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Verfahren des Sondergerichts

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Kriegswirtschaftsverbrechen nach § 1 Abs. 1 KriegswirtschaftsVO / Anklageschrift vom 19.08.1944

SG 17/45
1 a SG 180/44
Staatsarchiv Nr. 181

Bazzanella, Antonio

Geburtstaggeb. am 05.08.1902 in Wegeringhausen / Sauerland // ital. Staatsangehöriger
BerufKapellenleiter
Familienstandverheiratet
Wohnort Düsseldorf, Bloemstr. 1
19.08.1944
Beschreibung der angelasteten Tat

Der Angeklagte war Direktor der Künstlertruppe „Bazzanella“, mit der er sich regelmäßig
auf Tournee begab. Im Juni 1944 gastierte er auch in Bayreuth.


Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, im Zeitraum September 1942 bis Mai 1944 zu
Unrecht Lebensmittelmarken für bereits aus der Truppe ausgeschiedene Mitglieder
bezogen zu haben.

Der Beschuldigte wurde am 14.02.1945 festgenommen und befand sich seit 14.02.1945 in
Untersuchungshaft, ab 08.03.1945 im Gerichtsgefängnis Bayreuth.

Mit Datum 19.08.1944 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Kriegswirtschaftsverbrechens
nach § 1 Abs. 1 KriegswirtschaftsVO Anklage zum Sondergericht Bayreuth.
 

Weiterer Verfahrensgang:
 

- Nach Anklageerhebung war der aktuelle Aufenthalt des Angeklagten zunächst nicht
  feststellbar.

- Am 06.10.1944 erließ das Sondergericht Bayreuth daraufhin Haftbefehl.

- Am 07.11.1944 stellte das Sondergericht Bayreuth das Verfahren gem. § 205 RStPO vorläufig ein.

- Am 14.02.1945 wurde der Angeklagte von der Polizei in Augsburg festgenommen.

- Am 08.03.1945 wurde der Angeklagte in das Gerichtsgefängnis Bayreuth überführt.

- Am 29.03.1945 ordnete das Sondergericht Bayreuth durch seinen Vorsitzenden LGPräs Brehm
   die Fortsetzung des Verfahrens sowie die Hauptverhandlung an und bestimmte
   Verhandlungstermin auf

                                                      Mittwoch, 18.04.1945, 14.30 Uhr
 

- Wegen des Kriegsendes in Bayreuth am 14.04.1945 kam es nicht mehr zur Verhandlung

- Das weitere Schicksal des Angeklagten lässt sich der Akte nicht entnehmen

 

 

 

Urteil

Weiterer Verfahrensgang:

 

  • Nach Anklageerhebung vom 19.08.1944 war der aktuelle Aufenthalt des Angeklagten zunächst nicht feststellbar.
  • Am 06.10.1944 erließ das SG Bayreuth daraufhin Haftbefehl.
  • Am 07.11.1944 stellte das SG Bayreuth das Verfahren gem. § 205 RStPO vorläufig ein.
  • Am 14.02.1945 wurde der Angeklagte von der Polizei in Augsburg festgenommen.
  • Am 08.03.1945 wurde der Angeklagte in das Gerichtsgefängnis Bayreuth überführt.
  • Am 29.03.1945 ordnete das SG Bayreuth durch seinen Vorsitzenden LGPräs Brehm die Fortsetzung des Verfahrens sowie die Hauptverhandlung an und bestimmte Verhandlungstermin auf

Mittwoch, 18.04.1945, 14.30 Uhr

  • Wegen des Kriegsendes in Bayreuth am 14.04.1945 kam es nicht mehr zur Verhandlung
  • Das weitere Schicksal des Angeklagten lässt sich der Akte nicht entnehmen

 

Vollstreckung

Brehm, Rudolf

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Dr. Weißenberger, Heribert

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