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Verfahren des Sondergerichts

Lesen Sie hier mehr über alle Verfahren des Sondergerichts am Landgericht Bayreuth in den Jahren 1942 bis 1945. Mittels der Suchfunktion können Sie auch nach Namen suchen.

Verbrechen nach § 1 der KriegswirtschaftsVO u.a. / Urteil vom 04.02.1943

SG 1/43
SG Js 19/42
StABa Rep K 106 Nr. 44 + Handakten der StA auch unter Nr. 633

Porst, Theodor

Geburtstag27.05.1891 in Hof
BerufMetzgermeister und Gastwirt
Familienstandverheiratet
Wohnort Neuenmarkt, Bahnhofstraße 58

Seiferth, Johann

Geburtstag 02.09.1896 in Hegnabrunn
BerufLandwirt
Familienstandverheiratet
Wohnort Hegnabrunn Nr. 24

Porst, Lina, geb. Klug

Geburtstag03.02.1896 in Hof
BerufMetzgers- und Gastwirtsehefrau
Familienstandverheiratet
Wohnort Neuenmarkt, Bahnhofstraße 58

Lauterbach, Karl

Geburtstag29.05.1897 in Neuenmarkt
BerufLandwirt und Fleischbeschauer
Familienstandverheiratet
Wohnort Neuenmarkt Nr. 25 ½

Schoberth, Regina, geb. Schmidt

Geburtstag28.05.1895 in Hornungsreuth
BerufFlugzeugschlossers-Ehefrau
Familienstandverheiratet
Wohnort Hegnabrunn Nr. 82

Kolb, Karl

Geburtstag07.04.1898 in Neuenmarkt
BerufLandwirt
Familienstandverheiratet
Wohnort Neuenmarkt Nr. 8

Müller, Johann

Geburtstag 16.01.1911 in Neuenmarkt
BerufLandwirt
Familienstandverheiratet
Wohnort Neuenmarkt Nr. 9
12.01.1943
Beschreibung der angelasteten Tat

Den Beschuldigten wurde die Beteiligung an Schwarzschlachtungen im gesamten Zeitraum
seit 1940 zur Last gelegt.

Porst, Theodor befand sich in der Zeit 05.08.1942 bis 09.09.1942 in Polizei- und Untersuchungshaft
im Gerichtsgefängnis Bayreuth.

Seiferth, Johann wurde am 05.08.1942 festgenommen und befand sich seit 11.08.1942
in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth.

Porst, Lina befand sich nicht in Untersuchungshaft.

Lauterbach, Karl wurde am 21.08.1942 festgenommen und befand sich seit 22.08.1942 in
Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth.

Schoberth, Regina, geb. Schmidt befand sich nicht in Untersuchungshaft

Kolb, Karl wurde am 10.09.1942 festgenommen und befand sich seit  14.09.1942 in
Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth.

Müller, Johann wurde am 10.09.1942 festgenommen und befand sich seit 14.09.1942 in
Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth.


Mit Datum 12.01.1943 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens nach § 1 der
KriegswirtschaftsVO u.a. Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
 

Porst, Theodor

In einem amtsärztlichen Gutachten des Gesundheitsamtes Bayreuth vom 29.12.1942 wurde
dem Mitangeklagten Theodor Porst wegen schweren Herzleidens eine Verhandlungs- und
Haftunfähigkeit
bescheinigt.
 

16.01.1943      Beschluss des SG Bayreuth:
                       Das Verfahren gegen den Mitangeklagten Theodor Porst wird abgetrennt.

                       In den Folgejahren wurde der Gesundheitszustand des Theodor Porst
                       regelmäßig überprüft.
                       Die Haft- und Verhandlungsunfähigkeit wurde jedoch weiterhin bescheinigt
                       (Bescheinigungen des Staatl. Gesundheitsamtes Kulmbach v. 25.05.1943,
                       13.09.1943, 12.04.1944)

06.05.1947     Antrag der StA Bayreuth an das AG Kulmbach,
                       Termin zur Hauptverhandlung anzuberaumen
16.02.1948     Beschluss des AG Kulmbach:
                       Einstellung des Verfahrens gem. §§ 2, 4 und 8 des Straffreiheitsgesetzes v.
                       24.01.1948. Begründung:
                       Die Tat wurde vor dem 01.10.1947 begangen und es ist keine höhere Strafe
                       als 6 Monate Gefängnis und 5000,- RM Geldstrafe zu erwarten.
 

