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Verfahren des Sondergerichts

Lesen Sie hier mehr über alle Verfahren des Sondergerichts am Landgericht Bayreuth in den Jahren 1942 bis 1945. Mittels der Suchfunktion können Sie auch nach Namen suchen.

Verbrechen nach § 1 Abs. 1 KriegswirtschaftsVO, Zuwiderhandlung gegen § 1 Abs. 1 und 5, §§ 3 bis 5 der VO über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Preisvorschriften / Urteil vom Datum: 12.10.1944

SG 40/44
1 a SG 92, 171/44
StABa Rep K 106 Nr. 143

Batelka, Josef

Geburtstag03.03.1915 in Podoli (Protektorat) // tschechischer Staatsangehöriger
BerufMetzger
Familienstandledig
Wohnort Kulmbach, Oberhacken 24

Cempirek, Franz

Geburtstag31.01.1917 in Pelles (Protektorat) // tschechischer Staatsangehöriger
BerufMetzger
Familienstandledig
Wohnort Kulmbach, Nägeleinstr. 7 (bei Dippold)

Marcik, Franz

Geburtstag25.01.1914 in Oberbobrau (Protektorat)// tschechischer Staatsangehöriger
BerufMetzger
Familienstandledig
Wohnort Kulmbach, Nägeleinstr. 7 (bei Dippold)

Lavic, Franz

Geburtstag 29.09.1913 in Ullersdorf (Protektorat)// tschechischer Staatsangehöriger
BerufElektroschweißer
Familienstandledig
Wohnort Nürnberg, Pillenreuther Str. 13/II

Wien, Erich

Geburtstaggeb. am 22.09.1904 in Berlin
BerufSchienenschleifer
Familienstandverheiratet
Wohnort Nürnberg, Herbartstr. 17

Kröner, Barbara, geb. Hahn

Geburtstag02.06.1878 in Unterbirkenhof (Stadtsteinach)
BerufKohlenhändlerswitwe
Familienstandverwitwet
Wohnort Kulmbach, Oberhacken 34 ½

Lang, Margarete, geb. Kröner

Geburtstag 30.05.1898 in Kulmbach
BerufKutscherswitwe
Familienstandverwitwet
Wohnort Kulmbach, Oberhacken 24

Kröner, Anny

Geburtstag25.10.1901 in Kulmbach
BerufGeschäftsführerin
Familienstandledig
Wohnort Kulmbach, Oberhacken 34 ½

Kröner, Babette

Geburtstaggeb. am 04.09.1919 in Kulmbach
BerufHausgehilfin
Familienstandledig
Wohnort Kulmbach, Oberhacken 34 ½
18.07.1944
Beschreibung der angelasteten Tat

Die aus dem Protektorat stammenden Angeklagten Batelka, Cempirek und Marcik lebten seit
1941 in Deutschland. Batelka und Marcik waren seit 1942, Cempirek war seit 1943 bei der
Kulmbacher Firma Sauermann-A.G., Fabrik feiner Fleischwaren, beschäftigt. Batelka wohnte
zu jener Zeit bei der Mitangeklagten Lang und unterhielt ein Liebesverhältnis mit der
ebenfalls angeklagten Babette Kröner. 

 

Batelka, Cempirek und Marcik wurde zur Last gelegt, seit Frühjahr 1943 in zunächst kleinen,
später immer größeren Mengen Schmerflomen (Anm.: Schlachtfett aus dem Schweine-
Bauchfilz) und Frischfleisch entwendet zu haben. Batelka soll in mehreren Fällen das
Diebesgut an den Mitangeklagten Lavic verkauft haben, der wiederum den Mitangeklagten
Wien beliefert haben soll. Batelka habe zudem die beiden Haushalte Lang und Kröner beliefert.  

 

Der Beschuldigte Josef Batelka wurde am 09.03.1944 festgenommen und befand sich seit 17.03.1944 
in Untersuchungshaft in der U-Haftanstalt Nürnberg, ab 04.05.1944 im Gerichtsgefängnis Bayreuth.

Der Beschuldigte Franz Cempirek wurde am 09.03.1944 festgenommen und befand sich seit 17.03.1944 
in Untersuchungshaft in der U-Haftanstalt Nürnberg, ab 04.05.1944 im Gerichtsgefängnis Bayreuth.

