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Verfahren des Sondergerichts

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Verbrechen nach § 4 VolksschädlingsVO i.V.m. § 242 RStGB / Urteil vom 28.01.1943

SG 2/43
SG Js 21/43
StABa Rep K 106 Nr. 47

Maisel, Karl

Geburtstag 24.10.1909 in Bayreuth
BerufHilfsarbeiter
Familienstandledig
Wohnort Bayreuth, Marschall-Hindenburg-Str. 50

Weiß, Margarete, geb. Sponsel

Geburtstag27.03.1897 in Wohnsgehaig bei Ebermannstadt
BerufLagerarbeitersehefrau
Familienstandverheiratet
Wohnort Bayreuth, Marschall-Hindenburg-Str. 50
25.01.1943
Beschreibung der angelasteten Tat

Dem Beschuldigten Maisel wurde zur Last gelegt, am 03.01.1943 und am 10.01.1943
gemeinsam mit der Tochter der Beschuldigten Weiß, der gesondert verfolgten 15-jährigen
Lydia Weiß, aus einem Lagerraum des Ernährungshilfewerks Bayreuth, wo er als
Schweinefütterer beschäftigt war, dort eingelagerte Altbekleidung entwendet zu haben,
insgesamt 79 Kleidungsstücke und zusätzlich Socken und Tischdecken. Die Altbekleidung war
im Juni 1942 im Rahmen einer Altkleider- und Spinnstoffsammlung eingesammelt worden, und
für „Volksdeutsche in den Ostgebieten“ bestimmt und bis zum Abruf durch das Winterhilfswerk
eingelagert worden.

 

Die entwendeten Sachen sollen in der Wohnung der Beschuldigten Weiß gelagert worden 
sein, die ihre fünf Kinder davon gekleidet und sich erboten haben soll, für den Beschuldigten
Maisel die Männersachen zu richten.
 

Die Beschuldigten sollen den großen Erfolg der Sammlung, der die sofortige Verwertung
unmöglich gemacht und ihre Tat begünstigt und erleichtert habe, für ihre Zwecke ausgenutzt
haben.

Anmerkung:

Das Verfahren kam in Gang aufgrund Strafanzeige des „Oberbürgermeisters der
Gauhauptstadt Bayreuth“ vom 18.01.1943.

Die Beschuldigte Weiß hatte insgesamt elf Kinder, von denen zum Tatzeitpunkt noch fünf bei
ihr lebten. Einer ihrer Söhne war einige Jahre zuvor von einem LKW des NSV, zu welchem
das Ernährungswerk gehörte, überfahren und dabei tödlich verletzt worden.


Maisel, Karl wurde am 16.01.1943 festgenommen und befand sich seit 20.01.1943 in Untersuchungshaft
im Gerichtsgefängnis Bayreuth.

Weiß, Margarete befand sich nicht in Untersuchungshaft.
 

Mit Datum 25.01.1943 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fortgesetzten Verbrechens nach § 4
Volksschädlingsverordnung i.V.m. § 242 RStGB (Angeklagter Maisel) bzw. § 259 RStGB (Angeklagte Weiß)
zum Sondergericht Bayreuth.

In der Verhandlung des Sondergerichts vom 28.01.1943 beantragte die Staatsanwaltschaft, 

  • den Angeklagten Maisel wegen eines Verbrechen nach § 4 der Volksschädlingsverordnung in Verbindung mit Diebstahl zu 6 Jahren Zuchthaus zu verurteilen, ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf Dauer von 6 Jahren abzuerkennen und ihm die Kosten aufzuerlegen.
  • die Angeklagte Weiß wegen eines Verbrechen nach § 4 der Volksschädlingsverordnung in Verbindung mit Hehlerei zu 2 Jahren Zuchthaus zu verurteilen, ihr die bürgerlichen Ehrenrechte auf Dauer von 2 Jahren abzuerkennen und ihr die Kosten aufzuerlegen.