In der gegen die übrigen 6 Angeklagten am 02., 03. und 04.02.1943
stattfindenden Verhandlung des Sondergerichts beantragte die Staatsanwaltschaft
im Wesentlichen jene Bestrafungen, die auch vom Sondergericht ausgesprochen wurden,

jedoch für 
 

  • Lina Porst                   2 Jahre Zuchthausstrafe
  • Karl Kolb                    10 Monate Gefängnisstrafe
  • Johann Müller            10 Monate Gefängnisstrafe 
04.02.1943
Urteil

 

  • Alle Angeklagten wurden zur Kostentragung verurteilt.
  • Den Angeklagten Johann Seiferth, Lina Porst und Karl Lauterbach wurden die
    bürgerlichen Ehrenrechte auf die von 2 Jahren aberkannt.
  • Dem Angeklagten Seiferth wurde die Berufsausübung als Hausschlachter auf die Dauer
    von 3 Jahren untersagt.
  • Polizei- und U-Haft wurde auf die Strafen angerechnet:
    • Seiferth, Johann              25 Wochen
    • Lauterbach, Karl             23 Wochen
    • Kolb, Karl                         4 Monate
    • Müller, Johann                  4 Monate
  • Gegen alle sechs Angeklagten wurden außerdem Wertersatzstrafen festgesetzt.
Die Verurteilungen im Übrigen:
 

Seiferth, Johann
Der Angeklagte wird wegen fortgesetzter Beihilfe zu einem Verbrechen nach § 1 KriegswirtschaftsVO (KWVO) in
Tateinheit mit fortgesetzter Beihilfe zu einem Vergehen der Schlachtsteuerhinterziehung,
ferner wegen eines durch Schwarzschlachtung begangenen Vergehens gegen die
VerbrauchsregelungsstrafVO v. 6.4.1940 rechtlich zusammentreffend mit einer
Schlachtsteuerordnungswidrigkeit
zur Gesamtzuchthausstrafe von 2 Jahren 3 Monaten und zur Geldstrafe von 200 RM,
ersatzweise 20 Tagen Gefängnis sowie zur Geldstrafe von 10 RM, ersatzweise 1 Tag
Gefängnis
verurteilt.

Porst, Lina
Die Angeklagte wird wegen eines fortgesetzten Verbrechens nach § 1 KWVO, teilweise in
Tateinheit mit einem fortgesetzten Vergehen der Schlachtsteuerhinterziehung,
zur Zuchthausstrafe von 1 Jahr 6 Monaten und zur Geldstrafe von 100 RM, ersatzweise 10
Tagen Gefängnis
verurteilt.

Lauterbach, Karl
Der Angeklagte wird wegen fortgesetzter Beihilfe zu einem Verbrechen nach § 1 KWVO in
Tateinheit mit einem fortgesetzten Verbrechen der schweren Falschbeurkundung im Amt
und fortgesetzter Beihilfe zu einem Vergehen der Schlachtsteuerhinterziehung,
zur Zuchthausstrafe von 2 Jahren und zu Geldstrafen von 100 RM, ersatzweise 10 Tagen
Zuchthaus, und 300 RM, ersatzweise 30 Tagen Gefängnis
verurteilt.
 

Schoberth, Regina
Die Angeklagte wird wegen fortgesetzter Beihilfe zu einem Verbrechen nach § 1 KWVO
und fortgesetzter Beihilfe zu einem Vergehen der Schlachtsteuerhinterziehung
zur Gefängnisstrafe von 4 Monaten und zur Geldstrafe von 30 RM, ersatzweise 3 Tagen
Gefängnis
verurteilt.
 

Kolb, Karl
Der Angeklagte wird wegen fortgesetzter Beihilfe zu einem Verbrechen nach § 1 KWVO in
Tateinheit mit fortgesetzter Beihilfe zu einem Vergehen der Schlachtsteuerhinterziehung
und mit einem Verbrechen der schweren Falschbeurkundung
zur Gefängnisstrafe von 8 Monaten und zur Geldstrafe von 30 RM, ersatzweise 3
Tagen Gefängnis
verurteilt.
 

