Verfahren des Sondergerichts
Fortgesetztes Verbrechen nach § 4 VolksschädlingsVO i.V.m. Diebstahl nach § 242 RStGB, teilweise § 243 Abs. 1 Ziff. 4 RStGB, rechtlich zusammentreffend mit erschwertem Verwahrungsbruch nach § 133 RStGB, § 73 RStGB / Urteil vom 20.01.1944
Grünert, Willy
Der nicht vorbestrafte Angeklagte, zur Tatzeit Vater dreier Kinder im Alter von 8, 5 und 1 ¼
Jahren, war seit 1938 bei der Deutschen Reichsbahn, zunächst als Streckenarbeiter, später
in der Güterabfertigung am Hauptbahnhof in Hof beschäftigt. Als sog. Bühnenmeister oblag
ihm die Kontrolle der umzuwagenden Waggons.
Ihm wurde zur Last gelegt, im Zeitraum Januar bis November 1943 in zahlreichen Fällen
Waren aus beschädigten, aber auch aus unbeschädigten Kartons entwendet zu haben. In
einigen Fällen soll er außerdem die zu den Waren gehörenden Urkunden beiseitegeschafft
zu haben, um eine Entdeckung der Diebstähle zu verhindern.
Der Beschuldigte wurde am 17.11.1943 festgenommen und befand sich seit 20.11.1943 in
Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Hof.
Mit Datum 24.12.1943 erhob die Staatsanwaltschaft wegen fortgesetzten Verbrechens nach § 4
Volksschädlingsverordnung i.V.m. Diebstahl nach § 242 RStGB, teilweise § 243 Abs. 1 Ziff. 4 RStGB,
rechtlich zusammentreffend mit erschwertem Verwahrungsbruch nach § 133 RStGB, § 73 RStGB
Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
In der Verhandlung des Sondergerichts vom 20.01.1944 beantragte die Staatsanwaltschaft,
den Angeklagten wegen eines fortgesetzt unter Ausnutzung der besonderen Kriegsverhältnisse
begangenen Diebstahls von Bahngütern kostenfällig zum Tode zu verurteilen und ihm die
bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebensdauer abzuerkennen.
Tenor:
Der Angeklagte hat nahezu ein Jahr lang dauernd Frachtsendungen der Deutschen
Reichsbahn beraubt und wird daher als Volksschädling mit dem Tode bestraft.
Nach seiner Verurteilung wurde der Verurteilte in das Gefängnis München-Stadelheim verlegt.
20.01.1944 Gnadengesuch des Verteidigers RA Augustin
06.02.1944 Gnadengesuch des Verurteilten
09.02.1944 Gnadengesuch des Vaters des Verurteilten, Franz Grünert
10.02.1944 Gnadengesuch des Emil Gemeinhardt (Freund des Verurteilten)
10.02.1944 Gnadengesuch der Ehefrau des Verurteilten, Martha Grünert
14.02.1944 Entscheidung des Reichsministers der Justiz Dr. Thierack, von dem
Begnadigungsrecht keinen Gebrauch zu machen.
Vollstreckung des Todesurteils
mit dem Fallbeil am
02.03.1944, 17.00 Uhr
im Gefängnis München-Stadelheim
Beteiligte:
- 1. StA Krumbholtz
- J.S. Bojus als Urkundsbeamter der StA
- Scharfrichter Reichhart mit seinen Gehilfen
- Verw.O.Insop. Firmkaes als Vertreter des Gefängnisvorstands
- ein Arzt




