pfeil-icon

Verfahren des Sondergerichts

Lesen Sie hier mehr über alle Verfahren des Sondergerichts am Landgericht Bayreuth in den Jahren 1942 bis 1945. Mittels der Suchfunktion können Sie auch nach Namen suchen.

Fortgesetzte rechtlich zusammentreffende Verbrechen nach §§ 1 und 2 der VO über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen v. 01.09.1939 / Urteil vom 08.12.1943

SG 57/43
SG Js 233/43
StABa Rep K 106 Nr. 95

Schmidt, Friedrich

Geburtstag09.02.1898 in Reuth, Gde. Azendorf
BerufEisenbahnarbeiter
Familienstandverheiratet
Wohnort Hutschdorf, Hs.Nr. 5
25.11.1943
Beschreibung der angelasteten Tat

 

Dem Angeklagten, der im Besitz eines Rundfunkgerätes Marke Blaupunkt gewesen ist, wurde
zur Last gelegt, im Zeitraum April 1942 bis Mai 1943 regelmäßig ausländische Radiosender,
namentlich die deutschsprachigen Sender von Radio London (Anm.: gemeint war der
deutschsprachige Dienst der BBC), gehört zu haben.
 

Der Beschuldigte wurde am 07.10.1943 festgenommen und befand sich seit 14.10.1943 in
Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth


Mit Datum 25.11.1943 erhob die Staatsanwaltschaft wegen zweier fortgesetzter rechtlich
zusammentreffender Verbrechen nach §§ 1 und 2 der  RundfunkmaßnahmenVO (VO über
außerordentliche Rundfunkmaßnahmen v. 01.09.1939 - RGBl. I S. 1683) 
Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
 

In der Verhandlung des Sondergerichts vom 08.12.1943 beantragte die Staatsanwaltschaft,
den Angeklagten wegen zweier fortgesetzter rechtlich zusammentreffender Verbrechen
nach §§ 1 und 2 der RundfunkmaßnahmenVO zur
Zuchthausstrafe von 4 Jahren und zur Tragung der Kosten des Verfahrens zu verurteilen,
ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 4 Jahren abzuerkennen und die
Einziehung des zu den Straftaten benützten Rundfunkempfangsgerätes Marke Blaupunkt
anzuordnen.

08.12.1943
Urteil

Tenor:

  1. Der Angeklagte hat fortgesetzt feindliche Nachrichtensendungen abgehört und dabei
    dritten Personen Gelegenheit gegeben, zersetzende Nachrichten mitanzuhören. Er
    wird deshalb zur Zuchthausstrafe von 3 Jahren 6 Monaten kostenfällig verurteilt.
  2. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden ihm auf die Dauer von 4 Jahren aberkannt.
  3. Das benützte Rundfunkempfangsgerät Marke Blaupunkt wird eingezogen.
Vollstreckung

28.12.1943                  Beschluss der StA Bayreuth:
                                    Anordnung der Anwendung der KriegstäterVO (RGBl. I S. 877). Das
                                    bedeutete, dass die in die Zeit des Kriegszustands fallende
                                    Vollzugszeit in die Strafzeit nicht eingerechnet wurde.
28.12.1943                  Anordnung der StA Bayreuth:
                                   „Gemäß § 41 Str.VO sind vorhandene Orden und Ehrenzeichen des
                                   Verurteilten einzuziehen
.“ Es erging Weisung an den Gendarmerie-
                                    Posten Thurnau, u.a. das EK II., mit dem der Verurteilte im 1. Weltkrieg
                                    ausgezeichnet worden war, aus der Wohnung zu holen und an die StA
                                    zu übersenden.
14.04.1944                  Verlegung des Verurteilten vom Gerichtsgefängnis Bayreuth in das
                                    Zuchthaus Kassel-Wehlheiden
31.01.1945                   Verfügung der StA Bayreuth:
                                    Gesuch der Ehefrau des Verurteilten auf Strafunterbrechung wird
                                    zurückgewiesen.

                                    Der Entlassungszeitpunkt lässt sich den Akten nicht entnehmen. Es ist
                                    allerdings davon auszugehen, dass die Entlassung mit Annäherung der
                                    US-Army spätestens ca. Mitte / Ende April 1945 erfolgte.
02.04.1947                  Beschluss der StA Bayreuth:
                                    Das Urteil des SG Bayreuth v. 08.12.1943 ist durch § 2g des
                                    Wiedergutmachungsgesetzes vom 28.05.1946 aufgehoben.
                                    Der Vermerk im Strafregister ist zu tilgen.

 

Dr. Frhr. Voith von Voithenberg, Hans

1Richter.png

Brehm, Rudolf

02_Kollektionen/Richter/Brehm/Brehm_Passfoto_BArch

Dr. Weißenberger, Heribert

Staatsanwälte/IMG_5396.jpeg

Dr. Riedel, Hermann

02_Kollektionen/Staatsanwälte/Hermann
Dokumente