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Verfahren des Sondergerichts

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Fortgesetztes Vergehen nach § 2 Abs. 1 und 2 des Heimtückegesetzes vom 20.12.1934 / Urteil vom 01.10.1942

SG 24/42
SG Js 45/42
StABa Rep K 106 Nr. 25

Kugler, Xaver

Geburtstag08.09.1889 in Dollnstein (Kreis Eichstätt)
BerufBeifahrer
Familienstandverheiratet
Wohnort Hof, Neuhoferstraße 22
22.09.1942
Beschreibung der angelasteten Tat

Der Angeklagte soll sich mehrfach „böswillig“ und „hetzerisch“ gegenüber den Staat und die
NSDAP geäußert haben. IM Frühjahr 1942 soll er beim Vorbeimarsch eines Jungvolk-Zuges
geäußert haben „Das Zeug dürfte auch einmal aufhören“. Als ein 15jähriger erwiderte, dass
das nie aufhören werde, soll der Angeklagte geäußert haben: „Wenn wir den Krieg verlieren,
wird das Zeug da aufhören
.“ In einem Friseurladen soll er im Frühjahr die Sondermeldung
über die Versenkung von 21 Schiffen angezweifelt haben. Als ein Lehrling mit dem Hitlergruß
den Laden betrat, soll der Angeklagte sich umgedreht und geäußert haben. „Du Rindvieh, Du
saudummes!
“ Im Garten desselben Friseurmeisters soll der Angeklagte geäußert habe: „Tut
nur warten, wenn es einmal schief gehen sollte, wird der Führer auch schon rechtzeitig
verschwinden.
“ 

 

Der Beschuldigte wurde am 04.07.1942 festgenommen, kam zunächst in Polizeihaft ,die auch als
„Schutzhaft“ bezeichnet wurde, und befand sich mit Haftbefehl vom 27.07.1942 seitdem in Untersuchungshaft.
 

Mit Datum 22.09.1942 erhob die Staatsanwaltschaft wegen fortgesetzten Vergehens nach § 2 Abs. 1
und 2 des Heimtückegesetzes v. 20.12.1934 Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
 

In der Verhandlung des Sondergerichts vom 01.10.1942 beantragte die Staatsanwaltschaft, den Angeklagten
entsprechend der Anklage zu einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren zu verurteilen.

 

 

 

 

 

 

01.10.1942
Urteil

Tenor:
 

1. Angeklagter wird wegen fortgesetzter hetzerischer Äußerungen nach § 2 des
    Heimtückegesetzes zur Gefängnisstrafe von 2 Jahren verurteilt.
 
2. Auf die erkannte Strafe werden 2 Monate der erlittenen Polizei- und
    Untersuchungshaft angerechnet.

 

Vollstreckung
15.10.1942    Verlegung von der Haftanstalt Bayreuth in die Gefangenenanstalt
                     Bautzen
23.10.1942    Ankunft in Bautzen
30.07.1944   Entlassung nach vollständiger Verbüßung der Haft

 

Dr. Schmitt, Hans Wilhelm (Willy)

02_Kollektionen/Richter/Dr.

Dr. Frhr. Voith von Voithenberg, Hans

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Dr. Stadelmann, Georg Friedrich (Fritz)

02_Kollektionen/Richter/Dr.Stadelmann/Stadelmann_Passfoto_BArch

Roeßler, Christian

Krumbholtz, Karl

02_Kollektionen/Staatsanwälte/Krumbholtz/Krumbholtz_Passfoto_BArch
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