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Verfahren des Sondergerichts

Lesen Sie hier mehr über alle Verfahren des Sondergerichts am Landgericht Bayreuth in den Jahren 1942 bis 1945. Mittels der Suchfunktion können Sie auch nach Namen suchen.

Verbrechen nach § 2 der VO über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen / Urteil vom 11.08.1942

SG 6/42
SG Js 36/42
StABa Rep K 106 Nr. 7 + Nr. 186, BArch R/3003/28948

Vogel, Georg

Geburtstag04.09.1891 in Wirbenz
BerufBäckermeister
Familienstandverheiratet
Wohnort Bayreuth, Sophienstraße 32
28.07.1942
Beschreibung der angelasteten Tat

Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, kurz vor Weihnachten 1941 bei einem
deutschsprachigen englischen Sender gehört zu haben, dass das deutsche Panzerregiment
Wünsdorf in Afrika vernichtet worden sei. Einer im selben Hause wohnenden Dame, deren
Neffe jenem Regiment angehörte, soll er daraufhin gesagt haben: „Ihren Neffen sehen sie
nicht mehr, der Engländer hat gemeldet, dass das Panzerregiment Wünsdorf aufgerieben ist.“
 

Die Ermittlungen waren in Gang gekommen aufgrund der Anzeige eines Konkurrenten des
Beschuldigten, des Bäckermeisters August Schneider (geb. 14.01.1878), whft. in Bayreuth,
Carl-Schüller-Str. 44.
 

Georg Vogel wurde am 04.07.1942 festgenommen und befand sich seit 18.07.1942 in Untersuchungshaft
im Gerichtsgefängnis Bayreuth.
 

Mit Datum 28.07.1942 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens nach § 2 der VO über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen (RundfunkmaßnahmenVO) Anklage zum Sondergericht Bayreuth.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft in der Verhandlung des Sondergerichts vom 11.08.1942 entsprach dem schließlich ergangenen Urteil.
 

11.08.1942
Urteil
Tenor:
  1. Der Angeklagte wird wegen eines Verbrechens nach § 2 der Verordnung über
    außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1.9.1939
                                      zur Zuchthausstrafe von 1 Jahr 6 Monaten
    und zu den Kosten verurteilt.
  2. Dem Angeklagten werden die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 2 Jahren
    aberkannt.
  3. Dem Angeklagten werden 5 Wochen der erlittenen Polizei- und Untersuchungshaft
    auf die Strafe angerechnet.
  4. Das sichergestellte Rundfunkempfangsgerät Marke Salvo Aachen Super D 52 und
    der Kopfhörer werden eingezogen.
Vollstreckung
07.09.1942  Zuchthaus Amberg (errechnetes Strafende: 06.01.1944)
26.10.1942  Antrag des Verteidigers (RA Dr. Fritz Meyer, Bayreuth) an den
                    Oberreichsanwalt am Reichsgericht in Leipzig mit der Bitte,   
                    Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des SG einzulegen.
16.11.1942    Mitteilung des Oberreichsanwalts, dass er nach Prüfung des Sachverhalts
                    keinen Anlass für eine Nichtigkeitsbeschwerde sehe.
27.05.1943  Beschluss der StA Bayreuth:
                  „Auf Grund der Ermächtigung durch den Reichsminister der Justiz gemäß
                   § 20 f der Gnadenordnung vom 6.2.35 wird die Vollstreckung der … erkannten
                   Zuchthausstrafe von 1 Jahr 6 Monaten … hinsichtlich des ab 1. Oktober 1943
                   24 Uhr nicht verbüßten Strafrestes mit Bewährungsfrist bis 1. November 1946
                   ausgesetzt.“

08.06.1943  Antrag des Verteidigers (RA Fritz Meyer):     
                    Sofortige Freilassung des Verurteilten mit folgender Begründung
                   - Der Bäckergehilfe Jakob Förster, der die Hauptlast der Bäckerei Vogel zu
                     tragen hat, muss am 15.06.1943 zur Waffen-SS einrücken.
                  - Ersatz ist nicht zu beschaffen
                  - Höchste Gefahr, dass Bäckereibetrieb zum Erliegen kommt
                  - Gefährdung der Lebensmittelversorgung der Stadt Bayreuth
18.06.1943   Beschluss der StA Bayreuth:
                     Vorzeitige Entlassung auf Bewährung bereits am 20.06.1943
20.06.1943  Haftentlassung

Das eingezogene Rundfunkgerät erhielt das Zuchthaus Ebrach.

06.05.1946 Antrag des Verurteilten:

                     „Ich bin von der Sozialdemokratischen Partei für die am 26.05.1946
                     stattfindende Stadtratswahl als Kandidat aufgestellt. Aus diesem Grunde bitte
                     ich, mir mit tunlichster Beschleunigung die Reststrafe zu erlassen und die
                     bürgerlichen Ehrenrechte wieder zu verleihen.“


06.05.1946 Weiterleitung des Gesuchs durch die Staatsanwaltschaft an den Bayer.
                    Justizminister
12.05.1946  Entscheidung des Bayer. Ministerpräsidenten Dr. Wilhelm Hoegner (Gns. 590/1946):

                  „Der nicht verbüsste Rest der Strafe wird erlassen.
                   Dem Georg Vogel werden die bürgerlichen Ehrenrechte wieder verliehen.
                   Die Folgen der Verurteilung zur Zuchthausstrafe werden aufgehoben.
                   Der auf die Verurteilung bezügliche Vermerk im Strafregister ist zu tilgen.“


28.05.1946 Wiedergutmachungsgesetz

30.11.1954 Beschluss der StA Bayreuth:
                   Das Urteil des SG Bayreuth vom 11.08.1942 ist durch
                   §§ 2g, 9 des Wiedergutmachungsgesetzes vom 28.05.1946 aufgehoben.

Dr. Schmitt, Hans Wilhelm (Willy)

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Dr. Frhr. Voith von Voithenberg, Hans

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Dr. Stadelmann, Georg Friedrich (Fritz)

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Krumbholtz, Karl

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Krumbholtz, Karl

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