Der Beschuldigte Franz Marcik wurde am 09.03.1944 festgenommen und befand sich seit 17.03.1944
in Untersuchungshaft in der U-Haftanstalt Nürnberg, ab 04.05.1944 im Gerichtsgefängnis Bayreuth.

Der Beschuldigte Franz Lavic wurde am 07.03.1944 festgenommen und befand sich seit 17.03.1944
in Untersuchungshaft in der U-Haftanstalt Nürnberg, ab 04.05.1944 im Gerichtsgefängnis Bayreuth.

Der Beschuldigte Erich Wien wurde am 03.03.1944 festgenommen und befand sich seit 17.03.1944
in Untersuchungshaft in der U-Haftanstalt Nürnberg, ab 04.05.1944 im Gerichtsgefängnis Bayreuth.

Die Beschuldigte Anny Kröner befand sich nicht in Untersuchungshaft.

Die Beschuldigte Babette Kröner befand sich nicht in Untersuchungshaft.

Die Beschuldigte Barbara Kröner befand sich nicht in Untersuchungshaft.

Die Beschuldigte Margarete Lang befand sich nicht in Untersuchungshaft.
 

Mit Datum 18.07.1944 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Kriegswirtschaftsverbrechens nach § 1 Abs. 1
KriegswirtschaftsVO (KWVO), teilweise begangen in Mittäterschaft, rechtlich zusammentreffend mit einer Zuwiderhandlung
gegen § 1 Abs. 1 und 5, §§ 3 bis 5 der VO über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen
Preisvorschriften, bei Batelka, Cempirek, Marcik, Lavic und Wien, mit Diebstahl, § 242 RStGB bei Batelka,
Cempirek und Marcik, mit Sachhehlerei, § 259 RStGB, bei Lang, Kröner, Anny und Babette, mit
gewerbsmäßiger Hehlerei, § 260 RStGB, bei Lavic und Wien Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
 

In der Verhandlung des Sondergerichts in Kulmbach vom 11. und 12.10.1944 beantragte die
Staatsanwaltschaft, sämtliche Angeklagte wegen eines Verbrechens gegen die KriegswirtschaftsVO
schuldig zu sprechen und sie zu folgenden Strafen zu verurteilen:

  • Batelka zur Zuchthausstrafe von 5 Jahren und zur Abführung von 600 RM
  • Cempirek zur Zuchthausstrafe von 3 ½ Jahren und zur Abführung von 350 RM
  • Marcik zur Zuchthausstrafe von 3 Jahren und zur Abführung von 280 RM
  • Lavic zur Zuchthausstrafe von 3 Jahren und zur Abführung von 600 RM
  • Wien zur Zuchthausstrafe von 2 Jahren und zur Abführung von 350 RM
  • Kröner, Barbara zur Zuchthausstrafe von 1 ½ Jahren
  • Lang zur Zuchthausstrafe von 1 ½ Jahren
  • Kröner, Anny zur Zuchthausstrafe von 1 ½ Jahren
  • Kröner, Babette zur Zuchthausstrafe von 1 ½ Jahren

Außerdem beantragte die Staatsanwaltschaft für jeden der Angeklagten den Ehrverlust auszusprechen
für die Dauer der beantragten Zuchthausstrafen und ihnen die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Datum: 12.10.1944
Urteil

Tenor:

 

  1. Die Angeklagten Josef Batelka, Franz Cempirek und Franz Marcik haben als bei der
    Fa. Sauermann in Kulmbach beschäftigte Metzger fortgesetzt erhebliche Mengen Fett,
    Batelka auch Frischfleisch gestohlen und dadurch böswillig der allgemeinen
    Bedarfsdeckung entzogen, sowie zum Teil zu Überpreisen weiterverkauft.

    Franz Lavic hat von ihnen als Hehler und Kriegswirtschaftsverbrecher erhebliche
    Mengen des Diebesgutes an- und zum Teil zu Überpreisen an den Angeklagten Erich
    Wien weiterverkauft.

    Auch Wien hat durch den Ankauf von mindestens 27 kg Fett als Kriegswirtschaftsverbrecher
    gehandelt, er hat 5 kg Fett zu Überpreisen weiterverkauft.

    Barbara Kröner und Margarete Lang ließen sich trotz Kenntnis der Diebstähle von
    Batelka fortgesetzt erhebliche Mengen Fett und Frischfleisch schenken und haben
    dadurch gleichfalls böswillig die allgemeine Bedarfsdeckung gefährdet.

