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Verfahren des Sondergerichts

Lesen Sie hier mehr über alle Verfahren des Sondergerichts am Landgericht Bayreuth in den Jahren 1942 bis 1945. Mittels der Suchfunktion können Sie auch nach Namen suchen.

Fortgesetzter verbotener Umgang mit einem Kriegsgefangenen / Urteil vom 30.07.1942

SG 4/42
SG Js 31/42
StABa Rep K 106 Nr. 5 + Nr. 281

Schmidt, Martha, geb. Kiesewetter

Geburtstag09.09.1911 in Coburg
BerufHausangestellte
Familienstandverheiratet
Wohnort Himmelkron, Hs.Nr. 90
15.07.1942
Beschreibung der angelasteten Tat

Die Ermittlungen kamen in Gang durch eine am 21.04.1942 erstattete Anzeige des Adam
Schmidt, Schwiegervater der Beschuldigten.


Die Beschuldigte war seit 15.04.1933 mit Georg Schmidt verheiratet. Das Ehepaar hatte zwei
gemeinsame Kinder im Alter von zu jener Zeit 6 und 8 Jahren. Der Ehemann war als Gefreiter
seit 1940 zur Wehrmacht eingezogen.


Der Beschuldigten wurde zur Last gelegt, Ende 1941 und Anfang 1942 in zwei Fällen den
Geschlechtsverkehr mit dem französischen Kriegsgefangenen Henri Beaulieu, geb.
03.07.1905 in St. Jilles, ausgeübt zu haben.

Martha Schmidt wurde am 22.05.1942 festgenommen und befand sich seit 11.07.1942 in
Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth.
 

Mit Datum 15.07.1942 erhob die Staatsanwaltschaft wegen fortgesetzten verbotenen Umgangs
mit einem Kriegsgefangenen (WehrkraftschutzVO) Anklage zum Sondergericht Bayreuth.

In der Verhandlung des Sondergerichts vom 30.07.1942 beantragte die Staatsanwaltschaft jene Strafe,
die vom Sondergericht schließlich auch ausgesprochen wurde.

30.07.1942
Urteil
Tenor:
  1. Wegen fortgesetzten Vergehens des verbotenen Umgangs mit Kriegsgefangenen
    gem. § 4 Abs. 1 der VO zur Ergänzung der Strafvorschriften zum Schutze der Wehrkraft
    des Deutschen Volkes vom 25.11.1939 (RGBl. I 2319) [Anm.: WehrkraftschutzVO] Verurteilung zur
    Zuchthausstrafe von 1 Jahr 6 Monaten und zu den Kosten.
     
  2. Anrechnung von 2 Monaten 1 Woche der erlittenen Polizei- und Untersuchungshaft.
     
  3. Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 2 Jahren.
Vollstreckung
13.08.1942 Überführung in das Zuchthaus Aichach
10.04.1943 Beschluss der StA Bayreuth:
                   Strafrest ab 22.05.1943 wird mit Bewährungsfrist bis 01.06.1948 zur
                   Bewährung ausgesetzt.
22.05.1943 Entlassung
05.02.1947 Beschluss der StA Bayreuth:
                   Urteil des SG Bayreuth v. 30.07.1942 ist durch §§ 2h, 9 des Wiedergutmachungsgesetzes
                   vom 28.05.1946 aufgehoben.
                   Vermerk ist im Strafregister zu tilgen.

Dr. Schmitt, Hans Wilhelm (Willy)

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Dr. Frhr. Voith von Voithenberg, Hans

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Dr. Stadelmann, Georg Friedrich (Fritz)

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Roeßler, Christian

Krumbholtz, Karl

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