Verfahren des Sondergerichts
Fortgesetztes Verbrechen gem. § 4 VolksschädlingsVO i.V.m. §§ 350, 354, 348 II, 133 II, 274 Abs. 1 Ziff 1, 73 RStGB / Urteil vom 28.01.1944
Meyer, Johann
Der Angeklagte war seit 1939 bei der Deutschen Reichspost beschäftigt. Seit Februar 1940 arbeitete er im Postamt Bayreuth.
Ihm wurde zur Last gelegt, seit April 1942 in zahlreichen Fällen Feldpostpäckchen, die von der Front kamen, geöffnet und sich den Inhalt, insbesondere Rauchwaren und Lebensmittel, angeeignet zu haben. Insgesamt soll er so etwa 100 Pakete und Feldpostpäckchen beraubt haben.
Der Beschuldigte wurde am 24.01.1944 festgenommen und befand sich seit 26.01.1944 in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth.
Mit Datum 26.01.1944 erhob die Staatsanwaltschaft wegen fortgesetzten Verbrechens gem. § 4 Volksschädlingsverordnung i.V.m. §§ 350, 354, 348 II, 133 II, 274 Abs. 1 Ziff 1, 73 RStGB Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
In der Verhandlung des Sondergerichts vom 28.01.1944 beantragte die Staatsanwaltschaft, den Angeklagten als Volksschädling zum Tode zu verurteilen und ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebensdauer abzuerkennen.
Tenor:
Der Angeklagte hat lange Zeit hindurch dauernd Feldpostpäckchen und andere
Postsendungen im Amte unterschlagen und beraubt und wird deswegen als
Volksschädling zum Tode verurteilt.
29.01.1944 Verlegung in das Gefängnis München-Stadelheim
02.02.1944 Gnadengesuch des Verteidigers RA Hugo Schneider,
Bayreuth
06.02.1944 Gnadengesuch des Verurteilten
22.02.1944 Entscheidung des Reichsministers der Justiz Dr. Thierack,
von dem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch zu
machen.
09.03.1944, 18.14 Uhr Hinrichtung durch die Fallschwertmaschine
Beteiligte:
- Scharfrichter Reichhart
- AGRat Dr. Riedel als Vertreter der StA Bayreuth





