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Verfahren des Volksgerichtshofes

Lesen Sie hier mehr über Verfahren, Beschuldigte, Staatsanwälte und Richter des Sonder- und Volksgerichtes in Bayreuth aus der Zeit des Dritten Reichs, sowie den Umgang damit, nach dem Ende des 2. Weltkrieges.

Wehrkraftzersetzung, Feindbegünstigung und Rundfunkverbrechen nach § 5 KSSVO, §§ 91b, 73 RStGB, §§ 1 und 2 der VO über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 01.09.1939.

Az. (2. Senat des VGH)
3 J 2094/44 (Oberreichsanwalt beim VGH)
BArch R 3017/40065 BArch R 3001/177418

Dr. phil. Madlener, Leo Wilhelm

Geburtstag13.11.1896 in Dahenfeld
Berufkatholischer Priester
Familienstandledig
Wohnort Burggrub, Haus Nr. 19
16.03.1945

Verbrechen der Wehrkraftzersetzung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 KSSVO, §§ 91b, 73 StGB

6 L 38/45
4 J 1967/44
BArch Nr. R 3017/35552; Gef.buch der JVA St. Georgen-Bayreuth

Dr. med. Albin Johann Vogt

Geburtstag26.07.1910 in Weissendorf / Landkreis Hochstadt
BerufArzt
Familienstandverheiratet
Wohnort Nordhalben 94
Beschreibung der angelasteten Tat

Der Angeklagte war als praktischer Arzt in Nordhalben (Gau Bayreuth) tätig.

Ihm wurde zur Last gelegt, am 20. Juli 1944 in seiner Wohnung gegenüber einer Besucherin, zugleich Patientin, sich über das Misslingen des am selben Tag stattgefundenen Attentats auf Hitler verächtlich geäußert zu haben. Nachdem er die Meldung vom Überleben Hitlers gehört habe, soll er geäußert haben: „So eine Schweinerei!“ Auf Nachfrage, was er mit dieser Äußerung meine, habe er gesagt, ob die Besucherin denn nicht wisse, wie aussichtslos die gegenwärtige Lage sei und

Donnerkeil nochmal, jetzt ist der Kerl wieder nicht verreckt. Mir tun die Generäle leid, die davon betroffen sind.

Unter den jetzigen Umständen würde Deutschland niemals den Krieg gewinnen und es sei schade um jeden Soldaten, der heute noch an der Front falle. Er könne nicht verstehen, wie man einem Mann aus dem Volk die Führung übergebe, der von Staatsführung keine Ahnung habe.

Dr. Vogt wurde am 23.09.1944 festgenommen und befand sich seit 25.09.1944 in Untersuchungshaft in der Untersuchungshaftanstalt Nürnberg. Am 02.03.1945 wurde er in das Gerichtsgefängnis Bayreuth überstellt. 

Am 28.02.1945 hatte der Oberreichsanwalt bei dem Volksgerichtshof Anklage gegen Dr. Vogt erhoben wegen eines Verbrechens der Wehrkraftzersetzung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 KSSVO, §§ 91b, 73 RStGB.

In der zweitägigen Verhandlung (19. und 20.03.1945) des 6. Senats des VGH im Strafkammersaal des Bayreuther Landgerichts beantragte der Oberreichsanwalt, vertreten durch den Bayreuther Staatsanwalt Dr. Jacobi-Wermke, den Angeklagten wegen Wehrkraftzersetzung unter Annahme eines minder schweren Falles zur Zuchthausstrafe von 5 Jahren und der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte zu verurteilen.

20.03.1945