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Verfahren des Sondergerichts

Lesen Sie hier mehr über alle Verfahren des Sondergerichts am Landgericht Bayreuth in den Jahren 1942 bis 1945. Mittels der Suchfunktion können Sie auch nach Namen suchen.

Verbrechen nach § 4 VolksschädlingsVO i.V.m. §§ 242 RStGB, 133 Abs. 1 und 2 RStGB / Urteil vom 28.02.1945

SG 6/45
1 b SG 78/45
StABa Rep K 106 Nr. 171

Bonaita, Luigi

Geburtstag10.01.1916 in Colognola / Italien
BerufZivilarbeiter
Familienstandledig
Wohnort im Gemeinschaftslager in Harsdorf, Landkreis Kulmbach
09.02.1945
Beschreibung der angelasteten Tat

Der Angeklagte soll als Volksschädling Bahngut beraubt haben.
 

Der Angeklagte, der früher Militärinternierter war, war als Zivilarbeiter
bei der Reichsbahn in Bayreuth beschäftigt. Am 28.01.1945 soll er aus einer
defekten Kiste 10 Stück Käse mit einem Gewicht von je einem halben Kilo
entnommen und diese in seinem Brotbeutel versteckt haben. Der Wert des
gestohlenen Käses betrug insgesamt 9 RM.
 

Der Beschuldigte wurde am 07.02.1945 festgenommen und befand sich seitdem
in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth.

Mit Datum 09.02.1945 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens nach
§ 4 Volksschädlingsverordnung i.V.m. §§ 242 RStGB, 133 Abs. 1 und 2 RStGB Anklage zum
Sondergericht Bayreuth.

In der Verhandlung des Sondergerichts vom 28.02.1945 beantragte der Vertreter
der Anklagebehörde, den Angeklagten wegen Diebstahls zur Gefängnisstrafe von
1 Jahr 2 Monaten
und zu den Kosten zu verurteilen.

 

28.02.1945
Urteil

Tenor:
 

Luigi Bonaita hat als Hilfsarbeiter der Reichsbahn aus einer beschädigten Kiste 10 Stück
Käse im Gesamtwert von 9 RM gestohlen.
 

Er wird deswegen kostenfällig zur Gefängnisstrafe von 10 Monaten verurteilt.
 

Auf die Strafe werden 3 Wochen der Untersuchungshaft angerechnet.

 

Vollstreckung

28.02.1945 Beginn der Strafvollstreckung im Gerichtsgefängnis Bayreuth
 

07.03.1945 Anordnung der Verschubung des Verurteilten in das Strafgefängnis
                   Landsberg/Lech (Überstellung unterblieb, da Sammeltransporte
                   eingestellt wurden)
 

Der Entlassungstag ist nicht feststellbar. Zu vermuten ist, dass dies am 11.04.1945
nach der Bombardierung des Gerichtsgefängnisses erfolgte.
 

27.03.1946 Verfügung der Staatsanwaltschaft Bayreuth:
                   "Der Verurteilte ist Italiener, eine weitere Vollstreckung unterbleibt."

 

Mohr, Karl-Michael

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Dr. Weißenberger, Heribert

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