pfeil-icon

Verfahren des Sondergerichts

Lesen Sie hier mehr über alle Verfahren des Sondergerichts am Landgericht Bayreuth in den Jahren 1942 bis 1945. Mittels der Suchfunktion können Sie auch nach Namen suchen.

Verbotener Umgang mit Kriegsgefangenen / Urteil vom 24.09.1942

SG 22/42
SG Js 101/42
StABa Rep K 106 Nr. 23

Wilfert, Else, geb. Dorn

Geburtstag07.01.1923 in Friedersreuth (Landkreis Asch)
BerufLandwirtsehefrau
Familienstandverheiratet
Wohnort Faßmannsreuth, Haus Nr. 27
21.09.1942
Beschreibung der angelasteten Tat

Die Angeklagte soll fortgesetzt vorsätzlich mit dem französischen Kriegsgefangenen Roger
Bouisset, der als landwirtschaftlicher Arbeiter beschäftigt war, in einer Weise Umgang
gepflogen haben, die das gesunde Volksempfinden gröblich verletzt. Nach Pfingsten 1942 soll
die Angeklagte, deren Ehemann Gefreiter der Wehrmacht war, mit einem französischen
Kriegsgefangenen, der bei ihren Schwiegereltern beschäftigt war, in einem Fall in einem
Nebengebäude des Anwesens der Schwiegereltern den Geschlechtsverkehr vollzogen haben. 
 

Die Beschuldigte wurde am 23.09.1942 aufgrund eines Haftbefehls vom 22.09.1942 festgenommen
und befand sich seitden in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis in Bayreuth.

Mit Datum 21.09.1942 erhob die Staatsanwaltschaft wegen fortgesetzter Zuwiderhandlung nach § 4
der Verordnung zur Ergänzung der Strafvorschriften zum Schutze der Wehrkraft des Deutschen Volkes
vom 25.11.1939 (WehrkraftschutzVO) in Verbindung mit der Verordnung über den Umgang mit Kriegsgefangenen vom 11.05.1940
Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
 

In der Verhandlung des Sondergerichts vom 24.09.1942 beantragte die Staatsanwaltschaft eine anklagegemäße Verurteilung der Angeklagten zu einer Zuchthausstrafe von 1 Jahr und zur Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte für 2 Jahre.

 

24.09.1942
Urteil

Tenor:

  1. Die Angeklagte wird wegen verbotenen Umgangs mit einem Kriegsgefangenen zur
    Zuchthausstrafe von 1 Jahr und zu den Kosten verurteilt.
     
  2. Der Angeklagten werden die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 2 Jahren
    aberkannt.

 

Vollstreckung
08.10.1942   Verlegung von der Haftanstalt Bayreuth in das Frauenzuchthaus Aichach

13.10.1942    Ankunft in Aichach 

29.01.1943   Bescheid des Reichsministers der Justiz:
                     Gnadengesuch wird zurückgewiesen

25.02.1943   Auf Antrag wird der Verurteilten Strafunterbrechung vom 15.03.1943 bis 
                     15.09.1943 zum Zwecke des landwirtschaftlichen Arbeitseinsatzes auf dem 
                     Hof der Schwiegereltern bewilligt.

15.04.1943   Entscheidung des Reichsministers der Justiz:
                     Umwandlung der Zuchthausstrafe in eine Gefängnisstrafe von gleicher Dauer und
                     Anrechnung der bisherigen Strafhaft, Wiederverleihung der bürgerlichen Ehrenrechte
                     und der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, bedingte Strafaussetzung für den 
                     Strafrest mit Bewährungsfrist bis 30.04.1946.

05.02.1947   Verfügung der Staatsanwaltschaft Bayreuth: Feststellung, dass das Urteil vom 24.09.1942
                     durch §§ 2h, 9 des Wiedergutmachungsgesetzes vom 28.05.1946 aufgehoben ist. Der
                     Vermerk im Strafregister ist zu tilgen.

 

 

Dr. Schmitt, Hans Wilhelm (Willy)

02_Kollektionen/Richter/Dr.

Dr. Frhr. Voith von Voithenberg, Hans

1Richter.png

Dr. Lenz, Ernst

02_Kollektionen/Richter/Ernst

Roeßler, Christian

Krumbholtz, Karl

02_Kollektionen/Staatsanwälte/Krumbholtz/Krumbholtz_Passfoto_BArch
Dokumente