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Verfahren des Sondergerichts

Lesen Sie hier mehr über alle Verfahren des Sondergerichts am Landgericht Bayreuth in den Jahren 1942 bis 1945. Mittels der Suchfunktion können Sie auch nach Namen suchen.

Vergehen nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Heimtückegesetz / Urteil vom 18.10.1943

SG 54/43
SG Js 181/43
StABa Rep K 106 Nr. 92 + Nr. 347

Pfaffenberger, Georg

Geburtstag29.05.1894 in Pettendorf
BerufSchreinermeister
Familienstandverheiratet
Wohnort Pettendorf Hs.Nr. 39
05.10.1943
Beschreibung der angelasteten Tat

Der Angeklagte, der in Pettendorf eine Schreinerei betrieb, und dessen drei (von vier) Söhnen
zur Wehrmacht eingezogen waren, war bereits zweimal nach München zur Behebung von
Kriegsschäden eingesetzt.

Ihm wurde zur Last gelegt, im November 1942 und nochmals im Juli 1943 in seinem Heimatort

Hitler, Goebbels und den Staatsminister Wagner (Anm.: Adolf Wagner, NSDAP-Gauleiter im Gau
München-Oberbayern, bayerischer Minister und SA-Obergruppenführer) verunglimpft zu haben. 
So soll er u.a. gefragt haben, wie man den Namen „Hitler“ in den Mund nehmen könne. „Der
Stromer
“ habe „manchen ins Unglück gebracht, der ist schuld am Krieg.“ Über Goebbels habe er
geäußert, dass bei einer Veranstaltung von Goebbels in München nur „ein paar alte Weiber,
ein paar Kinder und ein wenig SA“
anwesend gewesen seien. Staatsminister Wagner sei „den
ganzen Tag über besoffen, man nenne ihn nur die besoffene Sau.“


Der Beschuldigte wurde am 06.08.1943 festgenommen und befand sich seit 06.08.1943 in
Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth.


Mit Datum 05.10.1943 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Vergehens nach § 2
Abs. 1 und Abs. 2 Heimtückegesetz Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
 

In der Verhandlung des Sondergerichts vom 18.10.1943 beantragte die Staatsanwaltschaft,
den Angeklagten wegen eines Vergehens nach § 2 Abs. 1 des Heimtückegesetzes v. 20.12.1934
in Tatmehrheit mit einem Vergehen nach § 2 Abs. 2 Heimtückegesetz zu einer Gesamtgefängnisstrafe
von 3 Jahren 3 Monaten
zu verurteilen, ihm die Kosten aufzuerlegen und zwei Monate der erlittenen
U-Haft anzurechnen.

18.10.1943
Urteil

Tenor:

Der Angeklagte wird wegen öffentlich und nichtöffentlich gebrauchter hetzerischer
Äußerungen über führende Persönlichkeiten des Staates und der Partei zur
Gesamtgefängnisstrafe von 2 Jahren und zu den Kosten verurteilt.
 

Auf die erkannte Strafe werden 11 Wochen der erlittenen Polizei- und Untersuchungshaft
angerechnet.

Vollstreckung

23.11.1943                 Beschluss der StA Bayreuth:
                                  Dem Verurteilten wird Strafunterbrechung gewährt vom 24.11. bis
                                  04.12.1943 (zur Regelung geschäftlicher Angelegenheiten in der Schreinerei)

24.11.1943                 Entlassung aus dem Gerichtsgefängnis Bayreuth

04.12.1943                Beschluss der StA Bayreuth:
                                  Dem Verurteilten wird weitere Strafunterbrechung gewährt bis
                                  15.12.1943 (wegen Erkrankung des Sohnes)
15.12.1943                  Strafantritt im Gerichtsgefängnis Bayreuth
30.12.1943                 Verlegung in das Strafgefängnis Landsberg / Lech
06.01.1944                 Ankunft im Strafgefängnis Landsberg / Lech
25.10.1944                 Bescheid der StA Bayreuth:
                                   Das Gesuch des RA Dr. Thoma auf bedingten Erlass des Strafrestes
                                   wird als zur Berücksichtigung ungeeignet zurückgewiesen.
24.02.1945                 Beschluss der StA Bayreuth:
                                   Der ab 28.02.1945 nicht verbüßte Strafrest wird bis 01.03.1948 zur
                                   Bewährung ausgesetzt.
02.03.1945                 Entlassung aus dem Strafgefängnis Landsberg / Lech
11.03.1947                   Beschluss der StA Bayreuth:
                                    Das Urteil des SG Bayreuth v. 18.10.1943 ist durch §§ 2b, 9 des Wiedergutmachungsgesetzes 
                                    vom 28.05.1946 aufgehoben.
                                    Der Vermerk im Strafregister ist zu tilgen.

Dr. Frhr. Voith von Voithenberg, Hans

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Brehm, Rudolf

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Dr. Weißenberger, Heribert

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Dr. Stadelmann, Fritz

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