dass die Verurteilte kein Vermögen besitze und ihr
monatliches Einkommen 40-45 RM betrage.
26.01.1949 Feststellung des Oberstaatsanwalts in Bayreuth, dass die Strafe seit dem
09.07.1944 voll verbüßt ist

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