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Verfahren des Sondergerichts

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Verbrechen nach § 4 VolksschädlingsVO i.V.m. fortgesetzten Vergehen des Betrugs und des Erschleichens von Bezugsberechtigungen / Urteil vom 16.12.1943

SG 61/43
SG Js. 238/43
StABa Rep K 106 Nr. 99

Bialaschik, Stefanie

Geburtstag 02.09.1923 in Boprek-Karf, Kreis Beuthen-Tarnowitz (Oberschlesien)
BerufRüstungsarbeiterin
Familienstandledig
Wohnort Lichtenberg, Stebener Straße 193
02.12.1943
Beschreibung der angelasteten Tat

Der Angeklagten wurde zur Last gelegt, am 02.06.1943 ihren Arbeitsplatz in Merseburg
pflichtwidrig verlassen zu haben und sich anschließend in Norddeutschland „herumgetrieben“
zu haben. In Hamburg-Altona habe sie einen Zug nach Lichtenberg / Kreis Naila bestiegen,
der für Bombengeschädigte vorgesehen gewesen sei. In Lichtenberg habe sie sich als
Bombengeschädigte, als älter und als schwanger ausgegeben, was dazu geführt habe, dass
ihr eine Wohnung zugewiesen und Einkleidungsgeld ausbezahlt worden sei. Aus Mitleid
über ihr behauptetes Schicksal seien ihr zudem von der Bevölkerung in Lichtenberg
Kleidungsstücke geschenkt worden.
 

Die Beschuldigte wurde am 16.10.1943 festgenommen und befand sich seit 22.10.1943 in
Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Hof.
 

Mit Datum 02.12.1943 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens nach
§ 4 Volksschädlingsverordnung i.V.m. fortgesetztem Vergehen des Betrugs und des
Erschleichens von Bezugsberechtigungen Anklage zum Sondergericht Bayreuth.

In der Verhandlung des Sondergerichts vom 16.12.1943 beantragte die Staatsanwaltschaft,
die Angeklagte wegen eines Verbrechens nach § 4 Volksschädlingsverordnung, wegen Betrugs
und Erschleichens von Bezugsberechtigungen zur Gesamtzuchthausstrafe von 2 Jahren zu 
verurteilen und ihr die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 2 Jahren abzuerkennen.

 

16.12.1943
Urteil

Tenor:

Die Angeklagte hat sich fälschlich als Bombengeschädigte ausgegeben und dadurch
fortgesetzt Betrügereien begangen und Bezugsberechtigungen erschlichen.

Sie wird deshalb als Volksschädling zur Zuchthausstrafe von 2 Jahren kostenfällig
verurteilt.

Die bürgerlichen Ehrenrechte werden ihr auf die Dauer von 2 Jahren aberkannt.

 

Vollstreckung

17.01.1944       Verlegung in das Frauenzuchthaus Aichach

07.05.1945      Entlassung aufgrund Anordnung der amerikanischen Prüfungskommission
28.03.1947      Entscheidung des Bayer. Staatsministers der Justiz Dr. Wilhelm Hoegner:
                        Der nicht verbüßte Rest der Zuchthausstrafe wird erlassen.
                        Die Rechtsfolgen der Verurteilung zur Zuchthausstrafe werden aufgehoben.
                        Der Stefanie Bialaschik werden die bürgerlichen Ehrenrechte wieder
                        verliehen.

Dr. Frhr. Voith von Voithenberg, Hans

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Brehm, Rudolf

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Dr. Weißenberger, Heribert

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Krumbholtz, Karl

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