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Verfahren des Sondergerichts

Lesen Sie hier mehr über alle Verfahren des Sondergerichts am Landgericht Bayreuth in den Jahren 1942 bis 1945. Mittels der Suchfunktion können Sie auch nach Namen suchen.

Verbrechen nach § 4 VolksschädlingsVO i.V.m. §§ 242, 243 Abs. 1 Ziff. 2, 244, 245, 74, 20a Abs. 2, 42e RStGB / Urteil vom 25.03.1943

SG 15/43
SG Js 154/42
StABa Rep K 106 Nr. 57

Brucker, Johann Georg

Geburtstag 21.12.1918 in Schreiersgrün, Landkreis Auerbach
BerufHilfsarbeiter
Familienstandledig
Wohnort Berlin-Döberitz, Bahnhofstraße 126
12.03.1943
Beschreibung der angelasteten Tat

Der Angeklagte war im Zeitraum 04.08.-06.09.1942 im Gemeinschaftslager der Fa. Siemens
& Halske in Berlin-Dallgow untergebracht. Ihm wurde vorgeworfen, in dieser Zeit mehrere
Diebstähle begangen zu haben.

Am 16.09.1942 habe er unerlaubt seinen Arbeitsplatz verlassen und in der Folgezeit
(September und Oktober 1942) im Raum Plauen, Hof und in der Oberpfalz zahlreiche
Diebstähle und Einbruchdiebstähle verübt.
 

Der Beschuldigte wurde am 16.10.1942 festgenommen und befand sich seit 17.10.1942
in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth
(unterbrochen im Zeitraum 27.10.-20.11.1942 wegen der Vollstreckung der mit Strafbefehl des AG
Hof v. 27.07.1942 - Az. Cs 142/42 - verhängten Ersatzgefängnisstrafe von 25 Tagen.)
 

Mit Datum 12.03.1943 erhob die Staatsanwaltschaft wegen 10 Verbrechen nach § 4 Volksschädlingsverordnung
i.V.m. §§ 242, 243 Abs. 1 Ziff. 2, 244, 245, 74, 20a Abs. 2, 42e RStGB Anklage zum Sondergericht Bayreuth.

 

In der Verhandlung des Sondergerichts vom 25.03.1943 beantragte die Staatsanwaltschaft, den
Angeklagten wegen 11 Verbrechen nach § 4 Volksschädlingsverordnung i.V.m. §§ 242, 243 Abs. 1 Ziff. 2, 244, 245,
74, 20a Abs. 2, 42e RStGB zur Todesstrafe zu verurteilen.

25.03.1943
Urteil

Tenor:
 

Der Angeklagte wird als Volksschädling und gefährlicher Gewohnheitsverbrecher wegen
wiederholter im Rückfall begangener Diebstähle und Einbruchdiebstähle zum Tode und
zum dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und zu den Kosten verurteilt.

 

Vollstreckung

26.03.1943     Überstellung in das Strafgefängnis München-Stadelheim

29.03.1943     Sondergericht spricht sich gegen eine Begnadigung aus

15.04.1943      Reichsminister der Justiz Dr. Thierack entscheidet, vom Begnadigungsrecht
                        keinen Gebrauch zu machen und „der Gerechtigkeit freien Lauf zu lassen“.

27.04.1943      Festgesetzter Tag der Hinrichtung

19.04.1943      Suizid des Verurteilten (Erhängen mittels Handtuch am Heizkörper)

Dr. Frhr. Voith von Voithenberg, Hans

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Brehm, Rudolf

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Dr. Beutner, Richard

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Krumbholtz, Karl

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Dr. Weißenberger, Heribert

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