Verfahren des Sondergerichts
Verbrechen nach § 1 VolksschädlingsVO / Urteil vom 09.04.1945
Potzler, Johann
Am 04.04.1945 wurden in Pegnitz bei Luftangriffen mehrere Häuser zerstört.
Der Angeklagte beteiligte sich an den Bergungs- und Aufräumarbeiten.
Ihm wurde zur Last gelegt, dabei geplündert zu haben.
Der Beschuldigte wurde am 07.04.1945 festgenommen und befand sich seitdem
in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth. Ein Untersuchungshaftbefehl lag nicht
vor.
Mit Datum 09.04.1945 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens nach § 1 Volksschädlingsverordnung Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
In der Verhandlung des Sondergerichts Bayreuth am 09.04.1945 um 17:00 Uhr beantragte der
Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Thoma in der mündlichen Verhandlung, den Angeklagten auf seinen
Geisteszustand hin zu untersuchen. Daraufhin unterbrach das Sondergericht Bayreuth die
Hauptverhandlung "zum Zwecke der weiteren Aufklärung des Sachverhalts" und kündigte neue
Terminbestimmung an.
Zu einer neuen Verhandlung kam es angesichts des nur eine Woche später in Bayreuth erfolgten
Kriegsendes nicht mehr.
Das weitere Schicksal des Angeklagten lässt sich den Akten nicht entnehmen.
kam es wegen des Kriegsendes in Bayreuth (am 14.04.1945) nicht mehr zu einem Urteil.