Müller, Johann
Der Angeklagte wird wegen fortgesetzter Beihilfe zu einem Verbrechen nach § 1 KWVO in
Tateinheit mit fortgesetzter Beihilfe zu einem Vergehen der Schlachtsteuerhinterziehung und
mit einem fortgesetzten Verbrechen der schweren Falschbeurkundung
zur Gefängnisstrafe von 8 Monaten und zur Geldstrafe von 30 RM, ersatzweise 3 Tagen
Gefängnis
verurteilt


 

 

Vollstreckung


Seiferth, Johann

  • Februar 1943  Zuchthaus St. Georgen-Bayreuth
  • 09.03.1943      Anordnung der StA Bayreuth:
                             Aufgrund der Verordnung über die Vollstreckung von Freiheitsstrafen wegen
                             einer während des Krieges begangenen Tat wird angeordnet, dass die in die
                             Zeit des Kriegszustandes fallende Vollzugszeit in die Strafzeit nicht
                             eingerechnet wird.
  • 19.03.1943       Beschluss der StA Bayreuth:
                             Strafunterbrechung 22.03. – 19.04.1943 zu landwirtschaftlicher Arbeit
  • 22.03.1943      Entlassung zur Strafunterbrechung
  • 19.04.1943       Gerichtsgefängnis Bayreuth
  • 26.04.1943       Zuchthaus Amberg
  • 21.06.1943       Erneuter Antrag der Ehefrau auf Strafunterbrechung wird von der StA
                             Bayreuth als „ungeeignet abgewiesen.“
  • 28.07.1943       Beschluss der StA Bayreuth:  
                             Strafunterbrechung 01.08. – 15.10.1943 zu landwirtschaftlicher Arbeit
  • 01.08.1943       Entlassung zur Strafunterbrechung
  • 15.10.1943        Zuchthaus Amberg
  • 04.11.1943        Entscheidung des Reichsministers der Justiz:
                             Anordnung der Anrechnung der während des Krieges verbüßten Vollzugszeit
                             auf die Strafe.
  • 26.01.1944       Beschluss der StA Bayreuth:
                             Vollstreckung der Zuchthausstrafe wird hinsichtlich des ab 20.04.1944 nicht
                             verbüßten Strafrestes von 10 Monaten mit Bewährungsfrist bis 01.05.1947
                             ausgesetzt.
  • 15.04.1944       Entlassung aus dem Zuchthaus Amberg
  • 15.04.1948       Beschluss der Strafkammer des LG Bayreuth:
                             Die vom SG Bayreuth verhängte Strafe wird in eine Gesamtgefängnisstrafe
                             von 1 Jahr 6 Monaten herabgesetzt. Ferner werden der ausgesprochene
                             Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und das Verbot der Berufsausübung als
                             weggefallen erklärt.
     

Porst, Lina

  • 04.02.1943      Gerichtsgefängnis Bayreuth
  • 22.05.1943      Zuchthaus Aichach
  • 20.07.1943      Zuchthaus Bernau / Chiemsee
  • 25.02.1944      Beschluss der StA Bayreuth:
                            Der ab 07.04.1944 zu verbüßende Strafrest wird zur Bewährung bis
                            01.05.1947 ausgesetzt.
  • 07.04.1944      Entlassung aus dem Zuchthaus Bernau / Chiemsee
  • 08.05.1947      Entscheidung der StA Bayreuth:
                            Der Strafrest gilt gemäß § 32 Gnadenordnung vom 06.02.1935 als mit dem
                            Ablauf der Probezeit endgültig erlassen.
     
