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Verfahren des Volksgerichtshofes

Lesen Sie hier mehr über Verfahren, Beschuldigte, Staatsanwälte und Richter des Sonder- und Volksgerichtes in Bayreuth aus der Zeit des Dritten Reichs, sowie den Umgang damit, nach dem Ende des 2. Weltkrieges.

Verbrechen der Wehrkraftzersetzung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 KSSVO, §§ 91b, 73 StGB

6 L 38/45
4 J 1967/44
BArch Nr. R 3017/35552; Gef.buch der JVA St. Georgen-Bayreuth

Dr. med. Albin Johann Vogt

Geburtstag26.07.1910 in Weissendorf / Landkreis Hochstadt
BerufArzt
Familienstandverheiratet
Wohnort Nordhalben 94
28.02.1945
Beschreibung der angelasteten Tat

Der Angeklagte war als praktischer Arzt in Nordhalben (Gau Bayreuth) tätig.

Ihm wurde zur Last gelegt, am 20. Juli 1944 in seiner Wohnung gegenüber einer Besucherin, zugleich Patientin, sich über das Misslingen des am selben Tag stattgefundenen Attentats auf Hitler verächtlich geäußert zu haben. Nachdem er die Meldung vom Überleben Hitlers gehört habe, soll er geäußert haben: „So eine Schweinerei!“ Auf Nachfrage, was er mit dieser Äußerung meine, habe er gesagt, ob die Besucherin denn nicht wisse, wie aussichtslos die gegenwärtige Lage sei und

Donnerkeil nochmal, jetzt ist der Kerl wieder nicht verreckt. Mir tun die Generäle leid, die davon betroffen sind.

Unter den jetzigen Umständen würde Deutschland niemals den Krieg gewinnen und es sei schade um jeden Soldaten, der heute noch an der Front falle. Er könne nicht verstehen, wie man einem Mann aus dem Volk die Führung übergebe, der von Staatsführung keine Ahnung habe.

Dr. Vogt wurde am 23.09.1944 festgenommen und befand sich seit 25.09.1944 in Untersuchungshaft in der Untersuchungshaftanstalt Nürnberg. Am 02.03.1945 wurde er in das Gerichtsgefängnis Bayreuth überstellt. 

Am 28.02.1945 hatte der Oberreichsanwalt bei dem Volksgerichtshof Anklage gegen Dr. Vogt erhoben wegen eines Verbrechens der Wehrkraftzersetzung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 KSSVO, §§ 91b, 73 RStGB.

In der zweitägigen Verhandlung (19. und 20.03.1945) des 6. Senats des VGH im Strafkammersaal des Bayreuther Landgerichts beantragte der Oberreichsanwalt, vertreten durch den Bayreuther Staatsanwalt Dr. Jacobi-Wermke, den Angeklagten wegen Wehrkraftzersetzung unter Annahme eines minder schweren Falles zur Zuchthausstrafe von 5 Jahren und der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte zu verurteilen.

20.03.1945
Urteil

Tenor:

Albin Vogt, ein im übrigen gut beleumundeter Arzt, hat am 20. Juli 1944, als er von dem Anschlag auf den Führer hörte, gegenüber seiner Frau und einer weiteren Volksgenossin geäußert: „Schade - jetzt wäre der Krieg aus.“

Nach den Umständen und nach seiner Persönlichkeit hat er die Tragweite seiner Worte nicht voll ermessen. Deshalb wird er unter Annahme eines minder schweren Falles der Wehrkraftzersetzung mit 3 - drei - Jahren Zuchthaus und 3 - drei - Jahren Ehrverlust bestraft.

Die Untersuchungshaft wird auf seine Strafe angerechnet.

Die Kosten des Verfahrens fallen dem Angeklagten zur Last.

Vollstreckung

Der Verurteilte wurde am 10. April 1945 in das Zuchthaus Bayreuth verlegt und erhielt dort die Gefangenenbuchnummer 17/45.
Am 14. April 1945 wurde Bayreuth von der US-Army eingenommen und die Gefängnistore wurden geöffnet. 
Aus den Akten lässt sich nicht entnehmen, ob und wann der Verurteilte freigekommen ist.

Dr. Lorenz, Adam

02_Kollektionen/Richter/Lorenz/Lorenz_Passfoto_1953_Stadtarchiv_Neuss.jpg

Dr. Reimers, Paul

02_Kollektionen/Richter/Reimers/Reimers_Passfoto_um_1940_Ministerium_für

Dr. Jacobi-Wermke, Rudolf

02_Kollektionen/Staatsanwälte/Jacobi
Dokumente