Dr. Jacobi-Wermke, Rudolf

Am 09.05.1931 heiratete Dr. Rudolf Jacobi-Wermke in Königsberg/Preußen Eva Berta Müller, geb. 1905 in Königsberg/Preußen, verst. 1984 in Bayreuth. Die Eheleute hatten keine Kinder.
Am 18.01.1945 flüchtete er aus Ostpreußen und gelangte nach Bayreuth.
In Bayreuth wohnte er bis zu seinem Tode unter verschiedenen Adressen:
- 1950 Bayreuth, Grüner Baum 26
- 1963 Bayreuth, Elsastr. 9I
- Kanzleiadresse Bayreuth, Ludwigstr. 32I
- 1977 (Adresse der Witwe Eva Jacobi-Wermke) Bayreuth, Meranierring 28
Dr. Jacobi-Wermke stellte nach dem Krieg einen Lastenausgleichsantrag für den verlorenen Besitz in Bartenstein/Ostpreußen.
Er verstarb am 15.03.1966 in Roth bei Nürnberg (STR Roth 45/1966).
Jacobi-Wermke absolvierte seine beiden Juristischen Staatsprüfungen jeweils mit „voll ausreichend“ im Jahr 1925 in Königsberg und im Jahr 1930 in Berlin.
Mit der Dissertationsarbeit „Die mittelbare Täterschaft als konstitutives Tatbestandselement bei den Vermögensbeschädigungsdelikten des StGB und des Strafgesetzentwurfes“ promovierte er 1928 an der Universität Königsberg (heute Kalinigrad / Russland).
Nach der Großen Staatsprüfung im Jahr 1930 arbeitete er zunächst als Assessor bei der Staatsanwaltschaft Lyck (heute Ełk / Polen) und Bartenstein (heute Bartoszyce / Polen) in Ostpreußen.
In der Bayreuther Justiz trat Jacobi-Wermke erst spät in Erscheinung. Er war nämlich gelernter Rechtsanwalt und in diesem Beruf seit 01.12.1931 im ostpreußischen Bartenstein tätig. Sein Büro hatte er im Anwesen Bartenstein, Markt 39.
Im Raum steht zudem, dass Dr. Jacobi-Wermke in den 1930er Jahren möglicherweise auch Bürgermeister in Bartenstein gewesen war (vgl. unten Bericht Späth). Dies konnte nicht letztgültig verifiziert werden.
Im Jahr 1939 wurde Dr. Jacobi-Wermke zum Heeresdienst eingezogen. Da er ein Herzleiden hatte, wurde er jedoch nicht im Kampf, sondern bei einer Landesschützenkompanie eingesetzt. Am 05.10.1940 wurde er aus der Wehrmacht entlassen, nachdem er seine UK-Stellung erreicht hatte (die Unabkömmlichstellung [UK] ist die Freistellung von der Ableistung des Wehrdienstes).
Zu Beginn des sog. „totalen Krieges“ wurde er erneut gemustert und, da nicht „frontdienstfähig“, notdienstverpflichtet zur Staatsanwaltschaft Königsberg, wo er am 15.06.1943 seinen Dienst antrat. Seit Mitte 1944 war er als Staatsanwalt bei dem Sondergericht Königsberg tätig. An welchen Verfahren der ostpreußischen Justiz Dr. Jacobi-Wermke beteiligt war, ist bislang nicht geklärt.
Mit dem Näherrücken der Roten Armee kam es zum Zusammenbruch der deutschen Strukturen in Ostpreußen. Dr. Jacobi-Wermke flüchtete.am 18.01.1945 aus Königsberg und es gelang ihm, Bayreuth zu erreichen. Dort meldete er sich bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg und wurde von dort angewiesen, den erkrankten und ebenfalls notdienstverpflichteten Rechtsanwalt Rothstein zu vertreten und in Hof und Bayreuth (bei dem dortigen Sondergericht) Dienst zu leisten.
