Dr. Reimers, Paul
geb. am 14.02.1902 in Schwerin
Paul Reimers wurde am 14.02.1902 in Schwerin als Sohn eines Brunnenbaumeisters geboren. Er war verheiratet und gehörte der evang.-luth. Konfession an.
Er suizidierte sich am 05.11.1984 in Bremen.
Er suizidierte sich am 05.11.1984 in Bremen.
Den Besuch des Gymnasiums unterbrach Reimers im Jahr 1919, als er sich zu einem Grenzschutz-Freikorps meldete.
Anschließend studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten in Rostock, Marburg und Berlin.
Während des am 25.03.1924 begonnenen Referendariats promovierte er 1925 an der Universität Marburg mit der Dissertationsarbeit „Über das metaphysische Element des Rechtsgedankens und die psychologische Wurzel des Urteils – eine Vorstudie zur Jung’schen Lehre von der Gerechtigkeit in der Positivität“ bei dem völkischen Juristen Erich Jung.
Nach dem Referendariat arbeitete er zunächst vier Jahre als Jurist bei der Landesversicherungsanstalt Mecklenburg und wechselte 1932 in den Justizdienst, zunächst als Gerichtsassessor am Amtsgericht Schwerin.
1934 wurde er zum Amtsgerichtsrat ernannt, wenig später zum Landgerichtsrat am Landgericht Rostock. 1936 wurde er nach Berlin versetzt.
Am Landgericht Berlin war er vorwiegend am dortigen Sondergericht tätig. Am 01.02.1942 wurde er zum Kammergerichtsrat befördert und war ab dem 27. Mai 1943 am Volksgerichtshof (VGH) dem 2. Senat unter Wilhelm Crohne und ab 1944 dem ersten Senat unter Roland Freisler zugeteilt. Freisler wiederum delegierte Reimers an den dritten Senat, wenn dort Defätismus-Fälle verhandelt wurden.
Reimers wirkte nachweislich an 92 Urteilen des VGH mit, in denen 153 Todesurteile und 85 Freiheitsstrafen verkündet wurden, sowie 9 Freisprüche.
Nach der Verlegung von 2 Senaten des Volksgerichtshofs nach Bayreuth war Dr. Reimers auch in Bayreuth als Richter des Volksgerichtshofs tätig.
Anschließend studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten in Rostock, Marburg und Berlin.
Während des am 25.03.1924 begonnenen Referendariats promovierte er 1925 an der Universität Marburg mit der Dissertationsarbeit „Über das metaphysische Element des Rechtsgedankens und die psychologische Wurzel des Urteils – eine Vorstudie zur Jung’schen Lehre von der Gerechtigkeit in der Positivität“ bei dem völkischen Juristen Erich Jung.
Nach dem Referendariat arbeitete er zunächst vier Jahre als Jurist bei der Landesversicherungsanstalt Mecklenburg und wechselte 1932 in den Justizdienst, zunächst als Gerichtsassessor am Amtsgericht Schwerin.
1934 wurde er zum Amtsgerichtsrat ernannt, wenig später zum Landgerichtsrat am Landgericht Rostock. 1936 wurde er nach Berlin versetzt.
Am Landgericht Berlin war er vorwiegend am dortigen Sondergericht tätig. Am 01.02.1942 wurde er zum Kammergerichtsrat befördert und war ab dem 27. Mai 1943 am Volksgerichtshof (VGH) dem 2. Senat unter Wilhelm Crohne und ab 1944 dem ersten Senat unter Roland Freisler zugeteilt. Freisler wiederum delegierte Reimers an den dritten Senat, wenn dort Defätismus-Fälle verhandelt wurden.
Reimers wirkte nachweislich an 92 Urteilen des VGH mit, in denen 153 Todesurteile und 85 Freiheitsstrafen verkündet wurden, sowie 9 Freisprüche.
Nach der Verlegung von 2 Senaten des Volksgerichtshofs nach Bayreuth war Dr. Reimers auch in Bayreuth als Richter des Volksgerichtshofs tätig.
Dr. Reimers trat bereits am 01.05.1933 der NSDAP bei (Mitglieds-Nr. 2 817 533)
Nach Kriegsende war Reimers zunächst zwei Jahre in Internierungshaft. Er schlug sich danach als Hilfsarbeiter durch.
Von der Spruchkammer in Hildesheim wurde er 1948 in erster Instanz als „minderbelastet“ (Kategorie III) eingestuft, in zweiter Instanz 1949 als „Mitläufer“ (Kategorie IV), verbunden mit einer Rückstufung zum Amtsrichter und einer fünfjährigen Beförderungssperre, im April 1950 schließlich als „entlastet“.
Als Reimers 1954 als sog. 131er (vgl. hierzu auch unter der Rubrik "Umgang mit Justizunrecht") wieder in den baden-württembergischen Justizdienst eintreten wollte, erhielt er von Richterkollegen die gewünschten Persilscheine, wobei diese sogar mit nachweislichen Falschaussagen gespickt waren.
Ab 1955 war er Richter in Hechingen, wieder auf dem Gebiet des Strafrechts. Später kam er als Landgerichtsrat an das Landgericht Ravensburg, wo er 1963 als Oberrichter in Pension ging.
