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Verfahren des Sondergerichts

Lesen Sie hier mehr über alle Verfahren des Sondergerichts am Landgericht Bayreuth in den Jahren 1942 bis 1945. Mittels der Suchfunktion können Sie auch nach Namen suchen.

Fortgesetzte Verbrechen nach §§ 1, 2 der VO über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen / Urteil vom 11.08.1942

SG 7/42
SG Js 26/42
StABa Rep K 106 Nr. 8

Seiter, Josef

Geburtstag14.04.1889 in Durmersheim / Rastatt
Beruf Invalidenrentner (vormals Stukkateur)
Familienstandverheiratet
Wohnort Bayreuth, Bahnhofstr. 2
29.07.1942
Beschreibung der angelasteten Tat
Dem Beschuldigten wurde zur Last gelegt, im Zeitraum November 1941 bis Juni 1942
mehrfach und absichtlich ausländische (englische und russische) Sender abgehört und
deren Nachrichten, die geeignet gewesen seien, „die Widerstandskraft des deutschen Volkes
zu gefährden“, verbreitet zu haben. So soll er etwa aufgrund der ausländischen
Radiosendungen geäußert haben, die deutschen Soldaten wären dumm, weiterzukämpfen. 
 
Der Beschuldigte war vor allem durch die Aussage seiner Schwiegertöchter Maria Seiter,
geb. am 09.12.1920 in St. Pölten, und Babette Seiter, geb. Hübner, geb. am 13.09.1912.
Beide machten trotz Belehrung über ihr Aussageverweigerungsrecht belastende Angaben.  
 

Josef Seiter wurde am 26.06.1942 festgenommen und befand sich seit 18.07.1942 in Untersuchungshaft
im Gerichtsgefängnis Bayreuth.

Mit Datum 29.07.1942 erhob die Staatsanwaltschaft wegen fortgesetzten Verbrechens nach §§ 1,2
der VO über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen v. 01.09.1939 - RGBI. I. S. 1683 (RundfunkmaßnahmenVO) Anklage zum
Sondergericht Bayreuth.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft in der Verhandlung des Sondergerichts vom 11.08.1942 entsprach dem schließlich erlassenen Urteil.  
11.08.1942
Urteil
Tenor:
  1. Der Angeklagte wird wegen eines fortgesetzten Verbrechens nach § 1 der
    Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1.9.1939 und
    wegen eines weiteren fortgesetzten Verbrechens nach § 2 dieser Verordnung 
                             zur Gesamtzuchthausstrafe von 5 Jahren 
    und zu den Kosten verurteilt.
  2. Dem Angeklagten werden die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren
    aberkannt. 
Vollstreckung
07.09.1942 Zuchthaus Amberg 
18.03.1944 Bescheid der StA Bayreuth (Gns Nr. 50/44): 
                 „Im Namen des Reichsministers der Justiz!“ wurden das Gnadengesuch der
                   Tochter des Verurteilten Hanna Hübner vom 22.02.1944 und die Anschlussbitte
                   des Verurteilten vom 06.03.1944 trotz des vom Anstaltsarzt bestätigten „stark
                   herabgeminderten Gesundheitszustandes“
des Verurteilten zurückgewiesen.
                   Der Strafrest ( 3 ½ Jahre) sei „zu hoch“ und der Verurteilte sei „weiterhin straferstehungsfähig“. 
18.10.1944 Zuchthaus St. Georgen Bayreuth 
08.12.1944 Zuchthaus Straubing – Psychische Abteilung 
22.12.1944 verstorben 
23.12.1944 Bescheinigung des Zuchthauses Straubing: 
                   „Tod durch Herzinsuffizienz“
18.10.1954 Entscheidung der StA Bayreuth: 
                  Gemäß § 9 Abs. 1 des Wiedergutmachungsgesetzes (Gesetz zur Wiedergutmachung
                   nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege vom 28.05.1946) -
                   i.V.m. § 2g a.a.O.ist das Urteil des SG Bayreuth vom 11.08.1942 aufgehoben. 

Dr. Schmitt, Hans Wilhelm (Willy)

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Dr. Frhr. Voith von Voithenberg, Hans

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Dr. Stadelmann, Georg Friedrich (Fritz)

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Krumbholtz, Karl

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Krumbholtz, Karl

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