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Verfahren des Volksgerichtshofes

Lesen Sie hier mehr über Verfahren, Beschuldigte, Staatsanwälte und Richter des Sonder- und Volksgerichtes in Bayreuth aus der Zeit des Dritten Reichs, sowie den Umgang damit, nach dem Ende des 2. Weltkrieges.

Wehrkraftzersetzung, Feindbegünstigung und Rundfunkverbrechen nach § 5 KSSVO, §§ 91b, 73 RStGB, §§ 1 und 2 der VO über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 01.09.1939.

Az. (2. Senat des VGH)
3 J 2094/44 (Oberreichsanwalt beim VGH)
BArch R 3017/40065 BArch R 3001/177418

Dr. phil. Madlener, Leo Wilhelm

Geburtstag13.11.1896 in Dahenfeld
Berufkatholischer Priester
Familienstandledig
Wohnort Burggrub, Haus Nr. 19
29.01.1945
Beschreibung der angelasteten Tat

Der Angeklagte war seit 1933 katholischer Pfarrer in Burggrub. In dieser Funktion betreute er auch seelsorgerisch das der Familie Stauffenberg gehörende Schloss Greifenstein.
Dr. Madlener war bereits mehrfach „beanstandet“ worden, weil er im Religionsunterricht den Hitlergruß (Deutscher Gruß) nicht benutzte, bei besonderen Anlässen nicht flaggte und durch Abhalten von Gottesdiensten gegen das Feiertagsrecht verstieß.

 

Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, seit Jahren ausländische Rundfunksender und die dort ausgestrahlten Lageberichte gehört zu haben. Zudem habe er sich in Gesprächen mit Karl Geiger, dem Schlosswart von Greifenstein, despektierlich geäußert haben. So habe er Hitler als „Verführer“ bezeichnet. Beide hätten geäußert, dass der Krieg für Deutschland längst verloren sei und es im nationalsozialistischen Staat keine persönliche Freiheit gäbe. Es sei wünschenswert, dass den Führer der Teufel hole. 

Am 29.01.1945 erhob Oberreichsanwalt Parrisius Anklage.

 

Antrag der Staatsanwaltschaft in der Verhandlung des 2. Senats des VGH im Strafkammersitzungssaal des LG Bayreuth v. 16.03.1945, an der neben den Berufsrichtern des VGH auch Kreisleiter Kuhr beteiligt war, ist nicht bekannt, da das Protokoll bislang nicht auffindbar war.

 

16.03.1945
Urteil
Dokumente zum Urteil und dessen Vollstreckung konnten dem bisher eingesehenen Archivmaterial nicht entnommen werden.

Helmut Paulus berichtet jedoch, dass Madlener "nur" zu einer Zuchthausstrafe von 5 Jahren verurteilt und am 14. April 1945 von den Amerikanern aus der Haft in Bayreuth entlassen worden sei.
Vollstreckung

Dr. Lorenz, Adam

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Dr. Reimers, Paul

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Dr. Jacobi-Wermke, Rudolf

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