    Anny und Babette Kröner haben in Kenntnis der Diebstähle Batelka’s sich am Verzehr
    des Diebesgutes beteiligt.

    Babette Kröner hat ausserdem sich mehrmals von Batelka gestohlenes Fleisch und
    Fett schenken lassen.

 

  1. Es werden kostenfällig verurteilt:

    Batelka, Josef           zu fünf Jahren Zuchthaus und 1000,-- RM Geldstrafe,
                                       ersatzweise zu weiteren 10 Tagen Zuchthaus,

    Cempirek, Franz       zu drei Jahren Zuchthaus und 500,-- RM Geldstrafe,
                                        ersatzweise zu weiteren 5 Tagen Zuchthaus,

    Marcik, Franz            zu 2 Jahren 6 Monaten Zuchthaus und zu 500,-- RM Geldstrafe,
                                         ersatzweise zu weiteren 5 Tagen Zuchthaus,

    Lavic, Erich               zu 3 Jahren Zuchthaus und 1000,-- RM Geldstrafe, ersatzweise
                                        zu weiteren 10 Tagen Zuchthaus,

    Wien, Erich               zu 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis,

    Kröner, Barbara und Lang, Margarete zu je 1 Jahr Gefängnis und je 500,--RM
                                       Geldstrafe
    , ersatzweise zu weiteren 10 Tagen Gefängnis,

    Kröner, Anny und Kröner, Babette zu je 3 Monaten Gefängnis

 

  1. Die Ehrenrechte werden aberkannt:
    Batelka auf die Dauer von 5 Jahren
    Cempirek, Marcik und Lavic je auf die Dauer von 3 Jahren

 

  1. Als Mehrerlös sind an das Reich abzuführen:
    von Batelka 600,-- RM
    von Cempirek 350,-- RM
    von Marcik 280,-- RM
    von Lavic 600,-- RM und
    von Wien 50,-- RM

 

  1. Auf die Freiheitsstrafen werden bei Batelka, Cempirek, Marcik, Lavic und Wien
    je 7 Monate Polizei- und Untersuchungshaft angerechnet.

 

Vollstreckung

Batelka:

02.12.1944      Überführung aus dem Gefängnis Bayreuth in das Zuchthaus Kassel-
                        Wehlheiden

                        Aus den Akten geht das weitere Schicksal des Verurteilten nicht hervor.

 

Cempirek:

02.12.1944      Überführung aus dem Gefängnis Bayreuth in das Zuchthaus Kassel-
                        Wehlheiden

                        Aus den Akten geht das weitere Schicksal des Verurteilten nicht hervor.

 

Marcik:

02.12.1944      Überführung aus dem Gefängnis Bayreuth in das Zuchthaus Kassel-
                        Wehlheiden

                        Aus den Akten geht das weitere Schicksal des Verurteilten nicht hervor.

 

Lavic:

02.12.1944      Überführung aus dem Gefängnis Bayreuth in das Zuchthaus Kassel-
                        Wehlheiden

                        Aus den Akten geht das weitere Schicksal des Verurteilten nicht hervor.

 

Wien:

07.11.1944       Verfügung der StA Bayreuth:
                       Auf Antrag des Verteidigers RA Forster wird dem Verurteilten
                       Strafunterbrechung bis 30.04.1945 bewilligt (Gründe: Der Verurteilte wird im
                       Arbeitseinsatz bei der Fa. Elektro Thermit GmbH, Berlin, dringend benötigt)

07.11.1944       Entlassung aus dem Gerichtsgefängnis Bayreuth

29.01.1945      Verfügung der StA Bayreuth:
                        Strafunterbrechung wird über den 30.04.1945 hinaus bis 31.07.1945 bewilligt.

09.10.1948      Beschluss der Strafkammer des LG Bayreuth:
                        Die vom Sondergericht mit Urteil v. 12.10.1944 ausgeworfene Strafe von
                        1 Jahr 6 Monaten Gefängnis wird auf Grund des Zweiten
                        Wiedergutmachungsgesetzes vom 19.11.1946 auf 7 Monate Gefängnis
                        herabgesetzt.
                        Es verbleibt bei der in dem genannten Urteil ausgesprochenen Anrechnung
                        der Polizei- und Untersuchungshaft.

14.10.1948       Vermerk der StA Bayreuth:
                        Die herabgesetzte Gefängnisstrafe von 7 Monaten ist durch die
                        Untersuchungshaft von 7 Monaten verbüßt.