Am Sondergericht Bayreuth war er an den Verfahren SG 8/45, SG 9/45, SG 10/45, SG 11/45, SG 14/45, SG 18/45 und SG 19/45 beteiligt. In dem Verfahren SG 18/45 verurteilte das Sondergericht am 09. April 1945 zwei Holländer zum Tode. Diese Todesstrafe wurde nur vier Tage vor Kriegsende am 10.04.1945 vollstreckt.
Auch bei den Verhandlungen des Volksgerichtshofs in Bayreuth trat Dr. Jacobi-Wermke als Vertreter des Oberreichsanwalts auf, so in den Verfahren gegen Dr. Albin Vogt (Az. 6 L 38/45) und den Pfarrer Dr. Madlener (vgl. hierzu auch unter Verfahren des Volksgerichtshofs in Bayreuth):
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Verfahren gegen Dr. med. Albin Johann Vogt (Az. 6 L 38/45 – Verhandlung des VGH in Bayreuth am 20.03.1945),
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Verfahren gegen Pfarrer Dr. Madlener wegen Rundfunkverbrechen und Wehrkraftzersetzung
Madlener war Beichtvater der Stauffenbergs.
Die Verhandlung des 2. Senats des VGH fand am 16.03.1945 in Bayreuth statt
Paulus berichtet in „Die Nachwirkungen des 20. Juli 1944 in der Fränkischen Schweiz und in Bayreuth“, dass Jacobi-Wermke die Anweisung des Oberreichsanwalts, gegen Madlener die Todesstrafe zu verhängen, nicht befolgen wollte und sich deshalb vor Sitzungsbeginn mit Dr. Lorenz, dem Vorsitzenden des 2. Kleinen Senats, ins Benehmen gesetzt habe und so „nur“ eine fünfjährige Zuchthausstrafe verhängt worden sei (vgl. Dokumente).
Auf der anderen Seite hatte Jacobi-Wermke in dem Sondergerichtsverfahren SG 11/45 in der Verhandlung vom 05.04.1945 gegen die Mitangeklagte Reichsbahnhelferin Grete Dobmeier die Todesstrafe beantragt. Das Sondergericht in der Besetzung Brehm, Mohr und Dr. Hagen verurteilte die Angeklagte jedoch „nur“ zur Zuchthausstrafe von 6 Jahren.
- Mitglied der NSDAP seit 01.05.1933 (Mitglieds-Nr. 2.000.000)
- Mitglied in der NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt) seit 01.05.1933
- Mitglied im NS-Luftschutzbund seit ca. 1937
- Mitglied im BNSDJ (Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen) seit Juni 1933, später übergeleitet in NS-Rechtswahrerbund; dort war er als Kreisführer tätig
Am 06.08.1945 wurde er jedoch verhaftet und im Lager Hammelburg (Internierten-Nr. 3489) interniert, von wo er am 27.11.1946 wieder entlassen wurde.
In seinem Meldebogen hatte Dr. Jacobi-Wermke lediglich seine Tätigkeit als Rechtsanwalt, nicht aber seine Tätigkeit als Staatsanwalt an den Sondergerichten Königsberg und Bayreuth angegeben. Außerdem hatte er angegeben, im Jahr 1933 „komm. Beigeordneter“ der Stadtverwaltung Bartenstein gewesen zu sein.
Im Verfahren der Spruchkammer I Bayreuth Stadt, Az. 679/48, stufte sich Dr. Jacobi-Wermke selbst als „Entlasteter“ ein und bezeichnete sich als „Sonderfall“, was er wie folgt begründete:
Louis Jacoby, sein Großvater väterlicherseits, sei jüdischen Glaubens gewesen, jedoch kurz vor seiner Hochzeit, etwa im Jahr 1857, zum Christentum konvertiert. Sein Großvater habe auch die Änderung der Schreibweise des Nachnamens von "Jacoby" in „Jacobi“ veranlasst. Wegen des jüdischen Vorfahrens habe er, Dr. Jacobi-Wermke, entsprechend der nationalsozialistischen Rasse-Ideologie als „Mischling zweiten Grades“ gegolten, wovon er selbst jedoch lange keine Kenntnis gehabt habe. Infolge seiner jüdischen Abstammung sei er jedoch ständigen Bedrohungen ausgesetzt und ein Gegner der Nationalsozialisten gewesen sei („Bei dieser Situation konnte mein Leben nur ein Provisorium sein, von Tag zu Tag sich mühsam hinschleppend.“).
