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Verfahren des Sondergerichts

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Fortgesetztes Vergehen nach § 4 der WehrkraftschutzVO vom 25.11.1939 i.V.m. der VO über das Verbot des Umgangs mit Kriegsgefangenen vom 11.05.1940 / Urteil vom 01.12.1942

SG 36/42
SG Js 138/42
StABa Rep K 106 Nr. 37

Gack, Luise

Geburtstag 20.03.1922 in Rottlersreuth / Thurnau
BerufDienstmagd
Familienstandledig
Wohnort Bayreuth, Markgrafenallee 30
12.11.1942
Beschreibung der angelasteten Tat

Die Angeklagte war seit 02.02.1940 als Dienstmagd bei dem Bauern Gottlieb Häckel in Rottlersreuth beschäftigt. Dort soll sie im Zeitraum März - Oktober 1942 ein sexuelles Verhältnis mit dem französischen Kriegsgefangenen Maurice Jarrion (Gef.Nr. 95 162), der auf demselben Hof als Zwangsarbeiter eingesetzt war, gehabt haben.
 

Die Beschuldigte wurde am 29.10.1942 festgenommen und befand sich seit 10.11.1942 in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth.
 

Mit Datum 12.11.1942 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage zum Sondergericht Bayreuth wegen fortgesetzten Vergehens nach § 4 der WehrkraftschutzVO vom 25.11.1939 (RGBl. I. S. 2319) i.V.m. der VO über das Verbot des Umgangs mit Kriegsgefangenen vom 11.05.1940 (RGBl. I. S. 769 ).
 

In der Verhandlung des Sondergerichts vom 01.12.1942 beantragte die Staatsanwaltschaft, die Angeklagte wegen fortgesetzten Vergehens nach § 4 der WehrkraftschutzVO v. 25.11.1939 i.V.m. der VO über das Verbot des Umgangs mit Kriegsgefangenen zur Zuchthausstrafe von 1 Jahr und zu den Kosten zu verurteilen und ihr die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 2 Jahren abzuerkennen.

Sie erhob keine Einwendungen gegen eine Anrechnung von Polizei- und U-Haft.

 

01.12.1942
Urteil

Tenor:

  1. Die Angeklagte wird wegen fortgesetzten verbotenen Umgangs mit einem
    Kriegsgefangenen
                                    zur Zuchthausstrafe von 1 Jahr
    und zu den Kosten verurteilt.
     
  2. Der Angeklagten werden die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 2 Jahren
    aberkannt.
     
  3. Auf die erkannte Strafe werden 4 Wochen der erlittenen Polizei- und
    Untersuchungshaft angerechnet.
Vollstreckung
28.12.1942      Frauenzuchthaus Aichach
22.07.1943      Beschluss der StA Bayreuth:
                       Aussetzung der Vollstreckung des ab 02.08.1943 zu verbüßenden
                       Strafrestes zur Bewährung bis 01.12.1946
02.08.1943     Haftentlassung
13.12.1946       Verfügung der StA Bayreuth:   
                        Urteil des SG Bayreuth v. 01.12.1942 ist
                        durch §§ 2h, 9 Abs. 1 des Wiedergutmachungsgesetzes vom 28.05.1946
                        aufgehoben.
                        Der Vermerk im Strafregister ist zu tilgen.

 

Dr. Schmitt, Hans Wilhelm (Willy)

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Dr. Frhr. Voith von Voithenberg, Hans

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Dr. Stadelmann, Georg Friedrich (Fritz)

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Krumbholtz, Karl

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Dr. Weißenberger, Heribert

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