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Verfahren des Sondergerichts

Lesen Sie hier mehr über alle Verfahren des Sondergerichts am Landgericht Bayreuth in den Jahren 1942 bis 1945. Mittels der Suchfunktion können Sie auch nach Namen suchen.

Verbrechen nach § 4 VolksschädlingsVO in Verbindung mit Betrug, § 263 RStGB / Urteil vom 14.02.1945

SG 3/45
1 a SG 3/45
StABa Rep K 106 Nr. 168

Baumgärtner, Konrad

Geburtstag15.03.1903 in Kulmbach
BerufStukkateur
Familienstandledig
Wohnort in Kulmbach, Hagleite Nr. 20
22.01.1945
Beschreibung der angelasteten Tat

Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, Ende Oktober / Anfang November 1944 die Bäuerin
Margarete Grampp in Oberdornlach aufgesucht zu haben und sich fälschlich als ein Kamerad
ihres im Krieg vermissten Ehemannes ausgegeben zu haben, um auf diese Weise die
Herausgabe von Lebensmitteln zu erreichen. Die auf diese Weise getäuschte Bäuerin soll dem
Angeklagten einen Stallhasen und Äpfel geschenkt haben. 
 

Der Beschuldigte wurde am 19.01.1945 festgenommen und befand sich seitdem in Untersuchungshaft
im Gerichtsgefängnis Bayreuth.

Mit Datum 22.01.1945 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens nach § 4 Volksschädlingsverordnung 
in Verbindung mit Betrug, § 263 RStGB am  22.01.1945 Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
 

In der Verhandlung des Sondergerichts vom 14.02.1945 beantragte die Staatsanwaltschaft, den 
Angeklagten wegen der ihm in der Anklageschrift zur Last gelegten Straftaten zur Zuchthausstrafe
von 2 Jahren 6 Monaten
und zu den Kosten zu verurteilen und ihm die bürgerlichen Ehrenrechte
auf die Dauer von 3 Jahren abzuerkennen.

14.02.1945
Urteil

Tenor:
 

Konrad Baumgärtner hat sich bei der Frau eines Frontsoldaten der Wahrheit
zuwider als dessen Kamerad ausgegeben und durch das Vorbringen, Grüsse
von dem vom Feind eingeschlossenen Ehemann zu bestellen, Äpfel und einen
Stallhasen für sich herausgeschwindelt.
 

Baumgärtner wird daher als Volksschädling zur Zuchthausstrafe von 2 Jahren
kostenfällig verurteilt.
 

Die Ehrenrechte werden ihm auf die Dauer von 2 Jahren aberkannt.

Auf die Strafe werden 3 Monate der Untersuchungshaft angerechnet.

 

Vollstreckung

19.03.1945   Anordnung der StA Bayreuth:
                    
Anwendung der KriegstäterVO über die Vollstreckung von Freiheitsstrafen wegen einer
                    während des Krieges begangenen Tat v. 11.06.1940 (RGBl. I, 877).

                        Anm.: Die Anwendung der sog. KriegstäterVO bedeutete,
                   dass die während der Kriegszeit verbüßte Haftzeit nicht auf die Strafe angerechnet wurde.

Zu der von der StA Bayreuth angeordneten Verlegung des Verurteilten in das Zuchthaus
Ebrach kam es wegen der Kriegsereignisse nicht mehr.

11.04.1945    Entlassung des Verurteilten nach der am selben Tag durch einen
                     Bombentreffer erfolgten Zerstörung des Gerichtsgefängnisses Bayreuth

12.07.1946    Entschließung des Bayer. Justizministers Dr. Wilhelm Hoegner (zugleich
                     Bayer. Ministerpräsident):
                     Die Zuchthausstrafe wird in eine Gefängnisstrafe von 4 Monaten
                     umgewandelt. Der nicht verbüßte Rest dieser Strafe wird erlassen.
                     
Dem Konrad Baumgärtner werden die bürgerlichen Ehrenrechte wieder
                     verliehen.

 

Brehm, Rudolf

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Mohr, Karl-Michael

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Dr. Weißenberger, Heribert

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Dr. Weißenberger, Heribert

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