Verfahren des Sondergerichts
Verbrechen nach § 4 VolksschädlingsVO i.V.m. §§ 242 RStGB, 133 Abs. 1 und 2 RStGB / Urteil vom 28.02.1945
Bonaita, Luigi
Der Angeklagte soll als Volksschädling Bahngut beraubt haben.
Der Angeklagte, der früher Militärinternierter war, war als Zivilarbeiter
bei der Reichsbahn in Bayreuth beschäftigt. Am 28.01.1945 soll er aus einer
defekten Kiste 10 Stück Käse mit einem Gewicht von je einem halben Kilo
entnommen und diese in seinem Brotbeutel versteckt haben. Der Wert des
gestohlenen Käses betrug insgesamt 9 RM.
Der Beschuldigte wurde am 07.02.1945 festgenommen und befand sich seitdem
in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth.
Mit Datum 09.02.1945 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens nach
§ 4 Volksschädlingsverordnung i.V.m. §§ 242 RStGB, 133 Abs. 1 und 2 RStGB Anklage zum
Sondergericht Bayreuth.
In der Verhandlung des Sondergerichts vom 28.02.1945 beantragte der Vertreter
der Anklagebehörde, den Angeklagten wegen Diebstahls zur Gefängnisstrafe von
1 Jahr 2 Monaten und zu den Kosten zu verurteilen.
Tenor:
Luigi Bonaita hat als Hilfsarbeiter der Reichsbahn aus einer beschädigten Kiste 10 Stück
Käse im Gesamtwert von 9 RM gestohlen.
Er wird deswegen kostenfällig zur Gefängnisstrafe von 10 Monaten verurteilt.
Auf die Strafe werden 3 Wochen der Untersuchungshaft angerechnet.
28.02.1945 Beginn der Strafvollstreckung im Gerichtsgefängnis Bayreuth
07.03.1945 Anordnung der Verschubung des Verurteilten in das Strafgefängnis
Landsberg/Lech (Überstellung unterblieb, da Sammeltransporte
eingestellt wurden)
Der Entlassungstag ist nicht feststellbar. Zu vermuten ist, dass dies am 11.04.1945
nach der Bombardierung des Gerichtsgefängnisses erfolgte.
27.03.1946 Verfügung der Staatsanwaltschaft Bayreuth:
"Der Verurteilte ist Italiener, eine weitere Vollstreckung unterbleibt."