Außerdem stellte u.a. der Pfarrer Dr. Madlener eine Bestätigung (vgl. unter Dokumente) aus, in der er ausführte, dass ihm „Herr Rechtsanwalt Dr. Jakobi - Wermke Bayreuth am 16. März 1945 durch seinen persönlichen Einsatz vor dem Volksgerichtshof Bayreuth das Leben gerettet“ habe (vgl. Dokumente).
Auch der vom Volksgerichtshof verurteilte Dr. Albin Vogt stellte Dr. Jacobi-Wermke einen sog. „Persilschein“ aus (vgl. Dokumente).
Die Spruchkammer übernahm die Argumentation von Jacobi-Wermke, wonach er ein ständig von Entdeckung bedrohter „Sonderfall“ gewesen sei. Seine Tätigkeit für das Sondergericht Bayreuth spielte praktische keine Rolle, seine Tätigkeit für das Sondergericht Königsberg wurde nicht einmal ansatzweise beleuchtet.
Durch Sühnebescheid der Spruchkammer vom 04.05.1948 wurde Dr. Jacobi-Wermke daher lediglich in die Gruppe der Mitläufer eingereiht. Gegen ihn wurde eine Geldsühne von 200,-- RM festgesetzt. Die Kosten in Höhe von 800,-- RM wurden ihm von der Berufungskammer Ansbach (Gz.: 1824/48) am 09.02.1949 im Gnadenwege erlassen, nachdem Dr. Jacobi-Wermke darüber geklagt hatte, vermögenslos zu sein.
Bereits am 10.06.1948 beantragte Dr. Jacobi-Wermke seine Zulassung als Rechtsanwalt. Diesem Antrag wurde mit Bescheid des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 11.10. 1948 (Gz. IV-10267/48) stattgegeben (vgl. unter Dokumente).
Kurz nach der Spruchkammerentscheidung trafen erste Berichte ein, welche die Version von Jacobi-Wermke erheblich in Zweifel zogen oder ihr sogar offen widersprachen.
So schrieb der nach dem Krieg ebenfalls in Bayreuth wohnhafte Adolf Späth in einem Brief vom 15.03.1949, in dem er auch davon sprach, dass Dr. Jacobi-Wermke Bürgermeister in Bartenstein und auch schon Staatsanwalt bei dem Landgericht Bartenstein gewesen sei:
„Zu Ihrer Unterrichtung und Orientierung möchte ich noch anführen, dass Dr. Jacobi-Wermke auch schon vor 1933 mit der Nazibewegung verwachsen gewesen ist. Dr. Jacobi-Wermke musste ja eben wegen seiner nazistischen Einstellung 1931 aus dem Staatsanwaltsdienst beim Landgericht Bartenstein ausscheiden. Dr. Jacobi hatte sich außerordentlich nazistisch aufgeführt. Er hatte zu dieser Zeit bereits gegen die jüdischen Rechtsanwälte in Bartenstein Dr. Jakoby - Dr. Kantorowicz gehetzt. … In den Anwaltskreisen in Bartenstein und im Landgerichtsbezirk ging damals die Redewendung, dass man sich vor Jacobi in Obacht nehmen müsste, weil dieser jedes Wort, das im Anwaltszimmer oder sonstwo gesprochen würde, sofort an die Parteidienststellen wie unter Umständen an die Gauleitung Königsberg des Nat.-soz.-Rechtswahrerbundes weitermelden würde.