 

 

 

28.01.1943
Urteil

Tenor:

  1. [Die Angeklagten] werden verurteilt und zwar:
    Maisel Karl wegen eines fortgesetzten Verbrechens nach § 4 der
    Volksschädlingsverordnung in Verbindung mit Diebstahl von Gegenständen der
    Spinnstoffsammlung zur Zuchthausstrafe von 5 Jahren und zu den Kosten,
          Weiß Margarete wegen eines fortgesetzten Verbrechens nach § 4 der
          Volksschädlingsverordnung in Verbindung mit Hehlerei von Gegenständen der
          Spinnstoffsammlung zur Zuchthausstrafe von 2 Jahren und zu den Kosten.
  1. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden aberkannt dem Angeklagten Karl Maisel auf die
    Dauer von 5 Jahren, der Angeklagten Margarete Weiß auf die Dauer von 2 Jahren.
    Auf die Strafe werden 5 Monate der erlittenen Untersuchungshaft angerechnet.
  1. Auf die erkannte Strafe werden dem Angeklagten Karl Maisel 10 Tage der erlittenen
    Polizei- und Untersuchungshaft angerechnet.
Vollstreckung

Maisel, Karl

28.01.1943      Strafbeginn im Gerichtsgefängnis Bayreuth
06.03.1943     Einlieferung in das Zuchthaus Amberg
18.06.1945      Entlassung durch eine Überprüfungskommission der Militärregierung aus dem Zuchthaus Amberg
21.05.1948      Beschluss des Landgerichts Bayreuth:
                        Herabsetzung der Zuchthausstrafe von 2 Jahren auf Gefängnisstrafe von 1
                        Jahr 6 Monaten und Aufhebung der Aberkennung der bürgerlichen
                        Ehrenrechte aufgrund des 2. Gesetzes zur Wiedergutmachung
                        nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege vom 19.11.1946

Der Verurteile zog nach seiner Haftentlassung nach Waldmünchen.

 

 

Weiß, Margarete

28.01.1943      „Untersuchungshaft“ [?] im Gerichtsgefängnis Bayreuth

30.01.1943      Gesuch des Ehemanns der Verurteilten, Andreas Weiß, auf Begnadigung oder
                        zumindest Strafaussetzung zur Bewährung sowohl an „Die Reichskanzlei des
                        Führers“ als auch an die „Kanzlei des Führers der NSDAP“; Weiterleitung des
                        Gesuchs an die Staatsanwaltschaft Bayreuth, von dort am 05.04.1943 mit dem
                        Hinweis, ein Gnadenerweis sei „zumindest erheblich verfrüht“, und unter
                        Anheimstellung, „die Gnadenfrage im Interesse der Kinder der Verurteilten
                        nach Vollstreckung der halben Strafzeit erneut zu prüfen“

06.03.1943     Frauenzuchthaus Aichach

21.03.1943      Gnadengesuch des Ehemanns der Verurteilten auf bedingten Erlass der
                        Reststrafe, gerichtet nunmehr an die Staatsanwaltschaft Bayreuth: die
                        Verurteilte schloss sich dem Gesuch am 02.04.1943 ans

09.04.1943     Zurückweisung der insgesamt drei Gnadengesuche des Ehemanns der
                        Verurteilten Andreas Weiß auf Straferlass bzw. Strafaussetzung zur
                        Bewährung durch Beschluss der Staatsanwaltschaft Bayreuth (AGRat Dr.
                        Weißenberger)

17.05.1943       Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe von 2 Jahren 1 Monat Zuchthaus
                        durch Beschluss des Sondergerichts unter Einbeziehung einer Verurteilung
                        durch Strafbefehl des Amtsgerichts Bayreuth zu einer Gesamtgefängnisstrafe
                        von 5 Monaten

28.05.1943      Gnadengesuch des Ehemanns der Verurteilten auf bedingten Erlass der
                        Reststrafe, wenigstens Strafunterbrechung; die Verurteilte schloss sich dem
                        Gesuch am 08.06.1943 an

24.06.1943      Bewilligung einer zweimonatigen Strafunterbrechung und Zurückweisung des
                        Gnadengesuchs vom 28.05.1943 im Übrigen durch Beschluss der
                        Staatsanwaltschaft Bayreuth (1. StA Krumbholtz)

01.07.1943       Beginn Strafunterbrechung

27.07.1943       Zurückweisung eines weiteren Gnadengesuchs des Ehemanns der
                        Verurteilten vom 06.07.1943 auf bedingten Erlass des Strafrestes durch
                        Beschluss der Staatsanwaltschaft Bayreuth (AGRat Dr. Weißenberger)

02.08.1943     Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Bayreuth an den
                        Oberstaatsanwalt in Bayreuth mit Übermittlung und Befürwortung eines
                        Gnadengesuchs des Ehemanns der Verurteilten vom 22.05.1943, „das mir
                        Frau Winifred Wagner unter wärmster Befürwortung übergab“

18.08.1943      Zurückweisung des über den Oberbürgermeister der Stadt Bayreuth
                        eingereichten Gnadengesuchs durch Beschluss der Staatsanwaltschaft
                        Bayreuth (AGRAt Dr. Weißenberger)

