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Verfahren des Sondergerichts

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Fortgesetzte Zuwiderhandlung nach § 4 der WehrkraftschutzVO vom 25.11.1939 / Urteil vom 06.07.1943

SG 31/43
SG Js 156/43
StABa Rep K 106 Nr. 72

Brunner, Elise

Geburtstag 25.03.1920 in Riegelstein, Gde. Spieß
BerufDienstmagd
Familienstandledig
Wohnort whft bei dem Bauern Georg Weidinger in Waiganz, Gde. Stierberg
28.06.1943
Beschreibung der angelasteten Tat

Die Angeklagte war bereits seit 1934 bei dem Bauern Weidinger in Waiganz als Dienstmagd
eingesetzt. Im Oktober 1941 wurde dem Hof auch der belgische Kriegsgefangene Marcel
Simon (No. 34 713) als Zwangsarbeiter zugewiesen.
 

Der Angeklagten wurde zur Last gelegt, seit August 1942 mit dem Kriegsgefangenen mehrfach
geschlechtlich verkehrt zu haben und von ihm schwanger geworden zu sein.

Die Beschuldigte befand sich nicht in Untersuchungshaft.
 

Mit Datum 28.06.1943 erhob die Staatsanwaltschaft wegen fortgesetzter Zuwiderhandlung nach
§ 4 der WehrkraftschutzVO vom 25.11.1939 (RGBl. I S. 2319) i.V.m. der VO über den Umgang mit
Kriegsgefangenen v. 11.05.1940 (RGBl. I S. 769) Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
 

In der Verhandlung des Sondergerichts vom 06.07.1943 beantragte die Staatsanwaltschaft,
die Angeklagte wegen eines fortgesetzten Vergehens nach § 4 der WehrkraftschutzVO
vom 25.11.1939 unter Annahme eines schweren Falles zur
Zuchthausstrafe von 1 Jahr 6 Monaten und zu den Kosten des Verfahrens zu verurteilen,
sowie ihr die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 2 Jahren abzuerkennen.

06.07.1943
Urteil

Tenor:
 

Die Angeklagte wird wegen fortgesetzten verbotenen Umgangs mit einem Kriegsgefangenen
zur Zuchthausstrafe von 1 Jahr und zu den Kosten verurteilt.

Der Angeklagten werden die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 2 Jahren
aberkannt.

Vollstreckung

12.07.1943                  Verfügung der StA Bayreuth:
                                    Strafvollstreckung wird bis auf weiteres vorläufig ausgesetzt, da sich
                                    die Verurteilte amtsbekannt in Schwangerschaft befindet und daher
                                    vollzugsuntauglich ist.

23.08.1943                  Entbindung

16.12.1943                   Beschluss der StA Bayreuth:
                                    Gesuch des Bauern Weidinger auf Strafaufschub wird zurückgewiesen.

03.01.1944                  Strafantritt im Frauenzuchthaus Aichach

11.08.1944                   Beschluss der StA Bayreuth:
                                    Der ab 30.09.1944 nicht verbüßte Strafrest wird bis 01.10.1947 zur
                                    Bewährung ausgesetzt.

30.09.1944                 Haftentlassung der Verurteilten

17.02.1947                   Beschluss der StA Bayreuth:
                                    Urteil des SG Bayreuth v. 06.07.1943 ist durch §§ 2h, 9 des    
                                    Wiedergutmachungsgesetzes v. 28.05.1946 aufgehoben.
                                    Der Vermerk im Strafregister ist zu tilgen.

Dr. Frhr. Voith von Voithenberg, Hans

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Dr. Lenz, Ernst

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Krumbholtz, Karl

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Dr. Stadelmann, Fritz

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