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Verfahren des Sondergerichts

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Fortgesetztes Verbrechen nach § 4 VolksschädlingsVO i.V.m. Diebstahl nach § 242 RStGB, teilweise § 243 Abs. 1 Ziff. 4 RStGB, rechtlich zusammentreffend mit erschwertem Verwahrungsbruch nach § 133 RStGB, § 73 RStGB / Urteil vom 20.01.1944

SG 67/43
SG Js 260/43
StABa Rep K 106 Nr. 104

Grünert, Willy

Geburtstag23.06.1911 in Hof a.d.Saale
BerufReichsbahnarbeiter
Familienstandverheiratet
Wohnort Hof, Nailaerstraße 12
24.12.1943
Beschreibung der angelasteten Tat

Der nicht vorbestrafte Angeklagte, zur Tatzeit Vater dreier Kinder im Alter von 8, 5 und 1 ¼
Jahren, war seit 1938 bei der Deutschen Reichsbahn, zunächst als Streckenarbeiter, später
in der Güterabfertigung am Hauptbahnhof in Hof beschäftigt. Als sog. Bühnenmeister oblag
ihm die Kontrolle der umzuwagenden Waggons.


Ihm wurde zur Last gelegt, im Zeitraum Januar bis November 1943 in zahlreichen Fällen
Waren aus beschädigten, aber auch aus unbeschädigten Kartons entwendet zu haben. In
einigen Fällen soll er außerdem die zu den Waren gehörenden Urkunden beiseitegeschafft
zu haben, um eine Entdeckung der Diebstähle zu verhindern.
 

Der Beschuldigte wurde am 17.11.1943 festgenommen und befand sich seit 20.11.1943 in
Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Hof.
 

Mit Datum 24.12.1943 erhob die Staatsanwaltschaft wegen fortgesetzten Verbrechens nach § 4
Volksschädlingsverordnung i.V.m. Diebstahl nach § 242 RStGB, teilweise § 243 Abs. 1 Ziff. 4 RStGB,
rechtlich zusammentreffend mit erschwertem Verwahrungsbruch nach § 133 RStGB, § 73 RStGB 
Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
 

In der Verhandlung des Sondergerichts vom 20.01.1944 beantragte die Staatsanwaltschaft,
den Angeklagten wegen eines fortgesetzt unter Ausnutzung der besonderen Kriegsverhältnisse
begangenen Diebstahls von Bahngütern kostenfällig zum Tode zu verurteilen und ihm die
bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebensdauer abzuerkennen.

20.01.1944
Urteil

Tenor:

Der Angeklagte hat nahezu ein Jahr lang dauernd Frachtsendungen der Deutschen
Reichsbahn beraubt und wird daher als Volksschädling mit dem Tode bestraft.

 

Vollstreckung

Nach seiner Verurteilung wurde der Verurteilte in das Gefängnis München-Stadelheim verlegt.
 

20.01.1944                    Gnadengesuch des Verteidigers RA Augustin
06.02.1944                   Gnadengesuch des Verurteilten
09.02.1944                   Gnadengesuch des Vaters des Verurteilten, Franz Grünert
10.02.1944                    Gnadengesuch des Emil Gemeinhardt (Freund des Verurteilten)
10.02.1944                    Gnadengesuch der Ehefrau des Verurteilten, Martha Grünert
14.02.1944                    Entscheidung des Reichsministers der Justiz Dr. Thierack, von dem
                                     Begnadigungsrecht keinen Gebrauch zu machen.



Vollstreckung des Todesurteils
mit dem Fallbeil am

02.03.1944, 17.00 Uhr
im Gefängnis München-Stadelheim
 

Beteiligte:

  • 1. StA Krumbholtz
  • J.S. Bojus als Urkundsbeamter der StA
  • Scharfrichter Reichhart mit seinen Gehilfen
  • Verw.O.Insop. Firmkaes als Vertreter des Gefängnisvorstands
  • ein Arzt

Brehm, Rudolf

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Dr. Beutner, Richard

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Dr. Becher, Maximilian

Hoffmann, Wilhelm Friedrich Georg

Staatsanwälte/Hoffmann/Hoffmann

Krumbholtz, Karl

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