Im Jahre 1960 lehnte der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Erich Nellmann beim Oberlandesgericht Stuttgart eine Anklage gegen Reimers durch die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens (Az. Js 4/60) ab, da er eine Unbescholtenheit bei Reimers vorliegen sah. In der Begründung von Nellmann heißt es u.a.: „Soweit Juden verurteilt wurden, liegt es nahe, dass sich die Zugehörigkeit der Angeklagten zu einem Volke, das damals allgemein für minderwertig gehalten wurde und das unter Sonderrecht gestellt war, im Strafausspruch ausgewirkt hat.“ An anderer Stelle heißt es: „Auch wenn man den genauen Beitrag des Beschuldigten zu diesem Urteil kennen würde, so müsste man ihm doch wohl zugutehalten, dass er aus einer gewissen Rechtsblindheit gegenüber den menschlichen Problemen, die solche Fälle aufweisen, für die Todesstrafe stimmen zu müssen geglaubt hat.“
Reimers (und Hans-Joachim Rehse) waren dennoch die einzigen Richter am Volksgerichtshof, gegen die nach dem Ende des NS-Regimes eine Anklage erhoben wurde. Bei der Berliner Staatsanwaltschaft wurde nämlich 1979 ein neues, fünf Jahre dauerndes Ermittlungsverfahren angestrengt.
Am 6. September 1984 ließ das Landgericht Berlin die 866 Seiten umfassende Anklage gegen Reimers wegen vollstreckter Todesurteile in 97 Fällen zu, die er teils als Hilfsrichter, teils als Vorsitzender der Senate des Volksgerichtshofs aus niedrigen Beweggründen in selbständigen Prozesshandlungen mit anderen herbeigeführt haben sollte.
Reimers ließ sich in Bremen von einem Arzt ein Attest der Verhandlungsunfähigkeit ausstellen. Bis zuletzt zeigte er keine Reue gegenüber der Öffentlichkeit wegen seiner Art der Richtertätigkeit im NS-Regime.
Er erhängte sich am 5. November 1984 in Bremen, nachdem er noch im September gegenüber der „taz“ eine solche Absicht in Abrede gestellt hatte.
Von der Spruchkammer in Hildesheim wurde er 1948 in erster Instanz als „minderbelastet“ (Kategorie III) eingestuft, in zweiter Instanz 1949 als „Mitläufer“ (Kategorie IV), verbunden mit einer Rückstufung zum Amtsrichter und einer fünfjährigen Beförderungssperre, im April 1950 schließlich als „entlastet“.
Als Reimers 1954 als sog. 131er (vgl. hierzu auch unter der Rubrik "Umgang mit Justizunrecht") wieder in den baden-württembergischen Justizdienst eintreten wollte, erhielt er von Richterkollegen die gewünschten Persilscheine, wobei diese sogar mit nachweislichen Falschaussagen gespickt waren.
Ab 1955 war er Richter in Hechingen, wieder auf dem Gebiet des Strafrechts. Später kam er als Landgerichtsrat an das Landgericht Ravensburg, wo er 1963 als Oberrichter in Pension ging.
Im Jahre 1960 lehnte der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Erich Nellmann beim Oberlandesgericht Stuttgart eine Anklage gegen Reimers durch die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens (Az. Js 4/60) ab, da er eine Unbescholtenheit bei Reimers vorliegen sah. In der Begründung von Nellmann heißt es u.a.: „Soweit Juden verurteilt wurden, liegt es nahe, dass sich die Zugehörigkeit der Angeklagten zu einem Volke, das damals allgemein für minderwertig gehalten wurde und das unter Sonderrecht gestellt war, im Strafausspruch ausgewirkt hat.“ An anderer Stelle heißt es: „Auch wenn man den genauen Beitrag des Beschuldigten zu diesem Urteil kennen würde, so müsste man ihm doch wohl zugutehalten, dass er aus einer gewissen Rechtsblindheit gegenüber den menschlichen Problemen, die solche Fälle aufweisen, für die Todesstrafe stimmen zu müssen geglaubt hat.“
Reimers (und Hans-Joachim Rehse) waren dennoch die einzigen Richter am Volksgerichtshof, gegen die nach dem Ende des NS-Regimes eine Anklage erhoben wurde. Bei der Berliner Staatsanwaltschaft wurde nämlich 1979 ein neues, fünf Jahre dauerndes Ermittlungsverfahren angestrengt.
Am 6. September 1984 ließ das Landgericht Berlin die 866 Seiten umfassende Anklage gegen Reimers wegen vollstreckter Todesurteile in 97 Fällen zu, die er teils als Hilfsrichter, teils als Vorsitzender der Senate des Volksgerichtshofs aus niedrigen Beweggründen in selbständigen Prozesshandlungen mit anderen herbeigeführt haben sollte.
Reimers ließ sich in Bremen von einem Arzt ein Attest der Verhandlungsunfähigkeit ausstellen. Bis zuletzt zeigte er keine Reue gegenüber der Öffentlichkeit wegen seiner Art der Richtertätigkeit im NS-Regime.
Er erhängte sich am 5. November 1984 in Bremen, nachdem er noch im September gegenüber der „taz“ eine solche Absicht in Abrede gestellt hatte.
- BArch R 3001 Personalaktenkartei
- Bernhard Jahntz in: Justiz im Zwielicht - Ihre Rolle in Diktaturen und die Antwort des Rechtsstaates, S. 63
- Ernst Klee, Das Personenlexikon zum Dritten Reich – Wer war was vor und nach 1945, 5. Aufl. (2015), S. 486
- Hansjoachim W. Koch: Volksgerichtshof – Politische Justiz im 3. Reich. München 1988.
- Kurt Nelhiebel in: Wenn Juristen unter einer „gewissen Rechtsblindheit“ leiden, Weltexpresso v. 16. Juli 2022
- Dietrich Strothmann: Prozeßbeginn gegen einen Richter am Volksgerichtshof / Späte Sühne doch jetzt zu spät / Nach vier Jahren Ermittlung: Die Anklageschrift liegt vor. In: „Die Zeit“ Nr. 38/1984.
- Dr. Paul Reimers - eine ungebrochene Biographie, Interview, „taz“, 7. September 1984
- https://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Reimers_(Jurist)
