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Verfahren des Sondergerichts

Lesen Sie hier mehr über alle Verfahren des Sondergerichts am Landgericht Bayreuth in den Jahren 1942 bis 1945. Mittels der Suchfunktion können Sie auch nach Namen suchen.

Verbrechen nach § 4 VolksschädlingsVO i.V.m. §§ 1 ff. PreisrechtsstrafVO v. 03.06.1939, § 1a KriegswirtschaftsVO v. 25.02.1942 / Urteil vom 23.02.1943

SG 6/43
SG Js 11/43
StABa Rep K 106 Nr. 49

Jäckel, Emma Ottilie

Geburtstag05.02.1895 in Ober Lichtenau / Krs. Lauban in Schlesien
BerufGastwirtin
Familienstandledig
Wohnort Chemnitz, Josefinenstr. 18
15.02.1943
Beschreibung der angelasteten Tat

Die Beschuldigte betrieb in Chemnitz eine Schankwirtschaft. Ihr wurde zur Last gelegt,
in den Monaten Juni, September und Dezember „Hamsterfahrten“ in die Umgebung von
Marktschorgast unternommen zu haben, d.h. bezugsbeschränkte und verknappte
Lebensmittel durch Tauschgeschäfte, z.B. im Tausch gegen Damenstrümpfe oder Zigaretten,
erworben zu haben.
 

Die Beschuldigte befand sich seit 09.12.1942 in Untersuchungshaft, wurde am 15.12.1942
entlassen und kam am 03.02.1943 erneut in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis
Bayreuth.
 

Mit Datum 15.02.1943 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens nach § 4 Volksschädlingsverordnung
i.V.m. §§ 1 ff. PreisrechtsstrafVO v. 03.06.1939,  § 1a KriegswirtschaftsVO v. 25.02.1942 Anklage zum
Sondergericht Bayreuth.
 

In der Verhandlung des Sondergerichts vom 23.02.1943 beantragte die Staatsanwaltschaft, die Angeklagte
wegen eines fortgesetzten Verbrechens nach § 4 Volksschädlingsverordnung in Verbindung mit § 1 PreisrechtsstrafVO vom
03.06.1939, § 1a KriegswirtschaftsVO vom 25.2.1942 und § 263 RStGB zur Zuchthausstrafe von 1 ½ Jahren,
Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 2 Jahren und zu den Kosten zu verurteilen,
außerdem die beschlagnahmten Lebensmittel und Verpackungen einzuziehen.

23.02.1943
Urteil

Tenor:
 

Die Angeklagte wird als Volksschädling wegen Aufkaufs von Geflügel sowie
bezugsbeschränkter Lebensmittel zu Überpreisen und gegen Lieferung von Tauschwaren
                                                

                                       zur Zuchthausstrafe von 1 Jahr

und zu den Kosten verurteilt.

Die bürgerlichen Ehrenrechte werden ihr auf die Dauer von 2 Jahren aberkannt.
Die beschlagnahmten Lebensmittel werden eingezogen.

Vollstreckung

18.03.1943       Übergabe an die Polizei zur Überstellung nach Aichach

20.03.1943      Einlieferung in das Frauenzuchthaus und die Frauenverwahrungsanstalt
                        Aichach

07.10.1943       Beschluss der StA Bayreuth:
                        Strafunterbrechung vom 12.10.-11.11.1943 zur Regelung der wirtschaftlichen
                        Angelegenheiten (Gastwirtschaftsübergabe)

12.10.1943       Entlassung zur Strafunterbrechung

11.11.1943         gestellt im Zuchthaus Aichach zum weiteren Strafvollzug

31.01.1944       Bescheid der StA Bayreuth:
                        Zurückweisung des Antrags auf bedingten Straferlass

23.03.1944      Entlassung nach vollständiger Strafverbüßung

Dr. Stadelmann, Georg Friedrich (Fritz)

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Brehm, Rudolf

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Dr. Beutner, Richard

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Krumbholtz, Karl

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Dr. Weißenberger, Heribert

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