Verfahren des Sondergerichts
Fortgesetzter verbotener Umgang mit einem Kriegsgefangenen / Urteil vom 30.07.1942
Schmidt, Martha, geb. Kiesewetter
Die Ermittlungen kamen in Gang durch eine am 21.04.1942 erstattete Anzeige des Adam
Schmidt, Schwiegervater der Beschuldigten.
Die Beschuldigte war seit 15.04.1933 mit Georg Schmidt verheiratet. Das Ehepaar hatte zwei
gemeinsame Kinder im Alter von zu jener Zeit 6 und 8 Jahren. Der Ehemann war als Gefreiter
seit 1940 zur Wehrmacht eingezogen.
Der Beschuldigten wurde zur Last gelegt, Ende 1941 und Anfang 1942 in zwei Fällen den
Geschlechtsverkehr mit dem französischen Kriegsgefangenen Henri Beaulieu, geb.
03.07.1905 in St. Jilles, ausgeübt zu haben.
Martha Schmidt wurde am 22.05.1942 festgenommen und befand sich seit 11.07.1942 in
Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth.
Mit Datum 15.07.1942 erhob die Staatsanwaltschaft wegen fortgesetzten verbotenen Umgangs
mit einem Kriegsgefangenen (WehrkraftschutzVO) Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
In der Verhandlung des Sondergerichts vom 30.07.1942 beantragte die Staatsanwaltschaft jene Strafe,
die vom Sondergericht schließlich auch ausgesprochen wurde.
- Wegen fortgesetzten Vergehens des verbotenen Umgangs mit Kriegsgefangenen
gem. § 4 Abs. 1 der VO zur Ergänzung der Strafvorschriften zum Schutze der Wehrkraft
des Deutschen Volkes vom 25.11.1939 (RGBl. I 2319) [Anm.: WehrkraftschutzVO] Verurteilung zur
Zuchthausstrafe von 1 Jahr 6 Monaten und zu den Kosten.
- Anrechnung von 2 Monaten 1 Woche der erlittenen Polizei- und Untersuchungshaft.
- Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 2 Jahren.
10.04.1943 Beschluss der StA Bayreuth:
Strafrest ab 22.05.1943 wird mit Bewährungsfrist bis 01.06.1948 zur
Bewährung ausgesetzt.
22.05.1943 Entlassung
05.02.1947 Beschluss der StA Bayreuth:
Urteil des SG Bayreuth v. 30.07.1942 ist durch §§ 2h, 9 des Wiedergutmachungsgesetzes
vom 28.05.1946 aufgehoben.
Vermerk ist im Strafregister zu tilgen.

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