27.03.1956      Vermerk der Generalstaatsanwaltschaft Berlin:
                        Auf Anordnung des Generalstaatsanwalts bei dem Landgericht Berlin vom
                        27.03.1956 ist der Vermerk über die Verurteilung im Strafregister getilgt
                        worden.

 

Kröner, Barbara:

23.02.1945      Beschluss der StA Bayreuth:
                        Strafvollstreckung wird gem. § 455 Abs. 3 RStPO bis 01.04.1945
                        aufgeschoben (Grund: Verurteilte war aus gesundheitl. Gründen nicht reisefähig)

09.09.1948      Beschluss der StA Bayreuth:
                        Auf Grund der §§ 2a, 4, 5 des Gesetzes Nr. 97 über die Gewährung von
                        Straffreiheit anlässlich des Jahrestages des Inkrafttretens der Bayerischen
                        Verfassung vom 24.01.1948 (GVBl. S. 3) ist die gegen Kröner, Barbara durch
                        Urteil des Sondergerichts Bayreuth vom 12.10.1944 erkannte Strafe
                         einschließlich der rückständigen Kosten erlassen.

 

Lang, Margarete:

30.11.1944      Verfügung der StA Bayreuth:
                        Strafvollzug wird vorläufig eingestellt zum Zwecke der Untersuchung der
                        Verurteilten auf ihre Haftfähigkeit

23.11.1944       Gutachten des Staatl. Gesundheitsamtes Kulmbach:
                        „Frau Lang ist als haftfähig zu betrachten.“

20.01.1945      Beschluss der StA Bayreuth:
                        Gesuch um Strafaufschub wird abgewiesen.
                        Zugleich Ladung zum Strafantritt in das Frauenstrafgefängnis Laufen
 

Zu einer Inhaftierung kam es in der Folgezeit nicht (mehr).

 

09.09.1948      Beschluss der StA Bayreuth:
                        Auf Grund der §§ 2a, 4, 5 des Gesetzes Nr. 97 über die Gewährung von
                        Straffreiheit anlässlich des Jahrestages des Inkrafttretens der Bayerischen
                        Verfassung vom 24.01.1948 (GVBl. S. 3) ist die gegen Kröner, Barbara durch
                        Urteil des Sondergerichts Bayreuth vom 12.10.1944 erkannte Strafe
                        einschließlich der rückständigen Kosten erlassen.
 

Kröner, Anny:

25.11.1944       Verfügung der StA Bayreuth:
                        Strafaufschub wird bis 01.05.1945 bewilligt (Grund: Die Verurteilte wurde
                        dringend benötigt in dem von der Familie betriebenen Kohlen- und
                        Lebensmittelgeschäft) 

09.09.1948      Beschluss der StA Bayreuth:
                         Auf Grund der §§ 2a, 4, 5 des Gesetzes Nr. 97 über die Gewährung von
                         Straffreiheit anlässlich des Jahrestages des Inkrafttretens der Bayerischen
                         Verfassung vom 24.01.1948 (GVBl. S. 3) ist die gegen Kröner, Barbara durch
                         Urteil des Sondergerichts Bayreuth vom 12.10.1944 erkannte Strafe
                         einschließlich der rückständigen Kosten erlassen.


Kröner, Babette:

25.11.1944       Verfügung der StA Bayreuth:
                        Strafaufschub wird bis 01.05.1945 bewilligt (Grund: Die Verurteilte wurde
                        dringend benötigt in dem von der Familie betriebenen Kohlen- und
                        Lebensmittelgeschäft) 

09.09.1948      Beschluss der StA Bayreuth:
                        Auf Grund der §§ 2a, 4, 5 des Gesetzes Nr. 97 über die Gewährung von
                        Straffreiheit anlässlich des Jahrestages des Inkrafttretens der Bayerischen
                        Verfassung vom 24.01.1948 (GVBl. S. 3) ist die gegen Kröner, Barbara durch
                        Urteil des Sondergerichts Bayreuth vom 12.10.1944 erkannte Strafe
                         einschließlich der rückständigen Kosten erlassen.

 

Brehm, Rudolf

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Dr. Beutner, Richard

02_Kollektionen/Richter/Beutner/Beutner_Passfoto_BArch

Mohr, Karl-Michael

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Hoffmann, Wilhelm Friedrich Georg

Staatsanwälte/Hoffmann/Hoffmann

Dr. Weißenberger, Heribert

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