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Verfahren des Sondergerichts

Lesen Sie hier mehr über alle Verfahren des Sondergerichts am Landgericht Bayreuth in den Jahren 1942 bis 1945. Mittels der Suchfunktion können Sie auch nach Namen suchen.

Verbrechen nach § 4 VolksschädlingsVO i.V.m. Vergehen der Abtreibung nach § 218 Abs. 2 und 1 RStGB / Urteil vom 02.09.1943

SG 38/43
SG Js 180/43
StABa Rep K 106 Nr. 637

Schörner, Johann

Geburtstag16.04.1893 in Schwarzenbach/Saale
BerufSteinmetz
Familienstandverwitwet
Wohnort Schwarzenbach/Saale, Hans-Schemm-Str. 14

Hauer, Maria, geb. Hopfner

Geburtstag12.04.1909 in Meuselwitz/Thüringen
BerufBrauersehefrau
Familienstandverheiratet
Wohnort Schwarzenbach/Saale, Münchberger Str. 6
18.08.1943
Beschreibung der angelasteten Tat

Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, im März 1943 bei der Angeklagten Hauer eine
Abtreibung durchgeführt zu haben. Der angeklagte Schörner soll die verheiratete
Angeklagte Hauer, die in Schwarzenbach die Hofer NS-Zeitung ausgetragen habe, im
Juli 1942 kennengelernt und mit ihr in der Folge eine intime Beziehung eingegangen sein.

Die Angeklagte sei seit Oktober 1942 mit einem Kind ihres Ehemanns, der zu dieser Zeit
als Soldat auf Heimaturlaub gewesen war, schwanger gewesen. Mittels Einspritzens
von Seifenwasser in die Gebärmutter hätten beide im März 1943 eine Abtreibung des
Kindes herbeigeführt.
 

Schörner, Johann wurde am 08.07.1943 festgenommen und befand sich seit
10.07.1943 in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Hof/Saale.

Hauer, Maria befand sich nicht in Untersuchungshaft.
 

Mit Datum 18.08.1943 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage zum Sondergerich tBayreuth

  • gegen Johann Schörner wegen Verbrechens nach § 4 Volksschädlingsverordnung i.V.m.
          Vergehen der Abtreibung nach § 218 Abs. 2 und 1 RStGB
  • gegen Maria Hauer wegen  Vergehens der Abtreibung nach § 218 Abs. 1 RStGB.


In der Verhandlung des Sondergerichts in Hof vom 02.09.1943 beantragte die
Staatsanwaltschaft

bezgl. Schörner:
Verurteilung wegen Verbrechens der Beleidigung gem. § 185 RStGB i.V.m. § 4
Volksschädlingsverordnung zur Zuchthausstrafe von 1 Jahr 6 Monaten und wegen eines
Vergehens der Abtreibung gem. § 218 RStGB zur Gefängnisstrafe von 1 Jahr 6
Monaten, zusammengeführt zu einer Zuchthausstrafe von 2 Jahren.
Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 2 Jahren und Absehen
von der Anrechnung der U-Haft.
 

nezgl. Hauer:

Verurteilung wegen eines Vergehens der Abtreibung gem. § 218 RStGB zur
Gefängnisstrafe von 8 Monaten.

02.09.1943
Urteil

Tenor:

  1. Die Angeklagten werden wegen je eines Vergehens der Abtreibung kostenpflichtig
    verurteilt,
    der Angeklagte Schörner zur Gefängnisstrafe von 1 Jahr 6 Monaten, die Angeklagte
    Hauer zur Gefängnisstrafe von 8 Monaten.
     
  2. Dem Angeklagten Schörner wird auf die erkannte Strafe 1 Monat der erlittenen
    Untersuchungshaft angerechnet.
     
  3. Die zur Tat verwendeten Gegenstände, ein Irrigator und vier Röhrchen, werden
    eingezogen.
Vollstreckung

Schörner

02.10.1943       Verlegung in die Strafanstalt Landsberg/Lech

01.02.1945       Haftentlassung nach vollständiger Verbüßung der Haft

 

Hauer

20.09.1943       Verfügung der StA Bayreuth:
                          Die Strafvollstreckung wird einstweilen eingestellt
22.09.1943        Entscheidung der StA Bayreuth:
                          Das Gnadengesuch vom 04.09.1943 auf bedingten Straferlaß oder
                          Strafaufschub wird „als zur Berücksichtigung ungeeignet“ zurückgewiesen.

                          Strafantritt in der Strafanstalt Bernau (genaues Datum ist aus den Akten nicht
                          ersichtlich)
01.04.1944        Beschluss der StA Bayreuth:
                          Die Vollstreckung wird hinsichtlich des ab 13.05.1944 nicht verbüßten
                          Strafrestes von 61 Tagen bis 01.06.1947 zur Bewährung ausgesetzt.
02.08.1947        Verfügung der StA Bayreuth:
                          Strafrest gilt gem. § 32 Gnadenordnung vom 06.02.1935 als mit Ablauf der
                          Probezeit endgültig erlassen.

 

Dr. Frhr. Voith von Voithenberg, Hans

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Brehm, Rudolf

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Dr. Weißenberger, Heribert

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Krumbholtz, Karl

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