Verfahren des Volksgerichtshofes
Wehrkraftzersetzung, Feindbegünstigung und Rundfunkverbrechen nach § 5 KSSVO, §§ 91b, 73 RStGB, §§ 1 und 2 der VO über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 01.09.1939.
Dr. phil. Madlener, Leo Wilhelm
Der Angeklagte war seit 1933 katholischer Pfarrer in Burggrub. In dieser Funktion betreute er auch seelsorgerisch das der Familie Stauffenberg gehörende Schloss Greifenstein.
Dr. Madlener war bereits mehrfach „beanstandet“ worden, weil er im Religionsunterricht den Hitlergruß (Deutscher Gruß) nicht benutzte, bei besonderen Anlässen nicht flaggte und durch Abhalten von Gottesdiensten gegen das Feiertagsrecht verstieß.
Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, seit Jahren ausländische Rundfunksender und die dort ausgestrahlten Lageberichte gehört zu haben. Zudem habe er sich in Gesprächen mit Karl Geiger, dem Schlosswart von Greifenstein, despektierlich geäußert haben. So habe er Hitler als „Verführer“ bezeichnet. Beide hätten geäußert, dass der Krieg für Deutschland längst verloren sei und es im nationalsozialistischen Staat keine persönliche Freiheit gäbe. Es sei wünschenswert, dass den Führer der Teufel hole.
Am 29.01.1945 erhob Oberreichsanwalt Parrisius Anklage.
Antrag der Staatsanwaltschaft in der Verhandlung des 2. Senats des VGH im Strafkammersitzungssaal des LG Bayreuth v. 16.03.1945, an der neben den Berufsrichtern des VGH auch Kreisleiter Kuhr beteiligt war, ist nicht bekannt, da das Protokoll bislang nicht auffindbar war.
Helmut Paulus berichtet jedoch, dass Madlener "nur" zu einer Zuchthausstrafe von 5 Jahren verurteilt und am 14. April 1945 von den Amerikanern aus der Haft in Bayreuth entlassen worden sei.