Lauterbach, Karl
  • 04.02.1943          Gerichtsgefängnis Bayreuth
  • 23.03.1943          Beschluss der StA Bayreuth:
                                Strafunterbrechung 25.03. – 22.04.1943 zu landwirtschaftlicher Arbeit
  • 25.03.1943          Entlassung zur Strafunterbrechung
  • 13.04.1943           Beschluss der StA Bayreuth:
                                Strafunterbrechung verlängert bis 06.05.1943 zu landwirtschaftlicher Arbeit
  • 06.05.1943         Gerichtsgefängnis Bayreuth
  • 17.05.1943           Zuchthaus Amberg
  • 03.09.1943          Beschluss der StA Bayreuth:
                                Strafunterbrechung 10.09. – 10.10.1943 zu landwirtschaftlicher Arbeit
  • 10.09.1943           Entlassung zur Strafunterbrechung
  • 10.10.1943            Zuchthaus Amberg
  • 22.02.1944           Beschluss der StA Bayreuth:
                                 Vollstreckung der Zuchthausstrafe wird hinsichtlich des ab 06.05.1944 nicht
                                 verbüßten Strafrestes mit Bewährungsfrist bis 01.06.1947 ausgesetzt.
  • 06.05.1944           Entlassung aus dem Zuchthaus Amberg
 

Schoberth, Regina

  • 20.02.1943 Beschluss der StA Bayreuth: Gefängnisstrafe von 4 Monaten wird mit Bewährungsfrist bis 01.06.1946 ausgesetzt.
  • 06.02.1947 Beschluss der StA Bayreuth: Strafe wird erlassen.

Kolb, Karl
  • 04.02.1943    Gerichtsgefängnis Bayreuth
  • 09.03.1943    Beschluss der StA Bayreuth:
                            Strafunterbrechung 15.03. - 15.04.1943 zu landwirtschaftlicher Arbeit
  • 15.03.1943   Entlassung zur Strafunterbrechung
  • 13.04.1943   Beschluss der StA Bayreuth:
                          weitere Strafunterbrechung zu landwirtschaftlicher Arbeit bis 01.10.1943
  • 15.04.1943 9.00 Uhr Strafantritt im Gerichtsgefängnis Bayreuth
  • 15.04.1943 12.00 Uhr erneute Entlassung
  • 01.10.1943  Beschluss der StA Bayreuth:
                        weitere Strafunterbrechung zu landwirtschaftlicher Arbeit bis 01.11.1943
  • 01.11.1943  Strafantritt im Gerichtsgefängnis Bayreuth
  • 04.11.1943 Beschluss der StA Bayreuth:
                       Der ab 10.11.1943 zu verbüßende Strafrest wird mit Bewährungsfrist bis 01.12.1946 ausgesetzt.
  • 20.11.1943  Entlassung aus dem Gerichtsgefängnis Bayreuth
  • 06.02.1947 Beschluss der StA Bayreuth:
                        Reststrafe wird erlassen.


Müller, Johann
  • 04.02.1943  Gerichtsgefängnis Bayreuth
  • 09.03.1943  Beschluss der StA Bayreuth:
                         Strafunterbrechung 15.03. - 15.04.1943 zu landwirtschaftlicher Arbeit
  • 15.03.1943  Entlassung zur Strafunterbrechung
  • 13.04.1943  Beschluss der StA Bayreuth:
                        weitere Strafunterbrechung zu landwirtschaftlicher Arbeit bis 01.10.1943
  • 15.04.1943  9.00 Uhr Strafantritt im Gerichtsgefängnis Bayreuth
  • 15.04.1943  12.00 Uhr erneute Entlassung
  • 01.10.1943  Beschluss der StA Bayreuth:
                       weitere Strafunterbrechung zu landwirtschaftlicher Arbeit bis 01.11.1943
  • 01.11.1943  Strafantritt im Gerichtsgefängnis Bayreuth
  • 02.11.1943 Beschluss der StA Bayreuth:
                      Der ab 20.11.1943 zu verbüßende Strafrest wird mit Bewährungszeit bis 01.12.1946 ausgesetzt.
  • 20.11.1943 Entlassung aus dem Gerichtsgefängnis Bayreuth
  • 06.02.1947  Beschluss der StA Bayreuth:
                        Reststrafe wird erlassen.

Dr. Schmitt, Hans Wilhelm (Willy)

02_Kollektionen/Richter/Dr.

Dr. Frhr. Voith von Voithenberg, Hans

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Dr. Stadelmann, Georg Friedrich (Fritz)

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Krumbholtz, Karl

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Krumbholtz, Karl

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