Verfahren des Sondergerichts
Verbrechen nach § 1, 1c KriegswirtschaftsVO / Urteil vom 29.10.1942
Preuß, Christian
Dem Beschuldigten, der in Tiefenbach / WUN ein landwirtschaftliches Anwesen mit 27
Tagwerk betrieb, wurde zur Last gelegt, im September 1942 ein Schwein „schwarz“
geschlachtet zu haben.
Der Beschuldigte wurde am 28.09.1942 festgenommen und befand sich seit 06.10.1942 in
Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Hof.
Mit Datum 15.10.1942 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens nach § 1, 1c
Kriegswirtschafts-VO Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
In der Verhandlung des Sondergerichts am 29.10.1942 beantragte die Staatsanwaltschaft,
den Angeklagten wegen eines Verbrechens nach § 1 KriegswirtschaftsVO (KWVO) zur Gefängnisstrafe von 10
Monaten und in die Kosten zu verurteilen, sowie die Einziehung des beschlagnahmten
Fleisches gem. § 1c KWVO anzuordnen.
Keine Bedenken erhob sie gegen eine Anrechnung von U-Haft.
Tenor:
KriegswirtschaftsVO, begangen durch Schwarzschlachtung eines Schweines
zur Gefängnisstrafe von 6 Monaten
und zu den Kosten verurteilt.
Untersuchungshaft angerechnet.
werden zu Gunsten des Reiches eingezogen.
Der Verurteilte sollte auf Anordnung der StA Bayreuth zur Verbüßung der Gefängnisstrafe vom
Gerichtsgefängnis Hof in das Strafgefängnis Bautzen überführt werden.
(erhebliche Herzschwäche und hochgradige Wassersucht)
24.11.1942 Anordnung der Unterbrechung der Strafhaft
24.11.1942 15.15 Uhr Verlegung in das Stadtkrankenhaus Hof, Eppenreuther Straße 9
13.01.1943 17.55 Uhr Tod des Verurteilten im Krankenhaus Hof

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