19.08.1943      Bewilligung einer Verlängerung der Strafunterbrechung bis 01.10.1943 durch
                        Beschluss der Staatsanwaltschaft Bayreuth (AGRAt Dr. Weißenberger) auf ein
                        am 18.08.1943 zu Protokoll der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft
                        eingereichtes Gesuch des Ehemannes der Verurteilten

23.09.1943      Zurückweisung eines Gnadengesuchs des ältesten Sohnes der Verurteilten,
                        Feldwebel Albert Weiß, durch Beschluss der Staatsanwaltschaft Bayreuth
                         (1. StA Krumbholtz)

05.10.1943      Zurückweisung eines weiteren, am 27.09.1943 eingegangenen
                        Gnadengesuchs des Ehemanns der Verurteilten durch Beschluss der
                        Staatsanwaltschaft Bayreuth (LGRat Dr. Stadelmann)

10.10.1943       Fortsetzung der Strafvollstreckung im Frauenzuchthaus Aichach (Anmerkung:
                        Offenbar wurde zwischenzeitlich die gewährte Strafunterbrechung verlängert
                        bis 10.10.1943)

07.12.1943      Zurückweisung eines über den Bayreuther Rechtsanwalt Dr. Rudolf Meyer
                       vorgebrachten Gnadengesuchs der Verurteilten vom 11.09.1943, gerichtet auf
                       bedingten Straferlass zum Halbstrafenzeitpunkt am 28.02.1944, durch
                       Beschluss der Staatsanwaltschaft Bayreuth (AGRAt Dr. Weißenberger)

07.12.1943      Bewilligung einer erneuten Strafunterbrechung „zur Regelung häuslicher
                       Verhältnisse“ vom 15.12.1943 bis 15.01.1944 durch Beschluss der
                       Staatsanwaltschaft Bayreuth (AGRAt Dr. Weißenberger) auf ein schriftliches
                       Gesuch des Ehemannes der Verurteilten vom 01.12.1943

06.12.1943     Überstellung der Verurteilten in das Lager Rheda der Gefangenenlager
                       Oberems Gütersloh aufgrund Verfügung des Generalstaatsanwalts in
                       München vom 08.11.1943

15.12.1943      Beginn Strafunterbrechung

09.01.1944     Gnadengesuch des Sohnes der Verurteilten Karl Weiß (Obergefreiter) auf
                       Reststrafenaussetzung zur Bewährung

15.01.1944      Fortsetzung der Strafvollstreckung im Gefangenenlager Oberems Gütersloh

01.02.1944     Aussetzung des Strafrestes von 1 Jahr zur Bewährung ab dem 09.07.1944
                       (später berichtigt auf 10.07.1944) mit Bewährungsfrist bis 01.08.1947 unter
                       Zurückweisung des weitergehenden Gesuchs durch Beschluss der
                      Staatsanwaltschaft Bayreuth (OStA (?) Hoffmann)

19.05.1944     Zurückweisung eines weitergehenden, auf Straferlass gerichteten
                      Gnadengesuchs des Sohnes der Verurteilten Karl Weiß (Obergefreiter) vom
                      08.05.1944 durch Beschluss der Staatsanwaltschaft Bayreuth (OStA (?)
                      Hoffmann)

09.07.1944    Entlassung aus dem Gefangenenlager Oberems Gütersloh

21.05.1948    Beschluss des Landgerichts Bayreuth:
                      Herabsetzung der Zuchthausstrafe von 2 Jahren auf Gefängnisstrafe von 8
                      Monaten und Aufhebung der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte
                      aufgrund des 2. Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen
                      Unrechts in der Strafrechtspflege vom 19.11.1946;
                      Bildung einer neuen Gesamtstrafe von 11 Monaten Gefängnis

12.06.1948    Ersuchen der Staatsanwaltschaft Bayreuth an das Stadtpolizeiamt Bayreuth
                      um Ermittlung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Verurteilten;
                      daraufhin wurde mitgeteilt, dass die Verurteilte kein Vermögen besitze und ihr
                      monatliches Einkommen 40-45 RM betrage.

26.01.1949    Feststellung des Oberstaatsanwalts in Bayreuth, dass die Strafe seit dem
                      09.07.1944 voll verbüßt ist

 

Dr. Schmitt, Hans Wilhelm (Willy)

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Dr. Frhr. Voith von Voithenberg, Hans

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Dr. Stadelmann, Georg Friedrich (Fritz)

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Krumbholtz, Karl

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Dr. Weißenberger, Heribert

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