Verfahren des Sondergerichts
Az. der Staatsanwaltschaft: 1 a SG 108/45 / Verbrechen nach § 4 WehrkraftschutzVO (verbotener Umgang mit Kriegsgefangenen) / Anklageschrift vom 20.03.1945
Bär, Elisabetha, geb. Kirschner
Die Angeklagte war Eigentümerin eines 17 ha großen landwirtschaftlichen Anwesens
in Langenstadt / Kulmbach. Seit Sommer 1940 war dort auch der französische
Kriegsgefangene Johannes Berjat, geb. 30.03.1904 (Kgf.Nr. 1769) zur Arbeit eingesetzt.
Der Angeklagten wurde zur Last gelegt, ab Herbst 1941 mit dem französischen
Kriegsgefangenen in eine „nähere Beziehungen“ eingetreten zu sein, ihn umarmt und
geküsst zu haben sowie „sich anschickte, mit Berjat den Geschlechtsverkehr auszuüben.“
Die Anzeige gegen die Angeklagte hatte ihr Ehemann Konrad Bär, geb. 10.09.1910, am
26.02.1945 bei dem Gendarmerieposten Neudrossenfeld erstattet.
Die Beschuldigte wurde am 26.02.1945 festgenommen und befand sich seit 17.03.1945
in Untersuchungshaft im Gerichtsgefängnis Bayreuth.
Mit Datum 20.03.1945 erhob die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens nach § 4
WehrkraftschutzVO (verbotener Umgang mit Kriegsgefangenen) Anklage zum
Sondergericht Bayreuth.
Weiterer Verfahrensgang:
Brehm, der Vorsitzende des Sondergerichts Bayreuth, teilte der Staatsanwaltschaft Bayreuth
mit Verfügung vom 21.03.1945 mit, dass er vor Bestimmung eines Verhandlungstermins noch
Nachermittlungen abwarten wolle. Ein gerichtliches Aktenzeichen wurde noch nicht vergeben.
Zu einer Verhandlung kam es wegen des nahenden Kriegsendes (14.04.1945) nicht mehr.
Die Angeklagte ist am 12.04.1945 bei einem Fliegeralarm aus dem Gerichtsgefängnis Bayreuth
entwichen. Sie trennte sich von ihrem Ehemann, den sie des Hofes verwies. Das Scheidungsverfahren
war später bei dem Landgericht Bayreuth unter Aktenzeichen R 32/46 anhängig.


