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Verfahren des Sondergerichts

Lesen Sie hier mehr über alle Verfahren des Sondergerichts am Landgericht Bayreuth in den Jahren 1942 bis 1945. Mittels der Suchfunktion können Sie auch nach Namen suchen.

Verbrechen nach § 4 der VolksschädlingsVO / Urteil vom 04.08.1942

SG 5/42
SG Js 11/42
StABa Rep K 106 Nr. 6

Schön, Emmi

Geburtstag30.07.1921 in Arzberg
BerufPostfacharbeiterin / Landbriefträgerin
Familienstandledig
Wohnort Arzberg, Ankerstraße 12a
23.07.1942
Beschreibung der angelasteten Tat

Die Angeklagte war seit 04.02.1942 bei dem Postamt Arzberg eingestellt. Dort verdiente sie ca. 20 RM wöchentlich.

Ihr wurde vorgeworfen, im Juni 1942 mind. fünf eingehende bzw. ausgehende Feldpostpäckchen geöffnet und den Inhalt (Süßigkeiten) verzehrt zu haben. Zwei weitere Feldpostpäckchen soll sie geöffnet haben, ohne ihnen etwas zu entnehmen.  

Emmi Schön wurde am 06.07.1942 festgenommen und befand sich seit 13.07.1942 in Untersuchungshaft in der Haftanstalt Eger.
 

Mit Datum 23.07.1942 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens nach § 4 der Volksschädlingsverordnung
Anklage zum Sondergericht Bayreuth.

In der Verhandlung des Sondergerichts vom 04.08.1942 beantragte die Staatsanwaltschaft dieselbe Strafe, die das Sondergerichschließlich verhängte.
 

04.08.1942
Urteil
Tenor:
  1. Die Angeklagte wird wegen eines fortgesetzten Verbrechens nach § 4 der
    Volksschädlingsverordnung in Verbindung mit fortgesetzter Amtsunterschlagung, schwerer Urkundenunterdrückung im Amt, Verletzung des Postgeheimnisses und gewinnsüchtigem Verwahrungsbruch zur Zuchthausstrafe von 2 Jahren, zur Geldstrafe von 30 RM, ersatzweise 3 Tagen Zuchthaus, und zu den Kosten verurteilt.
  2. Der Angeklagten werden die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 2 Jahren aberkannt.
  3. Auf die erkannte Freiheitsstrafe werden 4 Wochen der erlittenen Untersuchungshaft angerechnet.
Vollstreckung
31.08.1942    Einlieferung in das Frauenzuchthaus Aichach
27.10.1943    Beschluss der StA Bayreuth:
                      Aussetzung des ab 09.01.1944 (bis 06.07.1944) zu verbüßenden Strafrestes.
                      Bewährungsfrist bis 01.11.1946
                            
09.01.1944    Haftentlassung
17.01.1944      Zahlung von 30 RM zur Vermeidung der angedrohten Vollstreckung der
                      ausgeurteilten dreitägigen Ersatzzuchthausstrafe
21.02.1947     Verfügung der StA Bayreuth:
                      Der nicht verbüßte Strafrest wird erlassen.

Dr. Schmitt, Hans Wilhelm (Willy)

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Dr. Frhr. Voith von Voithenberg, Hans

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Dr. Stadelmann, Georg Friedrich (Fritz)

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Roeßler, Christian

Krumbholtz, Karl

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