Verfahren des Sondergerichts
Verbrechen nach § 1 Kriegswirtschafts-VO bzw. Beihilfe hierzu / Urteil vom 06.04.1943
Thiem, Margarete, geb. Neuner
Neuner, Elisabeth, geb. Dreßel,
Thiem, Georg
Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, im Februar 1943 eine Schwarzschlachtung
veranlasst (Margarete Thiem), dabei geholfen (deren Mutter Elisabeth Neuner) und
durchgeführt (deren Schwager Georg Thiem) zu haben.
Die Beklagten befanden sich nicht in Untersuchungshaft.
Mit Datum 23.03.1943 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens nach § 1
KriegswirtschaftsVO bzw. Beihilfe hierzu Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
In der der Verhandlung des Sondergerichts vom 06.04.1943 beantragte die Staatsanwaltschaft,
die Angeklagte Margarete Thiem wegen Verbrechens nach § 1 KriegswirtschaftsVO zur
Gefängnisstrafe von 8 Monaten und die beiden weiteren Angeklagten wegen Beihilfe zum
Kriegswirtschaftsverbrechen zu 2 Monaten (Elisabeth Neuner) und 4 Monaten (Georg
Thiem) zu verurteilen.
Außerdem Einziehung des Erlöses und Auferlegung der Kosten.
Tenor:
Mit seinem Urteil entsprach das SG Bayreuth den Anträgen der Staatsanwaltschaft,
Margarete Thiem wurde jedoch zu einer Gefängnisstrafe von „nur“ 6 Monaten verurteilt.
Thiem, Margarete
20.04.1943 Ladung zum Strafantritt am 03.05.1943 (Frauenstrafgefängnis
Rothenfeld)
30.04.1943 Beschluss der StA Bayreuth:
Strafaufschub (antragsgemäß) bis 01.10.1943
20.08.1943 Beschluss der StA Bayreuth:
Strafaufschub (antragsgemäß) bis 01.12.1943
24.11.1943 Beschluss der StA Bayreuth:
Strafaufschub bis 03.01.1944
03.01.1944 Strafantritt in der Strafanstalt Bernau / Chiemsee
21.03.1944 Beschluss der StA Bayreuth:
Vollstreckung des Strafrestes von 3 Monaten (ab 03.04.1944) wird bis
01.05.1947 zur Bewährung ausgesetzt.
02.04.1944 Entlassung aus der Strafanstalt Bernau / Chiemsee
Neuner, Elisabeth
20.04.1943 Ladung zum Strafantritt am 03.05.1943 (Landgerichtsgefängnis Bayreuth)
30.04.1943 Beschluss der StA Bayreuth:
Strafaufschub (antragsgemäß) bis 01.08.1943
31.05.1943 Beschluss der StA Bayreuth:
Vollstreckung der gesamten Strafe von 2 Monaten wird bis 01.09.1945 zur
Bewährung ausgesetzt. Zugleich wurde eine Buße von 100 RM auferlegt
09.06.1943 Bezahlung der Geldbuße von 100 RM
Thiem, Georg
03.05.1943 Strafantritt im Strafgefängnis Ichtershausen
02.07.1943 Beschluss der StA Bayreuth:
Vollstreckung des ab 02.08.1943 nicht verbüßten Strafrestes wird bis
01.10.1946 zur Bewährung ausgesetzt.
02.08.1943 Entlassung aus dem Strafgefängnis Ichtershausen





