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Verfahren des Sondergerichts

Lesen Sie hier mehr über alle Verfahren des Sondergerichts am Landgericht Bayreuth in den Jahren 1942 bis 1945. Mittels der Suchfunktion können Sie auch nach Namen suchen.

Öffentliche Beschimpfung des Reichs § 134a RStGB / Urteil vom 24.11.1942

SG 35/42
SG Js 134/42
StABa Rep K 106 Nr. 36

Hohenberger, Karl Max

Geburtstag13.03.1915 in Rodeck / Naila
Berufstaatenloser Vertreter (Fremdenlegionär von 20.07.1936 - 09.08.1939)
Familienstandledig
Wohnort Brüssel
16.11.1942
Beschreibung der angelasteten Tat

Auf der Heimreise nach Schwarzenbach a.W. benutzte der Angeklagte von Nürnberg aus das Fahrrad und kam am frühen Morgen des 11.09.1942 auf seinem Weg nach Helmbrechts auch durch Schweinsbach. In einem dortigen Bauernhof kam man ihm der Bitte nach einem Kaffee nicht nach. In diesem Zusammenhang soll er geäußert haben: „So eine Lumperei in Deutschland, oh du schweiniges Deutschland, nicht mal eine Tasse Kaffee bekommt man.“ 
 

Die Anzeige war von dem Hofbesitzer Robert Strößner, geb. 24.03.1926, whft.in Schweinsbach, Gde. Mechlenreuth, Hs.Nr. 3, erstattet worden.
 

Der Beschuldigte wurde am 11.09.1942 festgenommen und befand sich seit  12.11.1942 in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth.
 

Mit Datum 16.11.1942 erhob die Staatsanwaltschaft wegen öffentlicher Beschimpfung des Reiches gem. § 134a RStGB Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
 

In der Verhandlung des Sondergerichts vom 24.11.1942 beantragte die Staatsanwaltschaft wegen Beschimpfung des Reiches nach § 134a RStGB eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr und zu den Kosten.

Sie erhob keine Einwendungen gegen Anrechnung von Polizei- und Untersuchungshaft.

24.11.1942
Urteil

Tenor:
 

Der Angeklagte wird wegen Beschimpfung des Reiches

            zur Gefängnisstrafe von 1 Jahr

und zu den Kosten verurteilt.

Anm.: Auf eine Anrechnung der Polizei- und U-Haft erkannte das SG nicht.

 

Vollstreckung
12.12.1942     Gefängnis München-Stadelheim / Lager Hohenbrunn (Strafende 23.11.1943)
22.04.1943   Flucht bei Außenarbeiten
27.04.1943    Festnahme in Erlingshofen und Einlieferung in Gerichtsgefängnis
                     Donauwörth, von dort Verschubung über Gefängnis Weilheim nach
                      München-Stadelheim
07.08.1943    Einlieferung in München-Stadelheim (dort Verhängung einer
                      zusätzlichen Hausstrafe von 14 Tagen)
06.01.1944    Entlassung nach vollständiger Verbüßung,
                      jedoch sofortige Überstellung in das Zuchthaus Kaisheim zur
                      Anschlussvollstreckung einer Zuchthausstrafe für die StA Augsburg VRs 237/43
06.05.1947    Beschluss der StA Bayreuth: 
                      Das Urteil des SG Bayreuth v. 24.11.1942 ist durch § 2i des Wiedergutmachungsgesetzes v.
                      28.05.1946 i.V.m. Nr. 11 Art. I aufgehoben.
                      Der Vermerk im Strafregister ist zu tilgen.

Dr. Schmitt, Hans Wilhelm (Willy)

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Dr. Frhr. Voith von Voithenberg, Hans

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Dr. Stadelmann, Georg Friedrich (Fritz)

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Krumbholtz, Karl

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Krumbholtz, Karl

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