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Verfahren des Sondergerichts

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Verbrechen nach § 4 VolksschädlingsVO i.V.m. Betrug nach § 263 RStGB / Urteil vom 27.09.1943

SG 49/43
SG Js 201/43
StABa Rep K 106 Nr. 87

Pillon, Eleonore

Geburtstag29.06.1922 in Dorstfeld / Dortmund
Beruf Hausangestellte
Familienstandledig
Wohnort Dortmund, Peuhausstr.
16.09.1943
Beschreibung der angelasteten Tat

Der aus Dortmund stammenden Angeklagten wurde zur Last gelegt, ihren Dortmunder
Arbeitsplatz eigenmächtig verlassen und sich in der Folge „herumgetrieben“ zu haben. Ende
Juli sei sie nach Bayreuth gekommen und habe sich hier als Hamburger Fliegergeschädigte
ausgegeben und sich dadurch die Unterstützung anderer Bürger erschlichen.

Einen Mann, mit dem sie geschlechtlich verkehrt habe, habe sie bestohlen. Außerdem habe sie
Ehrenrühriges über deutsche Wehrmachtsoffiziere erzählt.
 

Die Beschuldigte wurde am 18.08.1943 festgenommen und befand sich seit 19.08.1943 in
Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth.


Mit Datum 16.09.1943 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens nach § 4
VolksschädlingsVO i.V.m. Betrug nach § 263 RStGB Anklage zum Sondergericht
Bayreuth.
 

In der Verhandlung des Sondergerichts vom 27.09.1943 beantragte die Staatsanwaltschaft,
die Angeklagte als Volksschädling nach § 4 Volksschädlingsverordnung i.V.m. § 263 RStGB,
wegen eines Vergehens nach § 1 Abs. 1 Heimtückegesetz sowie wegen eines Diebstahls zur
Gesamtzuchthausstrafe von 2 Jahren zu verurteilen und der Angeklagten die
bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 2 Jahren abzuerkennen.

 

27.09.1943
Urteil

Tenor:
 

Die Angeklagte wird wegen Betrugs, wegen heimtückischer Äußerungen und wegen
Diebstahls zur Gesamtgefängnisstrafe von 1 Jahr 8 Monaten und zu den Kosten verurteilt.

Auf die Strafe wird 1 Monat der erlittenen Untersuchungshaft angerechnet.

Vollstreckung

23.10.1943                  Verlegung in die Strafanstalt Bernau /Chiemsee

17.01.1945                   Bescheid der StA Bayreuth:
                                    Das Gesuch v. 19.11.1944 auf bedingten Erlaß des Strafrestes wird als
                                    ungeeignet zurückgewiesen.
26.04.1945                  Strafende
                                    Entlassungsdokument befindet sich nicht bei den Akten
28.09.1948                  Vermerk der Strafanstalt Aichach, dass die Verurteilte am 30.04.1945
                                    in Laufen entwichen sei (der Widerspruch des „Entlaufens“ nach
                                    Strafende wurde nicht aufgeklärt)

 

Dr. Lenz, Ernst

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Brehm, Rudolf

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Krumbholtz, Karl

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Dr. Stadelmann, Fritz

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