Verfahren des Sondergerichts
Verbrechen nach § 1 KriegswirtschaftsVO, rechtlich zusammentreffend mit einem fortgesetzten Vergehen des Diebstahls nach §§ 242, 73 RStGB / Urteil vom 20.12.1944
Trautner, Johanna
Die Angeklagte war seit Dezember 1942 im Milchhof Pegnitz als sog. Buttermeierin
beschäftigt.
Ihr wurde zur Last gelegt, im Jahr 1943 Butter in einer Menge von insgesamt 25-30 kg an den
Zivilarbeiter Maurice Andrault (Anm.: vgl. hierzu auch SG 15/44), sowie in den Jahren 1942 bis 1943
in einer Menge von insgesamt 10-15 kg an die Beschäftigten Georg Heinrich und Georg Pühl
abgegeben zu haben.
Die Beschuldigte befand sich nicht in Untersuchungshaft.
Mit Datum 16.08.1944 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens nach § 1 KriegswirtschaftsVO,
rechtlich zusammentreffend mit einem fortgesetzten Vergehen des Diebstahls nach §§ 242, 73
RStGB Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
In der Verhandlung des Sondergerichts vom 20.12.1944 beantragte die Staatsanwaltschaft, die
Angeklagte wegen einer Übertretung der Verbrauchsregelungs-Strafverordnung vom 26.11.1941
(RGBI. I, S. 734) zur Gefängnisstrafe von 3 Wochen und zu den Kosten zu verurteilen.
Tenor:
Johanna Trautner hat als Buttermeierin des Milchhofs Pegnitz an Betriebsangehörige Butter
in geringer Menge unberechtigt abgegeben.
Sie wird deshalb zur Geldstrafe von 50,-- RM - fünfzig Reichsmark -, ersatzweise 5 Tagen
Haft kostenfällig verurteilt.
30.01.1946 Aufforderung des Kostenbeamten der Staatsanwaltschaft Bayreuth
zur Zahlung der Geldstrafe von 50,-- RM zzgl. Gebühren von 9,79 RM
19.02.1946 Zahlung von Geldstrafe und Gebühren




