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Dr. Janissek, Alfons

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geb. am 25.02.1886 in Hindenburg / Gleiwitz


Dr. Alfons Janissek wurde am 25.02.1886 in Hindenburg / Gleiwitz in Oberschlesien als Sohn des Volksschulrektors Peter Janissek und dessen Ehefrau Pauline, geb. Bartetzko, geboren. Er gehörte der röm.-katholischen Konfession an.

Janissek leistete Militärdienst vom 01.10.1911 bis 30.09.1912 und nahm als Soldat am 1. Weltkrieg vom 03.08.1914 bis 24.11.1918 teil. Bei den Kämpfen wurde er einmal verwundet und wurde ausgezeichnet mit dem Eisernen Kreuz (EK) Zweiter und Erster Klasse, mit dem Verwundetenabzeichen in schwarz und dem Ehrenkreuz für Frontkämpfer. Er verließ das Militär als Leutnant d.R.

Am 12.01.1924 heiratete er Charlotte Kawalla. Aus der Ehe ging ein Sohn hervor. Die Familie wohnte während der Oppelner Jahre in der dortigen Nikolaistraße 38.

Mit dem Näherrücken der Roten Armee sah sich Dr. Janissek im Januar 1945 gezwungen, mit seiner Familie aus seinem damaligen Wohnort in Oppeln / Oberschlesien zu fliehen. Während der Flucht kam seine Ehefrau bei den verheerenden Bombenangriffen auf Dresden am 12.02.1945 ums Leben.

Nach seiner Ankunft in Bayreuth wohnte Dr. Janissek mit seinem Sohn zunächst in der Parkstraße 7, ab 1950 in der Jean-Paul-Str. 52 und ab 1959 im Eichendorffring 12 in Bayreuth.

Nach einer Wiederholung legte Janissek seine Erste Staatsprüfung am 10.11.1910 in Breslau schließlich erfolgreich mit der Note „ausreichend“ ab. Wegen seines Soldateneinsatzes im 1. Weltkrieg absolvierte er die Große Staatsprüfung am 15.05.1919 in Berlin ebenfalls mit der Note „ausreichend“.


Dr. Janissek promovierte an der Universität Breslau mit seiner Dissertationsarbeit „Das Recht des Lehrers zur Vornahme körperlicher Züchtigungen“ (Diss. Universität Breslau, Leipzig-Borna 1911, 81 S.)

Seine Justizlaufbahn begann er am 01.08.1920 als Amtsgerichtsrat in Lublinitz.
 
Am 06.07.1922 kam er als Amtsgerichtsrat nach Hindenburg. Ab 01.10.1927 war er Landgerichtsrat, zugleich Amtsgerichtsrat in Oppeln. Ab 01.05.1935 schied er aus der Stellung als Amtsgerichtsrat aus. Am 01.04.1942 wurde er zum Landgerichtsdirektor in Oppeln befördert (entspricht dem heutigen Vorsitzenden Richter am Landgericht). Bereits am Landgericht Oppeln war er Vorsitzender des dortigen Sondergerichts, der zuständige OLG-Präsident aus Kattowitz äußerte aber in einem Bericht an das Ministerium (vgl. Dokumente) seine Unzufriedenheit mit der von Janissek geleisteten Arbeit. In diesem Bericht vom 30.01.1943 heißt es:
 

„Dr. Janissek hat als Vorsitzender eines Sondergerichts die in ihn gesetzten Erwartungen nicht restlos erfüllt. Ich habe daher seine Ablösung vom Vorsitz in dem Sondergericht veranlaßt; er wird jetzt vorwiegend in Zivilsachen beschäftigt. Im Übrigen habe ich gegen die Beurteilung des Richters durch den Landgerichtspräsidenten keine Bedenken; ich halte Dr. Janissek für pflichttreu.“


Dr. Janissek war daneben mehrere Jahre Vorsitzender der Dienststrafkammer der Regierung von Oppeln.


In den Kriegsjahren 1943 und 1944 wurde Dr. Janissek zeitweise auch zum Bau des sog. „Ostwalls“ herangezogen.
 
Nach seiner Flucht aus Oberschlesien Anfang 1945 und seiner Ankunft in Bayreuth meldete er sich am 20.02.1945 beim OLG in Bamberg und wurde unverzüglich, somit  noch in den letzten beiden Kriegsmonaten, am Sondergericht Bayreuth eingesetzt (vgl. unter Dokumente „Meldung in Bamberg Feb. 1945“). Hier war er im April 1945 noch an zwei Verfahren beteiligt, u.a. wirkte er als Richter mit an dem am 09.04.1945 erlassenen und einen Tag später vollstreckten Todesurteil gegen zwei junge Holländer (SG 18/45).
Dr. Janissek war
  • Mitglied in der NSDAP seit 01.05.1933 (Mitglieds-Nr. 1 893 694)
  • Mitglied im NSV seit 01.07.1933
  • Mitglied im NSRB seit 19.05.1933
  • Mitglied im Reichsbund Deutscher Beamter seit 1933
  • Mitglied im Reichsluftschutzbund seit 1933
Nach dem Krieg (seit 07.06.1945) verdingte sich Dr. Janissek zunächst als Gartenarbeiter bei der Gärtnerei Herold in Bayreuth.

In einer Anlage zum Meldebogen vom 02.05.1946 erwähnte er seine Tätigkeit am Sondergericht Bayreuth nicht, sondern gab an: „Vom 20.2.1945 bis Mitte April 1945 war ich beim Landgericht Bayreuth als Ehescheidungsrichter tätig.“ Zudem legte er eine stattliche Anzahl von sog. „Persilscheinen“ vor. Zudem behauptete Dr. Janissek, zum Parteieintritt in die NSDAP vom damaligen Landgerichtspräsidenten unter Androhung der Zwangspensionierung gezwungen worden zu sein.

Die Spruchkammer II Bayreuth-Stadt entschied am 18.06.1947 (Az.: II/1077/46):

Der Betroffene ist nach Art. 4/5 des Gesetzes in die Gruppe V der Entlasteten eingereiht worden.
Die Kosten fallen der Staatskasse zur Last.


Die Spruchkammer hatte keine Kenntnis von der Tätigkeit des Dr. Janissek für das Sondergericht Bayreuth, erst recht nicht für das Sondergericht in seiner Heimat. Es legte vielmehr allein die Angaben des Betroffenen zugrunde. Vor allem seine Konfessionszugehörigkeit sah die Spruchkammer als Beleg für seine von ihm behauptete Gegnerschaft zum Nationalsozialismus. So heißt es in der Begründung der Spruchkammer u.a.:

Infolge seines tapferen, die Übergriffe der Nazis ablehnenden Verhaltens galt Dr. Janissek in Oppeln als Märtyrer der katholischen Sache.

Nach dieser Spruchkammerentscheidung ersuchte Dr. Janissek um seine Wiedereinstellung in die Justiz. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Zusammen mit seiner Wiedereinstellung wurde der mittlerweile über 60jährige Janissek in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.
  • StABa Spruchkammer BT-Stadt II J 7 Parkstr. 7
  • BArch R 3001/61855
  • Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz:  Bestellsignatur: XVII. HA, Rep. 222 c, Nr. 3191 - 3196; Registratur-/Altsignatur: XVII. HA, Rep. 222 a, Nr. 2404; Oberlandesgerichtsbezirk Kattowitz
  • Markus Materna „Richter der eigenen Sache“, Nomos-Verlag, 1. Aufl. (2021),   S. 531