…
Beim Einmarsch der Amerikaner hatte er es verstanden, durch unwahre Angaben Direktor des Strafgefängnisses Bayreuth - St. Georgen zu werden. Als solcher hat er sich als Nazigegner gebärdet. Nun ja, diese Herrlichkeit dauerte nicht lange.
…
Das Schönste jedoch, was er sich in seinem Fragebogen geleistet hat, ist folgendes: Dr. Jacobi-Wermke hat sich als „Judenmischling bzw. Judenabkömmling“ bezeichnet. Er behauptete, dass in der Familie seiner Grosseltern (meiner Erinnerung: grossväterlicherseits) ein nichtarischer Fehltritt sich ereignet habe. Dr. Jacobi-Wermke hat aber nicht angegeben, dass er die Namensänderung einzig und allein deswegen bewirkt hat, um sich von dem jüdischen Anwalt Dr. Jacoby zu unterscheiden, auch dass er sich dieserhalb das Haar sogar gefärbt hat, hat er mit Stillschweigen übergangen. In der Zeit vor 1933 wurde sein diesbezüglicher Antrag ans preussische Ministerium abgelehnt, weil keine Gefahr und Befürchtung einer Verwechslung gegeben wäre. Erst zu Nazizeiten ging dann sein Antrag auf Namensänderung natürlich durch. ...“
In einem Schreiben vom 29.03.1949 (vgl. unter Dokumente) schrieb P. Graetz, London, hierzu:
„Herr Rechtsanwalt Jacobi-Wermke steht bei mir in sehr unangenehmer Erinnerung. Nicht nur, das ich das zweifelhafte Vergnügen hatte, privat ganz in seiner Nähe zu wohnen und seine nazistischen Gebärden und Allüren zu beobachten, ich weiss auch, dass er alles daran gesetzt hat, um ein guter Parteigenosse zu sein und anders Gesinnten die grössten Schwierigkeiten zu machen. Er war ein unangenehmer Typ eines Menschen, der aus seiner Nazigesinnung für sich Vorteile zu ziehen wusste. … es unterliegt mir gar keinem Zweifel, dass Dr. Jacobi-Wermke einer der führenden und berüchtigten Nazihäuptlinge von Bartenstein gewesen ist, und dass ich aus diesem Grunde allein es für bedauerlich halte, dass er im deutschen Rechtsleben wieder einen Platz gefunden hat.“
Der öffentliche Kläger bei der Hauptkammer Nürnberg lehnte jedoch mit Beschluss vom 03.11.1949 (Az. HKN/18292) eine Wiederaufnahme des Verfahrens mit der - unzutreffenden - Begründung ab, die Beschuldigungen seien bei Festsetzung der Eingruppierung bereits bekannt gewesen.
Zusammen mit Rechtsanwalt Becker betrieb Jacobi-Wermke in der Bayreuther Ludwigstraße 32 die Rechtsanwaltskanzlei Becker, Dr. Jacobi-Wermke.
Am 27.06.1955 erhob die Staatsanwaltschaft Bayreuth (Az. 7 Js 59/55) Anklage gegen Jacobi-Wermke wegen Parteiverrats in zwei selbstständigen Fällen. Der Ausgang des Verfahrens ist nicht bekannt.
Am 15.03.1966 verstarb Dr. Jacobi-Wermke.
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Johannes Tuchel, Die Verfahren vor dem "Volksgerichtshof" nach dem 20. Juli 1944, in: Manuel Becker, Christoph Studt (Hrsg.), Der Umgang des Dritten Reiches mit den Feinden des Regimes, Berlin 2010, S. 131
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StABa, OLG Bamberg, Personalakten K 100/4 Nr. 3575
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StABa, Spruchkammerakten Bayreuth-Stadt I J 3 (Grüner Baum 26)
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BArch / ZLA 1/11175599
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Sterberegister Roth 45/1966
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Markus Materna „Richter der eigenen Sache“, Nomos-Verlag, 1. Aufl. (2021), S. 531
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Helmut Paulus „Die Nachwirkungen des 20. Juli 1944 in der Fränkischen Schweiz und in Bayreuth“
